Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Verein „Pippi Langstrumpf e.V. (i.G.) Verein für Übermittags- und Nachmittagsbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule Nottuln“, Niederstockumer Weg 8 a, 48301 Nottuln, wird nach § 75 SGB VIII (KJHG) in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld anerkannt.

 

Sofern der Verein nicht in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist oder die Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht ausgestellt wird, verliert dieser Beschluss seine Gültigkeit.

Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt werden, verliert die Anerkennung ebenfalls ihre Gültigkeit.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig