Sitzung: 11.02.2004 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: SV-6-0824
Beschluss:
Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird die
Aufgabe übertragen (bislang Sozialpädagogische Familienhilfe), ambulante
erzieherische Hilfen zu leisten. Der bestehende Vertrag wird unter
Berücksichtigung folgender Eckpunkte im gegenseitigen Einvernehmen angepasst:
1.
Der
Caritasverband leistet ambulante erzieherische Hilfen gem. § 27 SGB VIII i.V.
mit §§ 29, 30, 31 SGB VIII für alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe im
Kreis Coesfeld auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung.
2.
Der
Caritasverband erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei unterjährige
Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam vereinbarter
Kennzahlen.
3.
Der
Caritasverband erhält für die erbrachten ambulanten Leistungen ein Entgelt. Zu
50 % der anerkennungsfähigen Kosten des bestehenden Personalschlüssels erhält
der Caritasverband für zwei Jahre
verbindlich von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine Abnahmegarantie.
Weitere 50 % der Leistungen auf der Basis des bestehenden Personalschlüssels
werden ausschließlich über Entgelte nach Fachleistungsstunden honoriert.
4.
Die
Vertragslaufzeit wird für zwei Jahre vereinbart. Danach erfolgt die
Finanzierung ausschließlich über Entgelte einer Fachleistungsstunde ohne
Abnahmegarantie.
5.
Standard
der Personalbesetzung ist das Abschlussdiplom Sozialarbeit / Sozialpädagogik
bzw. der Fachschulschulabschluss. Das Mitarbeiterteam für alle öffentlichen
Träger der Jugendhilfe besteht aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften und
einer teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig