Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2008 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für den Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – inkl. der bei der Produktgruppe 50.02 dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

Im Übrigen wird den Zielen und Kennzahlen zu den Produkten 50.01.01, 50.03.01 und 50.03.02 entsprechend den Anlagen 2 bis 4 die Zustimmung erteilt. Sie sind im Produkthaushalt auf den Seiten 124, 138 bzw. 139 abzubilden.

 


Vorsitzende Schäpers bittet FBL Schütt um Ausführungen zum Produkthaushalt 2008.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass dies der erste unter den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erstellte Haushalt sei. Dass dies mit Schwierigkeiten verbunden gewesen sei, sei sicherlich nachvollziehbar. Nach entsprechenden Hinweisen sei die Sitzungsvorlage um weitere erläuternde Angaben ergänzt worden. Zum Produkt 50.01.01 „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII“ sei festzustellen, dass in diesem Bereich eine Steigerung der Fallzahlen zu verzeichnen sei. Für 2008 werde im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit einem Ansatz von 5.140.000 € kalkuliert. Darüber hinaus seien bei der Krankenhilfe erhebliche Kostensteigerungen festzustellen. Mit einem Betrag in Höhe von 520.000 € werde bei der Krankenhilfe der Ansatz für 2008 in Höhe der tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2007 geplant. Es komme hinzu, dass die Landeserstattung im Rahmen der Verteilung des Festbetrages des Bundes an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um rd. 490.000 € geringer ausfallen werde. Zum Produkt 50.02.01 „Leistungen an Pflegebedürftige“ werde darauf hingewiesen, dass das seit Jahren hinsichtlich der Förderung eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze anhängige Klageverfahren inzwischen mit einem für den Kreis Coesfeld negativen Ausgang beendet worden sei. Im Bereich der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse zur Tages-, Nacht- und Kurzeitpflege würden daher erheblich steigende Fallzahlen und Kosten erwartet. Für die in anhängigen Verfahren zu leistenden Nachzahlungen sei in Höhe von 144.000 € eine Rückstellung zur Eröffnungsbilanz vorgenommen worden. Nach Auflösung der Rückstellung würden nunmehr Ausgaben in Höhe von insgesamt 389.000 € erwartet. FBL Schütt weist darauf hin, dass der erhöhte Zuschussbedarf im Produkt 50.02.02 „Leistungen für ältere und behinderte Menschen“ insbesondere auf den Bereich der Frühförderung behinderter Kinder zurückzuführen sei. Hier sei trotz sinkender Geburtenquoten mit weiter steigenden Fallzahlen zu rechnen. Trotz des Ansatzes von 925.000 € seien im Jahr 2007 für die Frühförderung etwa 983.000 € verausgabt worden. Für das Jahr 2008 würden in diesem Bereich Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.100.000 € erwartet.

FBL Schütt führt aus, dass sich die veranschlagten Nettounterkunftskosten im Produkt 50.03.01 „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SGB II“ für 2008 auf rd. 16,4 Mio. € belaufen würden. Die Abrechnung dieser Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie auch der einmaligen Leistungen erfolge mit den Städten und Gemeinden auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Ein Kostenrisiko treffe den Kreis Coesfeld in diesem Bereich nicht.

Das Produkt 50.03.02 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II“ umfasse die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II-Leistungsberechtigten. Kostenträger für die berufliche Integration sei der Bund. Diese Kosten stellten daher einen durchlaufenden Posten dar.

Ktabg. Willms erklärt, dass die Beratung in der CDU-Fraktion ergeben habe, dass Fragen zum vorgelegten Haushalt nicht bestünden.

Ktabg. Havermeier erklärt, dass sie für die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag stelle. Die SPD-Fraktion beantrage eine Reduzierung des Zuschussbedarfes in dem zu beratenden Budget für den Produktbereich 50  - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - (Produktgruppen 50.01, 50.02, 50.03) um 250.000 € (= 1 % des im Ansatz ausgewiesenen Zuschussbedarfes). Ktabg. Havermeier begründet den Antrag wie folgt:

Das Rechnungsergebnis 2007 weise für dieses Budget eine Verringerung des Zuschussbedarfs um rd. 1 Mio. € gegenüber dem Ansatz 2007 aus. Gleichwohl sehe der Entwurf für das Jahr 2008 in diesem Budget einen Zuschussbedarf vor, der nochmals 867.424 € über dem Ansatz 2007 liege und damit das Rechnungsergebnis 2007 deutlich um rd. 1,8 Mio.  € überschreite.

Der erhöhte Zuschussbedarf werde vor allem begründet mit den erwarteten Entwicklungen bei den Produkten 50.01.01 (steigende Fallzahlen, geringere Erstattung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, steigende Krankenhilfekosten) und 50.02.01 (erhöhter Investitionskostenzuschuss für 161 neue vollstationäre Plätze, steigende Fallzahlen, IFF). Unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2007 sei eine derartige Ansatzerhöhung aus Sicht der SPD-Fraktion nicht zu rechtfertigen. Insbesondere für das Produkt 50.02.01 „Leistungen an Pflegebedürftige“ sei ein erhöhter Ansatz vorgesehen, obwohl das Rechnungsergebnis 2007 den Ansatz 2007 deutlich unterschritten habe.

FBL Schütt weist darauf hin, dass sich die zu Grunde gelegten Fallzahlen aus der laufenden Entwicklung und des vorhandenen Datenmaterials ergeben hätten.

Ktabg. Wessels führt aus, dass das Schätzen von Fallzahlen schwierig sei. Es bestehe keine Veranlassung an den von der Verwaltung vorgelegten Schätzungen zu zweifeln, da die Fallzahlen nicht völlig aus der Luft gegriffen erscheinen. Es sei nicht Aufgabe des Fachausschusses über eine generelle Haushaltskonsolidierung zu beraten. Er schlägt vor, den Antrag der SPD-Fraktion im Finanz- und Kreisausschuss zu beraten.

AL Bleiker weist darauf hin, dass im Bereich des SGB XII deutliche Fallzahlsteigerungen erfolgt seien. Im Januar 2007 seien es 166 Fälle und zuletzt bereits 200 Fälle gewesen. Im Bereich der Aufwendungen habe es außerdem durch NKF auch strukturelle Änderungen gegeben.

Ktabg. Havermeier erklärt, dass kein Vorwurf wegen der Kalkulation gemacht werde. Nach Auffassung der SPD-Fraktion könnte die Kalkulation jedoch knapper ausfallen.

Der Ausschuss verständigt sich dahingehend, über den Antrag der SPD-Fraktion nicht abzustimmen. Die Beratung solle vielmehr im Finanz- und Kreisausschuss erfolgen.

Ktabg. Pieper führt aus, dass bei der Festlegung der Kennzahlen die Kundenorientierung zu kurz komme und zuviel auf die Kosten abgestellt werde. Ihr seien die Kennzahlen außerdem noch nicht hinreichend differenziert genug, so dass nicht deutlich werde, welche unterschiedlichen Wege es zur Zielerreichung gebe.

Vorsitzende Schäpers antwortet, dass unterjährig im Ausschuss die Ziele und Kennzahlen aufgearbeitet werden müssten. Im Laufe des Jahres seien mit Blick auf den nächsten Haushalt Ziele zu formulieren.

Ktabg. Prof. Dr. Voß weist darauf hin, dass Ziele Inhalte haben und Inhalte Geld kosten. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die bei der Erstellung des Haushalts geleistete Arbeit.

Ktabg. Wilhelm macht deutlich, dass es schwer nachvollziehbar sei, was die Transferzahlungen beinhalten würden. Ref’in Hesselmann weist darauf hin, dass für den Anfang nur die Kennzahlen aufgenommen worden seien, die zurzeit erfasst würden. Hierbei sei eine Orientierung am GPA-Bericht erfolgt. FBL Schütt ergänzt, dass als Vorschlag der Verwaltung zunächst mindestens ein Ziel formuliert werden sollte; nun müsse gemeinsam über weitere Ziele geredet werden.

Ktabg. Pieper teilt die Auffassung, dass sich der Fachausschuss auch künftig mit den Zielen befassen müsse. Zurzeit handele es sich nur um Grobziele. Es müsse deutlich werden, wofür das Geld ausgegeben werde, um die Ziele zu erreichen.

Auf die Frage der Ktabg. Havermeier, wie eine Einflussnahme auf die Fallzahlen in der Sozialhilfe gelingen solle, erklärt AL Bleiker, dass jeder Fall insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Nachrangs der Hilfe und der Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen und beruflichen Betreuung geprüft werden müsste.

MA Wiesmann weist darauf hin, dass ein Gespräch mit der Bezirksregierung Münster ergeben habe, dass die Landeserstattung Wohngeld nicht im Rahmen der Kostenerstattungen und Kostenumlagen sondern unter Steuern ausgewiesen werden müsste.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    4 Enthaltungen