Landrat Püning macht folgende Mitteilung:

 

 

Arbeit der Regionalstelle "Frau und Beruf"

 

Im Laufe des Jahres 2007 wurde mehrfach versucht, die Arbeit der Regionalstelle unter Förderung etwa durch Landes- und EU-Mittel fortzusetzen. Erstes Ziel war es dabei, bei projektorientierter Förderung

  • eine Besserung der Situation für die Frauen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • die Beratung von Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf,
  • die Förderung der beruflichen Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt

zu erreichen.

 

Auf den Antrag der Regionalstelle an das Land NRW von Oktober 2006 ist eine ablehnende Entscheidung erst Ende September 2007 erfolgt. Zum Ende des Jahres 2007 wurden die „neuen“ Förderungsbedingungen dahingehend geändert, dass letztlich eine Wahrnehmung der Aufgaben in der Form der Durchführung von Projekten bei überwiegender Drittfinanzierung nicht mehr durchführbar ist. In diesen Fällen ist eine 50-Prozent-Förderung vorgesehen. Es sind langfristig angelegte, in NRW nicht erprobte Modelle, quasi mit Einmaligkeitscharakter für NRW, für benachteiligte Zielgruppen aufzustellen, oder es sind, zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit, in Zusammenarbeit mit Dritten Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels und zur Erhöhung der Mitarbeiterbindung zu entwickeln. Die Durchführung von Projekten unter diesen Bedingungen und mit dem vorhandenen Personal ist nicht mehr möglich.

 

Aus den vorstehenden Gründen wird der Personalbestand der Regional- und Gleichstellungsstelle ab sofort auf den Stand vor der Einrichtung der Regionalstelle zurückgeführt. Dabei ist vorgesehen, soweit es die personellen Möglichkeiten der Gleichstellungsstelle zulassen, die

 

  • die kreisweite Organisation und Begleitung des „Girls’ Day“
  • die Mitarbeit an den regionalen Seiten des „Mädchenmerkers“
  • die Aktion „Runder Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder“

fortzusetzen. Soweit möglich, sollen bei diesen Aufgaben auch die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden beteiligt werden.

 

In Abstimmung mit den Gemeinden soll erreicht werden, dass die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten weiterhin als erste Anlaufstelle für Berufsrückkehrerinnen zur Verfügung stehen. Eine Beratung dieses Personenkreises kann und wird durch das Zentrum für Arbeit bzw. durch die Bundesagentur erfolgen, soweit gegenüber diesen Einrichtungen ein Anspruch besteht. Der Personenkreis der Ratsuchenden, der gegenüber der Agentur für Arbeit keinen Anspruch hat, kann durch die Hilfeplaner des Zentrums für Arbeit mitbetreut werden, wobei diese Dienstleistungen ggf. getrennt erfasst und zur eigenständigen Finanzierung abgerechnet werden.

Diese Vorgehensweise soll bei Gelegenheit der nächsten Bürgermeisterkonferenz einvernehmlich geregelt werden.“