Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen erhält einen Kreiszuschuss in Höhe von insgesamt 90.000 EURO für die Außen- und Innensanierung des Gebäudes Mühlenstraße 29. Die Förderung erfolgt unter der Bedingung, dass die Maßnahme mit Landesmitteln gefördert und die Gesamtfinanzierung nachgewiesen wird.

 


Ktabg. Specker stellt fest, dass das Gebäude mittlerweile 40 Jahre alt ist. Auf Grund der auf den Fotos erkennbaren gravierenden Baumängel stelle sich die Frage, ob statt der Sanierung ein Abriss mit anschließendem Neubau nicht kostengünstiger wäre. FB Schütt verneint dieses anhand eines Beispieles.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung