Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für den Kreis Coesfeld/Jugendamt: Stellungnahme der Städte und Gemeinden sowie der freien Träger der Jugendhilfe aus dem Kreis Coesfeld / Beschlussfassung im JHA

 

In der Sitzung am 22. Nov. 2007 wurde dem JHA die Entwurfsfassung eines Kinder- und Jugendförderplans zur Kenntnisnahme vorgelegt. (SV-7-0789). Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, die Städte und Gemeinden sowie die freien Träger der Jugendhilfe aus dem Zuständigkeitsbereich anzuhören und um Stellungnahme zu bitten, sowie einen Beschluss der Planung für den Jugendhilfeausschuss am 29. Mai 2008 vorzubereiten.

 

Im Januar 2008 haben die Städte und Gemeinden sowie die freien Träger der Jugendhilfe (hier die Kirchengemeinden, die großen Jugenddachverbände sowie die im Kreisjugendamtsbezirk anerkannten freien Träger der Jugendhilfe) die Entwurfsfassung eines Kinder- und Jugendförderplans zur Kenntnis erhalten und sind um Stellungnahme gebeten worden.

 

Darüber hinaus ist der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans in vier kommunalen sozialpolitischen Ausschussgremien vorgestellt worden.

 

Insgesamt haben sechs Kommunen sowie elf freie Träger der Jugendhilfe aus dem Zuständigkeitsbereich eine Erklärung zum Entwurf abgegeben.

 

Am 03.03 und am  07.04.2008 wurde der Kinder- und Jugendförderplan auch auf der Bürgermeisterkonferenz beraten. Nach Auskunft des Sprechers der Konferenz, Herrn BM Borgmann, bestehen weiterhin Unklarheiten hinsichtlich der Bewertung der Entwurfsfassung des Kinder- und Jugendförderplans und damit der Bedarf der weiteren Erläuterung.  Das Thema  soll nochmals auf die nächste Konferenz gesetzt werden. Aus diesem Grunde wurde von BM Borgmann um Verschiebung der Beschlussfassung durch den JHA gebeten.

 

Die im Planentwurf enthaltenen Maßnahmevorschläge können maßgeblichen Einfluss für die Kommunen des Zuständigkeitsbereiches haben. Dies wird auch in den vorliegenden kommunalen Stellungnahmen verdeutlicht.  Eine Verabschiedung ohne abschließendes Votum von dieser Seite ist daher nicht empfehlenswert.

 

Obwohl hiermit eine weitere Verzögerung des Verfahrens verbunden ist, wurde dem Ansinnen der Bürgermeisterkonferenz daher entsprochen und die vorgesehene Beschlussfassung von der Tagesordnung des  heutigen JHA genommen.

 

Nunmehr ist  vorgesehen die Planung unter Berücksichtigung dann aller Stellungnahmen in der JHA –Sitzung am 28.08.2008 zu beschließen.

 

 

 

Antrag Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, auf Restfinanzierung von Betriebskosten für die Tageseinrichtung "Haus Kunterbunt"

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.04.2008 wurde u.a. der Antrag des Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, vom 20.02.2008 beraten, die Tageseinrichtung „Haus Kunterbunt“ bei der zusätzlichen Förderung für eingruppige Tageseinrichtungen nach § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz – KiBiz – zu berücksichtigen. Eine Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz ist für diese Tageseinrichtung nicht möglich, da die Regelung u.a. voraussetzt, dass die betroffene Einrichtung bereits nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen – GTK - gefördert wurde und nun durch die Umstellung auf die pauschale Finanzierung des KiBiz schlechter gestellt wird als bei der GTK-Finanzierung.

Dem Antrag des Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V. vom 20.02.2008 konnte daher nicht entsprochen werden.

 

Nun hat der Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, für die Kindertageseinrichtung „Haus Kunterbunt“ einen Antrag eingereicht, der Einrichtung einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss zu gewähren. Der Antrag wurde per E-Mail am 20.05.2008 übersandt. Ein rechtsverbindlicher Antrag (Schriftform oder qualifizierte elektronische Signatur) wurde angefordert. Der Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V. wurde darauf hingewiesen, dass eine Beratung des Antrages dann voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.08.2008 erfolgen wird. Eine Berücksichtigung für den Sitzungstermin am 29.05.2008 war wegen der Kürze der Zeit nicht mehr möglich.

 

 

 

Stellungnahmen der Kindergartenträger zu den am 28.02.2008 im Jugendhilfeausschuss vorgestellten Abrechnungsgrundzügen des Kreisjugendamtes Coesfeld zum Kinderbildungsgesetz - KiBiz

 

Mit der Sitzungsvorlage SV-7-0876 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.02.2008 wurden die „Grundzüge Betriebskostenabrechnung KiBiz im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld“ vorgestellt. Entsprechend des Beschlusses vom 28.02.2008 werden diese Grundzüge bei der Erstellung der Betriebskostenbescheide an die Kindergartenträger für 2008/09 berücksichtigt.

Die Grundzüge zur Betriebskostenabrechnung wurden den Kindergartenträgern mit Rundschreiben vom 03.03.2008 zugesandt. Den Trägern wurde Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zu den Abrechnungsgrundzügen abzugeben und etwaige Bedenken zu äußern. Insgesamt erfolgten sechs Rückmeldungen zu den Abrechnungsgrundzügen. Einwendungen gegen die Anwendung der Abrechnungsgrundzüge erfolgten in einem Fall. In den übrigen Rückmeldungen wurde Interesse an einer Informationsveranstaltung zum KiBiz bzw. einem Erfahrungsaustausch von Trägervertretern und/oder Kindergartenleitungen angegeben. Zur Zeit wird überlegt, in welcher Form dem offensichtlichen Interesse an weiteren Informationen zum Abrechnungsverfahren des KiBiz begegnet werden kann.

Die mit einer E-Mail vom 21.04.2008 vorgetragenen Einwendungen der Kindergruppe Billerbeck e.V. hinsichtlich der Bemessung von Gruppengrößen und der Berücksichtigung von Erhaltungsaufwand bei (anteiligen) Gruppen in Mietobjekten wurden zur Kenntnis genommen und mit Antwortschreiben vom 26.05.2008 bewertet. Die E-Mail des Trägers und das Antwortschreiben des Jugendamtes werden der Niederschrift beigefügt. Wegen des Gesamtkontextes von Pauschalen und Kinderzahlen im Verhältnis zu bestimmten Gruppengrößen in der Anlage zu § 19 KiBiz und der Zusammensetzung der KiBiz-Pauschalen werden die vorgetragenen Bedenken der Kindergruppe Billerbeck von mir nicht geteilt. In jeder Pro-Kind-Pauschale ist mit einem bestimmten Anteil auch Erhaltungsaufwand erhalten. Dieser Erhaltungsaufwand ist bei Mietobjekten vom Vermieter aufzuwenden, geht also nicht direkt zu Lasten des jeweiligen Trägers, sondern wird über die Mietzahlungen finanziert, die wiederum vom Jugendamt gefördert werden. Bei Berücksichtigung der in der Anlage zu § 19 KiBiz vorgesehenen Gruppengrößen (z.B. 10 Kinder bei Gruppentyp II und 20 Kinder mit 45 Stunden Betreuungszeit bei Typ III) beträgt der Erhaltungsaufwand 2.559 EUR je Gruppe (§ 20 Abs. 2 KiBiz). Es waren damit Regelungen für die Fälle zu finden, in denen KiBiz-Gruppen nicht in „Reinform“, sondern in Anlehnung an die bisherigen GTK-Strukturen gebildet werden. Unter Kostengesichtspunkten gerecht (sowohl für den Träger als auch die öffentlichen Haushalte) und am praktikabelsten erschien dem Kreisjugendamt Coesfeld eine Berücksichtigung des Erhaltungsaufwand im Verhältnis der geplanten Platzzahlen zu den KiBiz-Gruppengrößen. Dieses wurde in die am 28.02.2008 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellten Abrechnungsgrundzüge zum KiBiz aufgenommen und betrifft insbesondere die Bezuschussung von Betriebskosten bei Mietobjekten.

Gleichzeitig wurde eine Regelung vorgesehen, dass auch Einrichtungen mit Mischgruppenformen noch von der Regelung des § 20 Abs. 3 KiBiz für eingruppige Einrichtungen partizipieren können. So gelten nach den Abrechnungsgrundzügen des Kreisjugendamtes Coesfeld Einrichtungen mit bis zu 1,5 Gruppen nach der Anlage zu § 19 KiBiz noch als eingruppig.

 

 

 

Zeitungsnotiz "Schlusslicht bei Betreuung" - Allgemeine Zeitung 15.05.2008

 

In dem als Anlage beigefügten Presseartikel „Schlusslicht bei Betreuung“ vom 15.05.2008 teilt MdB Angelica Schwall-Düren mit, dass für den Kreis Coesfeld dringender Handlungsbedarf bestehe, um den ab 2013 vorgesehenen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung ab dem 1. Lebensjahr durch-zusetzen. Hintergrund dieser Aussage ist ein Bericht des Statistischen Bundesamtes zur Kindertagesbetreuungsquote im März 2007, bei dem der Kreis Coesfeld (einschließlich Städte Coesfeld und Dülmen) mit 4,8 bis 5,6 % bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren aufgeführt wird (zum Vergleich: Bundesquote 15,5 %, NRW-Quote 6,9 %).

 

Der bestehende Handlungsbedarf ist dem Jugendamt bekannt und bildet ein vorrangiges Tätigkeitsgebiet im Rahmen des Ziels „familienfreundlicher Kreis Coesfeld“.

Für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zeichnen sich erste Erfolge in diesem Bestreben auch bereits deutlich ab. Lag die Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2005/06 noch bei 2,63 % in Kindertageseinrichtungen (2,86 % einschließlich Kindertagespflege), wird für 2008/09 eine Quote von 13,7 % in Kindertageseinrichtungen (14,8 einschließlich Kindertagespflege) anvisiert. Der in dem Bericht des statistischen Bundesamtes genannte Wert gibt die Entwicklung im Kindergartenjahr 2006/07 mit 4,75 % in Kinder-tageseinrichtungen (5,09 % einschließlich Kindertagespflege) wider. Im aktuellen Kindergartenjahr 2007/08 liegt die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bei 6,9 % (7,7 % einschließlich Tagespflege).

 

Der Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren wird auch bei der Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes für 2009/10 einen Schwerpunkt bilden und dementsprechend voraussichtlich bereits am 28.08.2008 erneut auf der Tagesordnung für die Jugendhilfeausschusssitzung stehen.