Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Das Unternehmen RVM ist auf den Wettbewerb vorzubereiten. Neben der offensiv weiter voranzutreibenden Kostensenkung wird die Verwaltung beauftragt, die grundlegenden Fragen in einem strukturierten Projekt mit Beraterunterstützung zu klären und die Möglichkeiten einer strategischen Partnerschaft zu untersuchen.

 

 


Ktabg. Bergmann teilt mit, dass die SPD-Kreistagsfraktion dem beschriebenen Umstrukturierungsprozess bei der RVM grundsätzlich zustimmen werde. Er ruft die Beratung im Beirat ÖPNV in Erinnerung. Hier sei vereinbart worden, dass die Umstrukturierung der RVM zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen unter öffentlicher Teilnahme durchzuführen sei. Er sei überrascht, dass im Rahmen des zu erstellenden Gutachtens auch die Frage der Vollprivatisierung thematisiert werde. Bei Vollprivatisierung könne die im Beirat ÖPNV erzielte Einigung zur Sicherstellung öffentlicher Einflussnahme auf das Unternehmen nach dem Umstrukturierungsprozess nicht mehr sichergestellt werden.

 

Ltd. KRD Dr. Schulz teilt hierzu mit, dass der von vier Münsterlandkreisen zu beauftragende Gutachter natürlich unter Beachtung wissenschaftlich anerkannter Vorgehensweise arbeiten soll. Er erläutert, dass ein unwissenschaftliche Untersuchungsmethode gewählt werde, wenn bei der Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens von vornherein einzelne Varianten ausgeschlossen würden. Ltd. KRD Dr. Schulz schlägt daher vor, dass alle Varianten und damit auch die Vollprivatisierung im Rahmen des Gutachtens thematisiert werden, und zwar jede Variante unter Prüfung ökonomischer und zeitlicher Aspekte.

 

Ktabg. Püning macht deutlich, dass die Entscheidung für die Erstellung eines umfassenden Gutachtens noch keine abschließende Entscheidung zur Umstrukturierung der RVM darstelle. Die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens müsse daher ergebnisoffen erfolgen. Auch nach der Erstellung des Gutachtens würden die Kreistage „Herr der Entscheidung“ bleiben. Wichtig bei der Umstrukturierungsmaßnahme sei jedoch, dass die zentrale Serviceeinheit mit in die Untersuchung einbezogen werde, dass eine klare Abgrenzung von der Holding bestehe und dass für die Mitarbeiterschaft Klarheit über die neue Organisationsform bestehe.

 

Ktabg. Bergmann bezieht sich nochmals auf die Beratungen im Beirat ÖPNV. Er betont, dass die dort geführte Diskussion abweichend geführt worden sei. Er begehrt ausdrücklich die Feststellung, dass nicht von vornherein die Variante der Vollprivatisierung zum Schwerpunkt des Gutachtens gemacht werde.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche betont, dass vorab keine Festlegung auf eine bestimmte Unternehmensform erfolgen soll und dem Gutachter „freie Hand“ für die Untersuchung sämtlicher Zwischenlösungen gelassen werden möge. Die Kreise sollten bis zum Schluss in ihrer Entscheidung frei bleiben. Natürlich sei die FDP-Kreistagsfraktion nicht gegen eine Vollprivatisierung, wenngleich insoweit möglicherweise Bedenken bestehen könnten, ob das Ziel der Daseinsvorsorge im Zusammenspiel mit den übrigen Unternehmenszielen in den Hintergrund treten könnte.

 

Ktab. Püning möchte wissen, ob der Gutachter bereits mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden sei.

 

Ltd. KRD Dr. Schulz teilt hierzu unter Bezugnahme auf die Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr mit, dass die Angelegenheit mit viel Engagement in harmonischer und gemeinsamer Form angegangen werde und bis zur Jahresmitte die Beauftragung des Gutachters erfolgt sein werde.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig