Sitzung: 28.02.2008 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0896
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben für 2008 für die nachfolgend aufgeführten Kreiszuschüsse der Produkte 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung und 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern maximal in Höhe der im Haushaltsjahr 2007 bereitgestellten Ausgabeermächtigungen unter dem Vorbehalt der Beratungsergebnisse zur Haushaltsplanung 2008 vorzunehmen. Neue Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreistages.
Bezeichnung Ausgabeermächtigung im
Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung 2008
- Kreiszuschuss Kinder- und Jugenderholung 145.000 €
- Kreiszuschuss Mitarbeiterfortbildung 4.000 €
- Maßnahmen der Jugend-/sozialarbeit und Familienarbeit 8.000 €
- Kreiszuschuss Jugendpflegemaßnahmen und –material 8.000 €
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 6.000 €
- Familienerholung 15.800 €
- Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT 590.400 €
- Betriebskostenzuschüsse Spielgruppen 10.000 €
Die Vorsitzende bittet die Verwaltung um Erläuterung der Hintergründe.
FBL 2 Schütt erläutert die momentane Situation in der vorläufigen Haushaltsführung und die damit verbundenen Konsequenzen. Der Kreistagsbeschluss vom Dezember 2007 beinhalte: dringend benötigte Mittel können unter dem Vorbehalt der endgültigen haushaltsmäßigen Bereitstellung zur Auszahlung gebracht werden, wenn die Fachausschüsse dem zustimmen. Die Träger sollen dadurch Planungssicherheit erhalten. FBL 2 Schütt bittet deshalb den Ausschuss um Zustimmung.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig