Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau führt aus, dass nach der erfolgreichen Bewerbung um die REGIONALE 2016 nun die Arbeitsstrukturen der zentralen Steuerungseinheit (REGIONALE-Agentur GmbH) unter Berücksichtigung der politischen Beratung und Beschlussfassung zu schaffen sind. Hierzu zählt insbesondere die rechtliche Organisation der REGIONALE-Agentur GmbH und ihre Finanzierung sowie eine erste personelle und sachliche Ausstattung.

 

Der Beginn und der Umfang der finanziellen Beteiligung des Landes NRW an den Kosten einer REGIONALE-Agentur und der Schaffung der Arbeitsstrukturen müssen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW geklärt werden. Ein erstes Gespräch hierzu hat am 22.02.2008 stattgefunden.

 

AL Dr. Risthaus berichtet über erste Ergebnisse aus der Tagung des Kernteams unter Beteiligung von Herrn Dahlheimer, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW (MBV), vom 22.02.2008:

 

Das Land fördere die REGIONALE-Agentur GmbH mit einem Zuschuss in Höhe von 70% der Sach- und Personalkosten. Die Förderung beginne erst ab Mitte 2009. Von dem Eigenanteil in Höhe von 30% müsse mindestens ein Drittel, also insgesamt 10%, von den beteiligten Kommunen ko-finanziert werden. Der übrige Teil könne durch Sponsoren, z.B. Sparkasse, finanziert werden. Nach den Erfahrungen von Herrn Dahlheimer summierten sich die durchschnittlichen Sach- und Personalkosten pro Jahr auf insgesamt 800.000 EUR bis 1,2 Mio. EUR.

 

Die REGIONALE-Agentur GmbH sei ein „wachsendes System“ mit einer zunächst geringen personellen Ausstattung, welche bis zum Präsentationsjahr zunehmen werde. Beginnen solle man mit 4 bis 6 Mitarbeitern, darunter dem Geschäftsführer. Dieser solle bis Mitte 2009 gefunden werden. Mit dem Geschäftsführer solle dann das weitere Personal ausgesucht werden.

 

Die Zeit bis Mitte 2009 müsse nach Ansicht des MBV dazu genutzt werden, die Gremien der REGIONALE-Agentur GmbH einzurichten und mit Personen zu besetzen. Zu den Gremien gehörten rechtsformbedingt der Geschäftsführer und die Gesellschafter­versammlung, regionalebedingt der Lenkungsausschuss sowie ein oder mehrere wissenschaftliche Beiräte.

 

Die „Spielregeln“ für eine Projektauswahl und –qualifizierung seien noch aufzustellen, damit  Projektideen  zu REGIONALE-Projekte erklärt werden können. Das MBV habe betont, dass die REGIONALE keine Addition von „Lokalen“ sei. Rein lokale Projekte „auf Zuruf“ des jeweiligen lokalen Akteurs würden vom MBV nicht akzeptiert.

 

Für den Kreis Coesfeld wird die Bezirksregierung Münster der direkte Ansprechpartner sein.

 

Der Ausschuss nimmt die Sitzungsvorlage und die mündlichen Ausführungen hierzu ohne weiter Aussprache zur Kenntnis.