Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Das Kreisjugendamt richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur vorläufigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Bereitschaftspflegestellen ein.

 

  1. Für die Aufnahme eines Pflegekindes in Bereitschaftspflege kann der Bereitschaftspflegefamilie eine einmalige Beihilfe zur Ausgestaltung eines Kinderzimmers in Höhe von bis zu 550,00 Euro gewährt werden.

 

  1. Die Bereitschaftspflegefamilie erhält für das Vorhalten der Bereitschaftspflegestelle eine monatliche Pflegepauschale von 150,00 Euro.

 

  1. Während der Inobhutnahme/Aufnahme in die Pflegefamilie, ist der notwendige Unterhalt des Kindes/Jugendlichen sicherzustellen. Er umfasst auch die Kosten der Erziehung. Die Leistungen zum Unterhalt sind hierbei an den Leistungen zum Unterhalt der „Sozialpädagogischen Pflegestellen“ auszurichten.

 

  1. Mit der Bereitschaftspflegefamilie wird bei der Aufnahme eines Kindes eine schriftliche Vereinbarung geschlossen (siehe Anlage 1).

 


 

FBL 2 Schütt erklärt, eine vollstationäre Unterbringung sei nicht in allen Fällen notwendig und sinnvoll. Er erinnert in diesem Zusammenhang an den GPA-Bericht, der festhalte, dass darüber nachgedacht werden solle, wie man Pflegeeltern motivieren könne.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig