Sitzung: 03.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-7-0918
KD
Gilbeau führt aus, dass nach der erfolgreichen Bewerbung um die REGIONALE 2016
nun die Arbeitsstrukturen der zentralen Steuerungseinheit (REGIONALE-Agentur
GmbH) unter Berücksichtigung der politischen Beratung und Beschlussfassung zu
schaffen sind. Hierzu zählt insbesondere die rechtliche Organisation der
REGIONALE-Agentur GmbH und ihre Finanzierung sowie eine erste personelle und
sachliche Ausstattung.
Der
Beginn und der Umfang der finanziellen Beteiligung des Landes NRW an den Kosten
einer REGIONALE-Agentur und der Schaffung der Arbeitsstrukturen müssen mit dem
Ministerium für Bauen und Verkehr NRW geklärt werden. Ein erstes Gespräch
hierzu hat am 22.02.2008 stattgefunden.
AL Dr.
Risthaus berichtet über erste Ergebnisse aus der Tagung des Kernteams unter
Beteiligung von Herrn Dahlheimer, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW (MBV),
vom 22.02.2008:
Das Land fördere die REGIONALE-Agentur GmbH mit einem Zuschuss in Höhe von 70% der Sach- und Personalkosten. Die Förderung beginne erst ab Mitte 2009. Von dem Eigenanteil in Höhe von 30% müsse mindestens ein Drittel, also insgesamt 10%, von den beteiligten Kommunen ko-finanziert werden. Der übrige Teil könne durch Sponsoren, z.B. Sparkasse, finanziert werden. Nach den Erfahrungen von Herrn Dahlheimer summierten sich die durchschnittlichen Sach- und Personalkosten pro Jahr auf insgesamt 800.000 EUR bis 1,2 Mio. EUR.
Die
REGIONALE-Agentur GmbH sei ein „wachsendes System“ mit einer zunächst geringen
personellen Ausstattung, welche bis zum Präsentationsjahr zunehmen werde.
Beginnen solle man mit 4 bis 6 Mitarbeitern, darunter dem Geschäftsführer.
Dieser solle bis Mitte 2009 gefunden werden. Mit dem Geschäftsführer solle dann
das weitere Personal ausgesucht werden.
Die
Zeit bis Mitte 2009 müsse nach Ansicht des MBV dazu genutzt werden, die Gremien
der REGIONALE-Agentur GmbH einzurichten und mit Personen zu besetzen. Zu den
Gremien gehörten rechtsformbedingt der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung,
regionalebedingt der Lenkungsausschuss sowie ein oder mehrere wissenschaftliche
Beiräte.
Die
„Spielregeln“ für eine Projektauswahl und –qualifizierung seien noch
aufzustellen, damit Projektideen zu REGIONALE-Projekte erklärt werden können.
Das MBV habe betont, dass die REGIONALE keine Addition von „Lokalen“ sei. Rein
lokale Projekte „auf Zuruf“ des jeweiligen lokalen Akteurs würden vom MBV nicht
akzeptiert.
Für den
Kreis Coesfeld wird die Bezirksregierung Münster der direkte Ansprechpartner
sein.
Der Ausschuss nimmt die Sitzungsvorlage und die mündlichen Ausführungen hierzu ohne weiter Aussprache zur Kenntnis.