Sitzung: 28.02.2008 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0888
Beschlussvorschlag:
- Das Kreisjugendamt richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur vorläufigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Bereitschaftspflegestellen ein.
- Für die Aufnahme eines Pflegekindes in Bereitschaftspflege kann der Bereitschaftspflegefamilie eine einmalige Beihilfe zur Ausgestaltung eines Kinderzimmers in Höhe von bis zu 550,00 Euro gewährt werden.
- Die Bereitschaftspflegefamilie erhält für das Vorhalten der Bereitschaftspflegestelle eine monatliche Pflegepauschale von 150,00 Euro.
- Während der Inobhutnahme/Aufnahme in die Pflegefamilie, ist der notwendige Unterhalt des Kindes/Jugendlichen sicherzustellen. Er umfasst auch die Kosten der Erziehung. Die Leistungen zum Unterhalt sind hierbei an den Leistungen zum Unterhalt der „Sozialpädagogischen Pflegestellen“ auszurichten.
- Mit der Bereitschaftspflegefamilie wird bei der Aufnahme eines Kindes eine schriftliche Vereinbarung geschlossen (siehe Anlage 1).
FBL 2 Schütt erklärt, eine vollstationäre Unterbringung sei nicht in allen Fällen notwendig und sinnvoll. Er erinnert in diesem Zusammenhang an den GPA-Bericht, der festhalte, dass darüber nachgedacht werden solle, wie man Pflegeeltern motivieren könne.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig