Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2008 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Zuschussbedarfe sowie die Ziele und Kennzahlen für den Fachbereich II, Produktbereich 51, werden anerkannt.

 

Die sich in der Sitzung ergebenden produktgruppenbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 – Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 51 – Jugendamt werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Die Vorsitzende gibt das Wort nach kurzer Einleitung an die Verwaltung weiter.

 

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass mit der Sitzungsvorlage die Sachaufwendungen näher erläutert werden um das Haushaltsbuch, welches nun nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) geführt wird, verständlicher zu machen.

Dabei sei auch ein Vergleich zu den Ansätzen 2007 und die Rechnungsabschlüsse 2007 aufgenommen worden.

 

FBL 2 Schütt gibt das Wort an MA Gottheil, der das Umstellungsverfahren von der kameralen Hausführung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) im Hause begleitet hat.

 

MA Gottheil erläutert die wesentlichen Änderungen im NKF im Vergleich zur bisherigen kameralen Haushaltsführung und weist auf die Bedeutung der Ziele und Kennzahlen hin. Er erläutert, dass nun nicht mehr nur über die finanziellen Mittel, sondern auch über die Ziele und Kennzahlen zu entscheiden ist.

 

Seitens verschiedener Jugendhilfeausschussmitglieder wurde der Wunsch geäußert, die Hauptblöcke mit entsprechend hohen Ansätzen zur Verbesserung der Lesbarkeit und Handhabbarkeit in einer Auflistung näher darzustellen.

 

FBL 2 Schütt sagt zu, dass für die verschiedenen Hauptblöcke eine detailliertere Auflistung der einzelnen Positionen erstellt wird und diese als Anlage zur Sitzungsniederschrift zur Verfügung gestellt wird, vgl. Anlage 1.

 

Hinsichtlich der abschließenden Beratung über die Ziele bestand von verschiedenen Seiten die Schwierigkeit, diese bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen, da sich voraussichtlich zu späteren Zeitpunkten Änderungserfordernisse erforderlich werden. 

 

FBL 2 Schütt erläuterte dazu, dass die formulierten Ziele nicht abschließend sein müssten. Die Ziele müssten jedoch mit den Mitteln, die bereits gestellt werden, erreicht werden können. Der Kreistag würde über den Finanzplan, Ergebnisplan und den Zielen im Mai bereits einen Beschluss fassen.

 

MA Mohring erwähnt, dass zurzeit der Kinder- und Jugendförderplan aufgestellt würde und damit häufig Ziele verbunden sind, die Grundlage für weitere Planungen sein könnten.

 

MA Gottheil erläutert, dass im gemeinsamen Zusammenspiel Ziele und Kennzahlen zusammen zu stellen seien. Diese müssten nicht gleich in der Tiefe feststehen. Unterjährige Ziele und Kennzahlen könnten durchaus durch Aufnahme in die Tagesordnung weiterer Ausschusssitzungen auf den Weg gebracht werden. Es sei zudem angedacht die Ziele, Kennzahlen und das Etatwesen über ein Berichtswesen ähnlich wie zuvor die Trimesterberichte festzuhalten. Eine Projektgruppe arbeite zurzeit an einem solchen Berichtswesen.

 

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass zur Sitzungsvorlage zurück zu kommen sei und erläutert in einem kurzen Bericht die wesentlichen finanziellen Änderungen für den Jugendbereich.

 

Ktabg. Pieper fragt, warum im Bereich der erzieherischen Hilfen die ambulanten Hilfen rückgängig seien, wobei dagegen die stationären Hilfen steigen. Weiterhin bittet sie um Mitteilung wie es mit der Versorgung im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35 a aussieht, auch im Bezug auf Wartelisten.

 

AL´in Dülker erklärt, dass in der letzten Zeit häufig Fälle auf den Tisch kämen, die nur noch über stationäre Hilfen zu einem Erfolg gebracht werden könnten. Häufig seien dies Fälle, die eine In-Obhutnahme erfordern. Grundsätzlich sei es jedoch Ziel, möglichst frühzeitig in die Familien zu gehen um mit entsprechenden ambulanten erzieherischen erfolgreich Hilfeleistungen geben zu können. Im letzten Jahr sei für die ambulanten erzieherischen Hilfen mehr eingeplant worden, so dass nun der Ansatz wegen Nichtausschöpfung reduziert wird.

Wartelisten für § 35 a Fälle seien nicht bekannt. Die Frage der Niederlassung von Therapeuten seien durch das Jugendamt nicht beeinflussbar.

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach, warum die Zuschüsse für die Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche so hoch sind und ob der Landwirtschaftsverband nicht beteiligt worden sei.

 

AL´in Dülker erläutert, dass hier zwischen körperlich und geistig behinderten Kindern und seelisch behinderten Kindern zu unterscheiden sei. Wobei die körperlich und geistigen Behinderungen in die Sozialhilfe fallen, fallen die seelisch behinderten Kinder in den Bereich der Jugendhilfe. Früher seien mit 21 Jahren die Fälle an den Landschaftsverband abgegeben worden, heute wäre das jedoch aufgrund eines einschlägigen obergerichtlichen Urteils nicht mehr möglich.  Erst mit Vollendung des 27. Lebensjahres gehen diese Fälle in den Bereich der Sozialhilfe.

 

Ktabg. Schäpers erwähnt, dass die Planwerte zum Produkt Tagesbetreuung von Kindern nicht stimmen könnten.

 

AL´in Dülker berichtet, dass hier die Planwerte aus der 1. Jahreshälfte 2008 nach dem GTK zugrunde gelegt sind und diese tatsächlich noch anzupassen seien.

 

FBL 2 Schütt erwähnt, dass es sich bei den Planwerten um Grundzahlen handele, verbindlich aber die Kennzahlen seien.

 

Ktabg. Specker fragt nach warum die Maßnahme „Berufsnavigator/Rotarier“ im Jugendbereich veranschlagt ist und nicht im Schulbereich und stellt gleichzeitig den Antrag den Ansatz vom Jugendbereich in den Schulbereich zu verschieben.

 

FBL 2 Schütt berichtet, dass die Jugendamtsumlage lediglich neun Städte und Gemeinden betrifft, die allgemeine Umlage jedoch elf Städte und Gemeinden umfasst. Die Maßnahme „Berufsnavigator/Rotarier“ gelte tatsächlich jedoch für alle elf Städte und Gemeinden.

 

FBL 2 Schütt formuliert sodann folgenden Beschlussvorschlag über den die Vorsitzende abstimmen lässt:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgesehenen 30.000 EUR für die Maßnahme „Berufsnavigator/Rotarier“ werden im Produktbereich 51 gestrichen und es wird angeregt diese 30.000 EUR im Produktbereich 40 zu veranschlagen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           13 Ja-Stimmen

                                                  1 Enthaltung

 

 

 

FBL 2 Schütt berichtet, dass seitens der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius / St. Georg, Havixbeck ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Austausch von Fenstern und Türen im Kindergarten St. Dionysius vorläge. Nach den derzeitigen Richtlinien des GTK betrage die Kreiszuwendung 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 % der Landeszuwendung. Die Kreiszuwendung würde bei Förderung der Sanierungsmaßnahme 7.559,14 EUR betragen. Eine Förderungsmöglichkeit sei bisher lediglich bis zum 31.07.2008 nach den Richtlinien des GTK gegeben, das zum 01.08.2008 geltende KiBiz sähe eine Förderung von derartigen Investitionsmaßnahmen bisher nicht vor.

Ob jedoch die Mittel in 2008 tatsächlich benötigt würden sei abzuwarten. Zum einen müsste in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung über die Förderung beschlossen werden und zum anderen wäre es noch sehr fraglich, ob für diese Maßnahme überhaupt Landesmittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Da bisher für derartige Maßnahmen keine Ansätze für 2008 eingeplant sind, eine Förderung voraussichtlich nur bis zum 31.07.2008 nach GTK möglich ist und zudem die Reihenfolge beim Landesjugendamt eingehalten werden müsse, bittet er darum, den Betrag von 7.559,14 EUR sicherheitshalber in die Änderungsliste mit aufzunehmen.

Er formuliert sodann folgenden Beschlussvorschlag über den die Vorsitzende abstimmen lässt:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorsorglich werden 7.559,14 EUR Kreiszuwendung für die Sanierung des kath. Kindergartens St. Dionysius in 48329 Havixbeck über die Änderungsliste bereit gestellt.

 

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

 

FBL 2 Schütt berichtet, dass hinsichtlich der finanziellen Versorgung der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder das Kreisjugendamt die Zuweisung vom Landesjugendamt erhalten habe. Da diese jedoch nicht ausreichend sei, habe sich der Kreis Coesfeld über ein Schreiben an den Ministerpräsidenten und den Fachminister gewandt. Gleichzeitig sei das Schreiben an die entsprechenden Landtagsabgeordneten und an die Kreistagsfraktionen gesandt worden. Bisher läge nur eine Antwort des MdL Stinka vor, der die Problematik an seine Fraktion weiterleiten wird. Sobald Neuigkeiten bekannt sind, würde dazu erneut berichtet.

 

 

Nachdem keine weiteren Änderungen eingebracht wurden, lässt die Vorsitzende über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 



 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                     3 Enthaltungen