Sitzung: 15.04.2008 Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren
Öffentlich-rechtlicher
Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden für das Haushaltsjahr 2008 über die Abrechnung der dem Kreis Coesfeld
im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem SGB II entstehenden Kosten
FBL
Schütt trägt vor, dass der Kreis im Rahmen seiner Zuständigkeit als
Optionskommune im Sinne des SGB II die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
einmalige Leistungen einschl. Darlehen zu tragen habe. Für das Haushaltsjahr 2008 kalkuliere der
Kreis hierfür eine Nettoausgabe von ca. 9.500.000 €. Da der Kreis die
Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben teilweise auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen habe, seien die
hiermit verbundenen Kosten mit den Städten und Gemeinden abzurechnen.
Der
Kreis habe sich mit den Städten und Gemeinden darauf verständigt, die
Abrechnung der delegierten Aufgaben des SGB II im Haushaltsjahr 2008 in einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Der Vertrag sei inzwischen von allen
Beteiligten unterschrieben worden.
Persönliches
Budget Ansprechpartnerinnen beim Kreis Coesfeld
FBL Schütt weist darauf hin, dass seit 01.01.2008 ein Rechtsanspruch auf das „Persönliche Budget“ bestehe. Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, die bislang grundsätzlich durch Sach- und Dienstleistungen erbracht worden seien, könnten nunmehr im Rahmen des „Persönlichen Budgets“ ganz oder teilweise durch Geldleistungen ersetzt werden. Das „Persönliche Budget“ solle behinderten Menschen ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann, wo und von wem Teilhabeleistungen in Anspruch genommen werden, um den individuellen Hilfebedarf optimal abzudecken. Das „Persönliche Budget sei keine zusätzliche Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungsauszahlung.
Aufgrund einer großen Unsicherheit sowohl bei den Betroffenen im Umgang mit dem „Persönliche Budget“ als auch bei den Mitarbeitern werde die Sachbearbeitung für eine Startphase gebündelt bei zwei Mitarbeiterinnen. Diese würden vorrangig qualifiziert, bei ihnen laufen alle Informationen zusammen und sie würden sich bis zum Abschluss eines Antrages um den Bürger kümmern.
Ansprechpartnerinnen für das „Persönliche Budget“ beim Kreis Coesfeld seien:
Frau Vogt (Fachbereich Eingliederungshilfe), Tel. 02541/18-5552
Frau Enseling (Fachbereich Pflege), Tel. 02541/18-5530