Beschluss: Kenntnis genommen

AL Tranel führt aus, dass über dieses Thema bereits in der vorangegangenen Sitzungsfolge berichtet worden sei. Hinsichtlich der Ausschreibung stehe die Erstellung der Verdingungsunterlagen vor dem Abschluss, so dass die Veröffentlichung im Amtsblatt demnächst erfolgen könne.

Anschließend stellt AL Tranel entsprechend dem Inhalt der Sitzungsvorlage die grundsätzlichen Rahmenvorgaben der Ausschreibung bzgl. Fahrplan, Qualitäten, Vertragslaufzeit, Infrastruktur und Einnahmeverantwortung dar. Nach positiven Beschlüssen der Kreistage Coesfeld und Steinfurt könne die Veröffentlichung Anfang Juni erfolgen. Zur Kostenschätzung verweist er auf eine Erläuterung im nichtöffentlichen Teil.

Als wesentlichen Inhalt der Verdingungsunterlagen stellt AL Tranel folgende Punkte dar:

-          Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind zugelassen

-          Losbildung erfolgt nicht

-          Beschäftigung von Subunternehmern ist erlaubt

-          Abfrage von Zu- und Abbestellmargen

-          Preis als Zuschlagskriterium


Die Angebotsfrist nach Veröffentlichung betrage mindestens 52 Tage, so dass ausreichend Zeit für Anfragen der Bieter bestehe. Nach der darauf folgenden mindestens 11-wöchigen Zuschlags- und Bindefrist sei mit der Vergabe voraussichtlich im Dezember 2008 zu rechnen. Anschließend folge eine 12-monatige Rüstzeit, in der u.a. die Vorbereitung der Betriebsaufnahme durch den erfolgreichen Bieter und die Klärung von Detailfragen erfolgen könne.

AL Tranel rechnet damit, dass es bei dieser ersten Ausschreibung zu mehreren Nachfragen oder Rügen kommt. Die zeitlichen Puffer seien daher absichtlich großzügig bemessen worden.

Auf entsprechende Nachfrage des Mtgl. Friedenstab bestätigt AL Tranel, dass die RVM aus Sicht der Verwaltung zu einer Teilnahme an der Ausschreibung nicht berechtigt sei.

Ktabg. Holz möchte wissen, warum mit 8 Jahren eine relativ lange Vertragslaufzeit gewählt worden sei. Außerdem fragt er, ob die Nutzung der Haltestellenmasten durch den Bieter im Wege einer Vermietung erfolgen soll.

AL Tranel erläutert, dass die im Eigentum der WB und der RVM befindlichen Haltestellenmasten von beiden Unternehmen uneingeschränkt genutzt werden können, da sie Mitglieder der Verkehrsgemeinschaft sind. Der erfolgreiche Bieter sollte ebenfalls Mitglied werden und damit die Haltestellenmasten nutzen dürfen.

Für die bisher ausschließlich von der WB genutzten Haltestellenmasten gebe es grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Bieter für jede Einzelnutzung Miete zahlt oder die Haltestellenmasten von der WB erwirbt. Letzteres wäre jedoch für den Fall problematisch, dass nach 8 Jahren ein anderer Bieter den Zuschlag erhält.

Seitens der Verwaltung werde daher vorgeschlagen, dass der Aufgabenträger die Haltestellenmasten erwirbt und damit eine diskriminierungsfreie Nutzung ermöglicht. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 33.000 € belaufen.

Zur Frage nach der Vertragsdauer entgegnet AL Tranel, dass die gewählte Dauer von 8 Jahren nichts mit der Abschreibung der Fahrzeuge zu tun habe, sondern in Anlehnung an die bisherigen Vertragslaufzeiten gewählt worden sei. Für künftige Ausschreibungen müsse man in diesem Punkt zunächst einmal Erfahrungen sammeln.