Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius / St. Georg, Havixbeck eine Zuwendung zu den Kosten der Sanierungsmaßnahme (Austausch der Fenster und Türen) am Kath. Kindergarten St. Dionysius, Dirkesallee 14, 48329 Havixbeck, gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 % der Landeszuwendung.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) i.V.m. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1992 (Sitzungsvorlage 708) bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992.

 


Die Vorsitzende stellt den Tagesordnungspunkt kurz dar und führt aus, dass beim St. Dionysius Kindergarten in Havixbeck aufgrund einer Bemängelung durch die Landesunfallkasse der Austausch von Fenstern und Türen erforderlich ist. Es handele sich hier um eine Substanzerhaltungsmaßnahme bei der die Förderungsbedingungen gegeben sind, so dass vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung durch das Land eine Kreiszuwendung vorgeschlagen wird.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass die notwendigen Mittelansätze in die Änderungsliste aufgenommen wurden. Bei dem Kreiszuschuss handele es sich grundsätzlich um einen freiwilligen Zuschuss, der daran geknüpft ist, dass auch das Land einen entsprechenden Zuschuss finanziert. Nach dem ab 01.08.2008 geltenden Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind derartige Zuwendungen nicht mehr möglich. Da die Landesmittel für 2008 begrenzt sind, ist die Landesförderung noch sehr fraglich.

 

Ktabg. Schäpers bemerkt, dass die Mängel, die durch die Sanierungsmaßnahme behoben werden sollen, bereits seit Ende 2006 bekannt sind, aber erst jetzt ein entsprechender Antrag auf Förderung gestellt wurde. Es ärgere sie, dass so lange die Sorgfaltspflicht verletzt wird und eine solche Einrichtung nun Familienzentrum wird.

 

Ktabg. Wilhelm äußert ihre Verwunderung, dass obwohl es sich um ein altes Gebäude handelt, lediglich eine vorhandene Rücklage von 8.463 EUR eingesetzt werden könne.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt die Vorsitzende über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig