Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., Wiesenstr. 18, 48653 Coesfeld, wird zum Aufbau und zur Durchführung einer „Ambulanten Wohnbegleitung“ in den Dekanaten Dülmen und Lüdinghausen ein Zuschuss bis zur Höhe von 11.700 Euro im Jahr 2008 bewilligt.

 

Die Bewilligung ist daran geknüpft, dass eine Vernetzung mit bereits vorhandenen Angeboten erfolgt.

 

 


Ref’in Hesselmann erläutert einleitend, dass die Vergabekriterien für Fördermittel für Projekte und Ideen, die den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken, bereits in der Ausschusssitzung am 21.02.2008 verabschiedet worden seien. Ein Aufruf in der Presse, entsprechende Projekte vorzulegen, sei erfolgt. Der Förderantrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V., der entscheidungsreif rechtzeitig zu dieser Ausschusssitzung eingegangen sei, beinhalte eine Anschubfinanzierung bis zur Höhe von 11.700,00 € für das Jahr 2008 zum Aufbau und zur Durchführung einer „Ambulanten Wohnbegleitung“ in den Dekanaten Dülmen und Lüdinghausen. Ab 2009 sei nach Angaben des Caritasverbandes ein Antrag mit maximal 50 % der Gesamtkosten von 2008 vorgesehen und spätestens ab 2010 solle sich der Dienst selbst tragen. Die Mitglieder der Projektgruppe „ambulant vor stationär“ und die Mitglieder der Pflegekonferenz seien bereits über den Antrag des Caritasverbandes informiert worden und hätten diesem, insbesondere wegen den zu erwartenden Synergieeffekten mit anderen Diensten wie z.B. „Essen auf Rädern“ und „Urlaub ohne Koffer“, zugestimmt.

Ktabg. Havermeier fragt, ob der Caritasverband hinsichtlich der Finanzierung des Dienstes durch einen Kostenbeitrag des Nutzers in Höhe von 25,00 € im Monat statistisch erhoben habe, ob Zahlungsbereitschaft bestehe, insbesondere, weil das Angebot lediglich zwei Besuche im Monat umfasse.

Ref’in Hesselmann erklärt, dass die Nutzer des Dienstes mindestens zwei Mal im Monat besucht würden und darüber hinaus aber auch weitere Besuchstermine vereinbart werden könnten. Eine Erhebung bezüglich der Bereitschaft, den Kostenbeitrag in Höhe von 25,00 € monatlich zu zahlen, sei nicht erfolgt. Hierbei müsse aber berücksichtigt werden, dass ältere Menschen oftmals eher bereit seien, Hilfe bzw. Dienste in Anspruch zu nehmen, wenn sie dafür bezahlt hätten. Des Weiteren hätten auch Angehörige die Möglichkeit, der älteren Person den Kostenbeitrag zu schenken, um damit beispielsweise mehr Freiräume für sich selbst zu erzielen. Der Caritasverband plane ferner die Erstellung einer Zeitschrift, die alle vorhandenen Dienste vorstelle und Kontaktmöglichkeiten aufzeige.

Ktabg. Willms hebt diesbezüglich hervor, dass Parallelstrukturen vermieden werden müssten. Eine Vernetzung sowie die Zusammenarbeit aller Dienste sei erforderlich.

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass eine spätere Reflektion des Dienstes „Ambulante Wohnbegleitung“, insbesondere hinsichtlich der Annahme durch die Bürgerinnen und Bürger im Ausschuss erfolgen müsse. Der Caritasverband sei insofern zu bitten, vor der Entscheidung für 2009 einen Bericht vorzulegen. Sie bittet sodann um Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig