Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2008 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge  in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 81.01 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 


Vors. Suntrup teilt zur Vorgehensweise für die Beratung mit, dass jede Fraktion zunächst Gelegenheit erhalte, ihre Anmerkungen und Anträge zum Haushalt darzulegen. Danach erfolge eine Schlussrunde und die Abstimmung. Auf diese Vorgehensweise hätten sich im Vorfeld alle Fraktionen geeignet. Außerdem weist er auf 2 Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hin, die im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erörtert werden sollen.

Ktabg. Terwort erklärt zunächst für die CDU-Fraktion, dass aus dortiger Sicht kaum Kritikpunkte am Haushaltsentwurf bestehen. Er erkundigt sich sodann, ob sich die in der Produktgruppe 10.02 – Gebäude – veranschlagten Ausgaben für bauliche Investitionen an der Burg Vischering auf die Mittel beschränken, die für den Erhalt der EUREGIO-Förderung notwendig sind.

KD Gilbeau führt aus, dass sich durch die EUREGIO-Förderung die günstige Gelegenheit ergeben habe, eine Neugestaltung des Eingangsbereichs, die erforderliche Deckenertüchtigung sowie den behindertengerechten Umbau des Vorburgbereichs durchzuführen. Die Gesamtkonzeption für die künftige Nutzung der Burg werde zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt, nachdem noch offene Fragen geklärt wurden und ein neuer Pachtvortrag vorliegt. Im Haushaltsentwurf seien daher lediglich die Investitionen im Rahmen der EUREGIO-Förderung veranschlagt. Die Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum Sommer abgeschlossen sein.

Ktabg. Terwort bittet um Erläuterung der auf S. 190 des Produkthaushaltes ausgewiesenen zentralen Bewirtschaftungskosten in Höhe von 585.500 €.

KD Gilbeau erläutert, dass sich dieser zentrale Ansatz wie folgt aufteilt:

Unterhalts- und Glasreinigung            197.000 €
Heizkosten                                          131.000 €
Stromkosten                                       145.000 €
Wasser-/ Entwässerungskosten        20.500 €
Abfallentsorgung                                 18.000 €
Hygienepapier, Leuchtmittel               11.500 €
Nebenkosten f. Anmietungen  42.500 €
Sonstiges                                            20.000 €

Ktabg. Terwort teilt mit, dass sich Ktabg. Schulze Esking die Fensterläden an der Kolvenburg angesehen habe. Die CDU-Fraktion sei danach zu der Auffassung gelangt, dass die mit 25.000 € veranschlagte Erneuerung der Fensterläden ins nächste Jahr verschoben werden sollte. Außerdem werde von dort beantragt, die in der Produktgruppe 66.01 – Verkehrsflächen – veranschlagte Deckenerneuerung an der K39/K40 ebenfalls ins nächste Jahr zu verschieben.

Ktabg. Schulze Esking möchte wissen, wann sich die mit der Einführung des ALKIS-Systems verbundenen Personaleinsparungen haushaltsmäßig in der Produktgruppe 62.02 – Liegenschaftskataster – bemerkbar machen werden. Er fragt in diesem Zusammenhang auch, warum die ALKIS-Software noch nicht installiert wurde.

AL Wewers berichtet, dass aufgrund der Entscheidung auf Bund-Länderebene, weitergehende internationale Normen und Standards zu berücksichtigen, noch keine amtliche Zulassung für die Software vorliege und somit die Installation noch nicht möglich gewesen sei. Es sei nunmehr ein Antrag auf eine befristete Freigabe der Software zum Jahresende gestellt worden, so dass ab diesem Zeitpunkt ein Einsatz erfolgen und die EDV-Sachkosteneinsparung in Höhe von ca. 45.000 € realisiert werden könne. Die Mittel für die Einführung der Software werden vollständig aus einem im Jahr 2007 gebildeten Haushaltsrest finanziert, so dass sich keine zusätzlichen Belastungen ergeben.

