Hähnchenmastanlagen bzw. Legehennenanlagen im Bereich Billerbeck

 

Ktabg. Kortmann weist auf die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion der vergangenen Wochen hin und führt aus, dass als größtes Problem die Beseitigung der Gülle bzw. des Mistes gesehen werden müsse. Die negativen Folgen könnten im Bereich des „Dümmer See’s“ festgestellt werden. Die Genehmigung der Anlagen müsste nach Gesetz und Recht ablaufen. Viele der Ställe würden als gewerbliche Unternehmen geführt, da unter Berücksichtigung der Flächengröße der Bau einer entsprechenden Anlage für Landwirte inzwischen ausgereizt sei. Ktabg. Kortmann fragt, inwieweit es Überlegungen gebe, wie diesem Problem gegengesteuert werden könnte, z.B. über Auflagen insbesondere zum Entsorgungsnachweis, weil die Gewerbebetriebe wohl nur einen einmaligen Entsorgungsnachweis ohne eine dauerhafte Kontrolle benötigen. So sei es in der Praxis nicht zu kontrollieren, wenn eine Entsorgung z.B. nach Rumänien erfolge bzw. durch einen rumänischen Entsorgungsnachweis dargestellt werde. Genehmigungsbehörde für die vorgenannten Anlagen sei die Bezirksregierung in Münster. Ktabg. Kortmann fragt weiter, ob es Überlegungen gebe, wegen der landesrechtlichen Regelung an die Landesregierung heranzutreten um deutlich zu machen, dass der Kreis Coesfeld mit der diesbezüglichen Regelung nicht einverstanden ist.

 

Landrat Püning sagt zu dieser Anfrage eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zu.

 

 

Münsterland-Marketing

 

Ktabg. Bergmann hinterfragt den aktuellen Stand der Gründung der Münsterland-Marketing e.V. sowie deren voraussichtlichen Sitz am FMO.

 

Landrat Püning führt hierzu aus, dass er abschließend hierzu keine Aussagen machen könne, da er bei der Münsterland-Marketing nicht eingebunden sei. Auf der letzten Landrätekonferenz war die Auffassung vorherrschend, in den nächsten 2 – 3 Monaten eine Lösung präsentieren zu können. Klärungsbedarf bestehe insbesondere noch zu Steuerfragen. Mit der OFD sei bereits Kontakt aufgenommen worden..

 

 

Kreisstraße 31

 

Ktabg. Dr. Kraneburg spricht noch einmal die Kreisstraße 31 an und betont, dass die Regelung einer 70 km Beschränkung auf nur 300 Meter auf großen Protest gestoßen sei. Gewünscht werde eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 70 km/h auf der gesamten Strecke. Im Vergleich zur Bergstraße im Bereich Coesfeld/Billerbeck sei die Kreisstraße 31 noch schmaler. Ktabg. Dr. Kraneburg fragt, was zu einer Beschränkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Strecke noch unternommen werden könnte.

 

Landrat Püning sagt auch hierzu eine schriftliche Stellungnahme seitens der Verwaltung zu.

 

 

Notruf 110 bzw. 112

 

Ktabg. Lonz führt die o.a. Notrufnummern an und möchte wissen, ob ein Anrufer über einen längeren Zeitraum nur ein Besetztzeichen hören kann und wenn ja, wie dieses Problem abgestellt werden könne.

 

Landrat Püning verweist auf die Besetzung der Leitstelle der Kreispolizeibehörde mit drei Plätzen und auf eine Umschaltung nach Dülmen.

FBL Dr. Hörster ergänzt, dass insgesamt 10 Leitungen zur Verfügung stehen und drei Plätze in Coesfeld und 1 Platz in Dülmen besetzt seien. Erst wenn alle 10 Leitungen zuzüglich der einen Leitung nach Dülmen belegt seien, erfolge ein Besetztzeichen. Dies sei bislang nur beim Sturmtief „Kyrill“ vorgekommen. Es ständen damit mehr Leitungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein automatischer Anrufbeantworter bringe in dieser Situation wenig. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Notruf „verloren gehe“, sei mehr als gering, so FBL Dr. Hörster.

 

Landrat Püning sagt eine Aufarbeitung des Problems und eine schriftliche Beantwortung zu.

 

 

 

Antwort der Verwaltung:

Aussagen zur Situation Notrufe 110 bei der Polizei Coesfeld. Es sind 5 ISDN-Anschlüsse vorhanden. Dies macht 10 Notrufleitungen. Bei 3 besetzten Arbeitsplätzen können 3 Notrufe von Disponenten gleichzeitig angenommen werden (zusätzlich die Leitungen, die vermittelt werden oder im Halten sind). Nach 30 Sekunden gibt es eine Rufweiterleitung für einen Notruf nach Dülmen (ab dem Zeitpunkt kann der Notruf sowohl in Coesfeld als auch in Dülmen abgefragt werden). Sollten alle 10 Leitungen besetzt sein, bekommt der nächste Anrufer ein Besetztzeichen. Wenn die Vermittlungstechnik erkennt, dass keine Anlage an dem Anschluss in Betrieb ist (Totalausfall), werden die Notrufe auf 112 geroutet. Notrufe können direkt zur Leitstelle der FW geleitet werden, falls der eingegangene Notruf dort originär zu bearbeiten ist. Die Möglichkeit besteht ebenfalls von der FW zur Polizei. Notrufe können zu jedem Endapparat weitervermittelt werden.

Notrufabfrageeinrichtung Leitstelle Kreis Coesfeld: Typ NORUMAT D/F mit 2 ISDN Leitungen 112 mit jeweils Port A und B; somit 4 Leitungen. Bei Auslastung Überlauf an Ansageband. Geplante neue Notrufabfrageeinrichtung auf IP Technologie LAN fähig mit einer größeren Annahmekapazität in 2009 vorgesehen.

 

 

 

Anfrage des Ktabg. Kortmann

 

Ktabg. Schulze Esking führt die Feststellungen des Ktabg. Kortmann in seiner Anfrage zur Entsorgung nach Rumänien an und fragt, ob die Verwaltung auch hierzu Stellung nehmen kann.

 

Ktabg. Kortmann erklärt hierzu, dass er nach seinen Ausführungen von der Möglichkeit der Entsorgung nach Rumänien gesprochen habe und nicht davon, dass eine Entsorgung tatsächlich nach Rumänien erfolge. Er habe nicht die Absicht gehabt, jemanden zu diskreditieren.