Zu den personellen Auswirkungen führt AL Wewers aus, dass die Möglichkeiten zur Personaleinsparung noch nicht abschließend beurteilt werden können. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes finde dieser Aspekt Berücksichtigung, wobei nähere Erkenntnisse erst nach 1- bis 2-jährigem Betrieb des neuen Systems vorliegen werden. Der Schwerpunkt der prognostizierten Einsparungen habe zudem bei den EDV-Sachkosten gelegen.

KD Gilbeau ergänzt, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung des GPA-Berichtes regelmäßig berichten werde, wo Personaleinsparungen möglich sind.

Ktabg. Lonz bezieht sich auf die in der Sitzungsvorlage dargestellte Übersicht zur Produktgruppe 10.02 – Gebäude – und kritisiert , dass sich das Ergebnis 2008 gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres um rund 600.000 € verschlechtert habe. Er spricht sich aus Sicht der SPD-Fraktion dafür aus, diese Steigerung stattdessen auf die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 zu verteilen und damit im Jahr 2008 lediglich eine Steigerung von 200.000 € vorzusehen. Die Verwaltung solle selbst entscheiden, an welcher Stelle sie die dadurch erforderlichen Einsparungen erzielt.

Ktabg. Lonz möchte außerdem wissen, aus welchem Grund sich der Personalausgabenansatz 2008 in der Produktgruppe 10.02 gegenüber dem Ansatz bzw. Rechnungsergebnis 2007 stark erhöht hat.

KD Gilbeau erklärt, dass die Personalausgabensteigerung in der organisatorischen und haushaltsrechtlichen Verlagerung der Schulhausmeisterstellen vom Budget der Abt. 40 zur Produktgruppe 10.02 begründet liege.

Zur Steigerung des Gesamtansatzes verweist KD Gilbeau auf Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des NKF-Haushaltes. Für die weitere Beratung im Finanz- und Kreisausschuss werde die Verwaltung noch konkrete Vergleichszahlen erarbeiten. Vors. Suntrup und Ktabg. Lonz sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Diskussion dieses Punktes in der weiteren Beratungsfolge unter Berücksichtigung der zusätzlichen Erläuterungen fortgeführt werden sollte.

Mtgl. Friedenstab nimmt Bezug auf die in der Produktbeschreibung 10.02.01 aufgeführten Kennzahlen zu den Mitteln für die Substanzerhaltung der Gebäude. Er stellt die Frage, ob die große Differenz zwischen den erforderlichen und den eingesetzten Mitteln dazu führe, dass jährlich ein großer Wertverlust an den Gebäuden entstehe. Ktabg. Zanirato und Mtgl. Hellwig können diese Werte ebenfalls nicht nachvollziehen und möchten wissen, ob der Kreis mit der Unterhaltung seiner Gebäude in Verzug gerate. 

KD Gilbeau und MA Gottheil erläutern, dass es sich bei den erforderlichen Werten für die Substanzerhaltung um fiktive Größen handle, die anhand von statistischen Erfahrungswerten ermittelt wurden. Bei dieser pauschalen Ermittlung können sich Differenzen ergeben, die auch mit dem derzeitigen guten Unterhaltungszustand der Kreisgebäude zusammenhängen.

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Lonz zum Produktbereich 62 bestätigt KD Gilbeau, dass seitens der Verwaltung für den gesamten Vermessungs- und Katasterbereich ein Bericht vorbereitet werde, der insbesondere auch auf die erwartete Personalentwicklung eingehe.

Zu den Kennzahlen des Produktes 81.01.01 bemängelt Ktabg. Lonz, dass er im Gegensatz zu den aufgeführten Werten beim Anteil am Verkehrsaufkommen steigende und beim Zuschussbedarf sinkende Zahlen erwartet habe.

AL Tranel erwidert, dass man sich darauf verständigt habe, diese Zahlen nicht jedes Jahr neu zu erheben, sondern alle 3 Jahre zu überprüfen. Auf den weiteren Hinweis des Ktabg. Lonz, dass hier nicht die für eine Zieldarstellung erforderliche Entwicklung erkennbar sei, entgegnet AL Tranel, dass dies auch mit dem Verzicht auf die Darstellung der Ist-Werte 2007 zusammenhänge. Er sagte zu, dass der Niederschrift eine entsprechend aktualisierte Fassung der Produktbeschreibung beigefügt wird, aus der sich die Verbesserung des Jahres 2008 gegenüber 2007 ergebe (s. Anlage).

Vors. Suntrup gibt sodann Gelegenheit, die bereits angekündigten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vorzutragen.

Ktabg. Lonz trägt daraufhin folgenden Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Einführung eines Sozialtickets im Kreis Coesfeld

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Einführung eines Sozialtickets im Kreis Coesfeld zu untersuchen. Dabei sollen neben der genauen Festlegung des Personenkreises insbesondere die Höhe der Rabattierung  und die damit verbundenen Kosten betrachtet werden.

Begründung:
Gerade in Flächenkreisen wie dem Kreis Coesfeld ist es für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen wichtig, eine gewisse Mobilität zu haben. In vielen Fällen sind auch ganze Familien betroffen, denen mit einem solchen Ticket eine größere gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden könnte. Beispielhaft sind hier verbesserte Möglichkeiten im Hinblick auf Beschäftigung, Qualifizierung und Freizeitangebote zu nennen. Das Ticket soll in Bus und Bahn im Kreis Coesfeld gültig sein. Zielgruppe eines solchen ÖPNV-Tickets sollen bedürftige Personen sein, die sich Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr finanziell nur eingeschränkt leisten können. Dazu gehören beispielsweise Personen, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder wirtschaftliche Leistungen von Jugendämtern des Kreises erhalten, weil sie in einem Heim, bei Pflegeeltern oder Verwandten leben.“

Ktabg. Lonz führt ergänzend aus, dass die Einführung eines Sozialtickets keine neue Erfindung sei, sondern z. B. bereits in Dortmund umgesetzt worden und in anderen Regionen in Vorbereitung sei. Die Einführung solle nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern möglichst zügig erfolgen.

Vors. Suntrup weist darauf hin, dass ein eigener Tarif für den Kreis Coesfeld wegen der Tarifgemeinschaft nicht möglich sei und die Kosten für ein Sozialticket über die Kreisumlage finanziert werden müssten. Er schlägt vor, die Angelegenheit interfraktionell aufzuarbeiten, wofür jedoch Zeit benötigt werde, da eine Einführung im Kreis nicht so einfach sei wie z. B. in einer abgeschlossenen Region wie Dortmund. Die Zeit bis zu den Beratungsterminen des Kreisausschusses und Kreistages sei für eine Prüfung zu kurz.

Ktabg. Lonz verweist darauf, dass der Antrag noch keine Entscheidung zur Einführung des Sozialtickets vorschlage, sondern zunächst lediglich eine Prüfung der Möglichkeiten und Bedingungen für eine Einführung fordere. Dies könne bereits jetzt beschlossen werden.

Vors. Suntrup spricht sich dafür aus, diesen Antrag zusammen mit dem ähnlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu behandeln und bittet den Ktabg. Kohaus um Vortrag.

Ktabg. Kohaus führt aus, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hinsichtlich der Intention tatsächlich in die gleiche Richtung gehe. Auch von dort werde die Einführung eines vergünstigten Mobilitätstickets für notwendig erachtet. Im Unterausschuss ÖPNV sollte interfraktionell ein gemeinsamer Nenner zu diesem Thema gesucht werden. Zuvor sei eine Prüfung der Voraussetzungen durch die Verwaltung erforderlich, um im Unterausschuss eine vernünftige Diskussionsgrundlage zu haben.

Ktabg. Terwort ist der Auffassung, dass es sich hierbei um ein hehres Ziel handle, über dessen Umsetzung jedoch ohne eine vorherige Kostenermittlung nicht entschieden werden könne. Insofern sei der Auftrag an die Verwaltung zur vorherigen Prüfung sinnvoll.

Vors. Suntrup fasst die Diskussion zusammen und hält als Ergebnis fest, dass die Verwaltung beauftragt wird, die in den Anträgen geforderten Informationen zu ermitteln. Die weitere Beratung der Angelegenheit soll anschließend im Unterausschuss ÖPNV erfolgen.


Für die FDP-Fraktion erklärt Ktabg. Zanirato, dass die aus dortiger Sicht zu diskutierenden Punkte zum Haushalt bereits größtenteils erörtert worden seien. Zu den in der Produktbeschreibung 10.02.02 aufgeführten Grundzahlen möchte er wissen, warum die Mittel für Honorare offensichtlich nicht unmittelbar mit der Anzahl der durch externe Planer zu begleitenden größeren Projekte zusammenhängen.

KD Gilbeau erläutert, dass für die Grundzahlen lediglich größere Projekte gezählt werden, während sich der Hauptteil Honorare aus zahlreichen kleineren Vorhaben zusammensetze.

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach den Gründen für die Kostensteigerung von ca. 60.000 € bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Bauhofes (Produktgruppe 66.02). Außerdem bittet er um Erläuterung, warum hinsichtlich der in der Eröffnungsbilanz aufgeführten Grundstückswerte große Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen bestehen.

MA Gottheil verweist zu diesem Punkt auf die Seiten 8/9 des Anhangs zur Eröffnungsbilanz, wo die Ermittlung der Bodenrichtwerte erläutert wird. Man habe bei der Bewertung grundsätzlich zwischen Innen- und Außenbereich anhand fest definierter Katasterpunkte unterschieden und die einzelnen Werte zusammengetragen. Für den Außenbereich wurde pauschal ein Wert von 1 € pro qm angenommen, so dass hier je nach Verteilung des Grundbesitzes auf den Innen- oder Außenbereich große Differenzen zwischen den Kommunen entstehen können.

Zur Frage nach der Erhöhung der Aufwendungen in der Produktgruppe 66.02 führt AL Dammers aus, dass gegenüber dem Vorjahr von einer weiteren Preissteigerung bei Rohölprodukten auszugehen sei und Instandsetzungsmaßnahmen an der K 2 in Nordkirchen und der K 8 / K 16 in Seppenrade erforderlich seien.

Mtgl. Friedenstab erkundigt sich nach dem Sachstand der auf S. 278 des Produkthaushaltes erläuterten Maßnahme an der K 27n „Lange Nase“ in Dülmen und möchte wissen, ob bereits sicher sei, dass ein Betrag von 750.000 € an die Bahn AG zu zahlen sei.

AL Dammers trägt hierzu vor, dass diese Frage aufgrund der sehr komplexen Abrechnungsmodalitäten schwer zu beantworten sei. Näheres könne man erst nach der endgültigen Abrechnung sagen, nach der die Ansprüche der Bahn mit den Kreisansprüchen verrechnet werden. Mit der Abrechnung sei voraussichtlich in diesem Jahr zu rechnen.

Vors. Suntrup lässt sodann unter Einbeziehung folgender Ergänzungen, die er nochmals zusammenfasst, über den Beschlussvorschlag abstimmen:

-          die Erneuerung der Fensterläden an der Kolvenburg und die Deckenerneuerung an der K39/K40 werden in das Haushaltsjahr 2009 verschoben

-          bzgl. der Ausgabenentwicklung in der Gebäudeunterhaltung werden seitens der Verwaltung für die weitere Beratung im Finanz- und Kreisausschuss ergänzende Erläuterungen unter Einbeziehung konkreter Vergleichszahlen erarbeitet

-          die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen und Bedingungen für die Einführung eines Sozialtickets gem. den Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu prüfen und die Ergebnisse für eine Beratung im Unterausschuss vorzulegen

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen
                                                    3 Enthaltungen