Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Die Laufzeit der zwischen dem Kreiscaritasverband und dem Kreis Coesfeld bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zum Betrieb der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen wird um drei Jahre bis einschließlich 2011 verlängert.  Für die Jahre 2009 und 2010 bleiben die Konditionen unverändert (Förderbetrag: 95.535 € + bis zu 10.000 € Honorarmittel). Für das Jahr 2011 wird im Förderbetrag eine Erhöhung des Personalkostenanteils um 4 % berücksichtigt (98.529 € + bis zu 10.000 € Honorarmittel). Ansonsten wird auch in 2011 die seit 2004 geltende Vereinbarung zu unveränderten  Bedingungen fortgeführt.

 

 


FBL Schütt erläutert einleitend, dass die vertragliche Regelung für den Betrieb der Kontakt- und Beratungsstelle zwischen Kreis und Caritasverband vorsieht, dass sich die Vereinbarung jeweils um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird. Mit Blick auf den vom Kreistag in der Folge des GPA-Berichtes erteilten Prüfauftrag bezüglich der Zuschussgewährung sei deshalb vor Ablauf dieser Frist ein politisches Votum erforderlich. In der Vorlage werde dargelegt, was eine Kürzung des Förderbetrages um 20 % bedeuten würde.

Die Prüfung habe ergeben, dass eine Einschränkung der Leistungen der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen im Kreis Coesfeld nicht vertretbar ist. Es werde vorgeschlagen, die bestehende Vereinbarung um zunächst drei Jahre zu verlängern. Mit dem Caritasverband sei im übrigen vereinbart worden, dass dieser zukünftig zusätzliche Kennzahlen zur Verfügung stellt, um die Inanspruchnahme der erbrachten Leistungen noch transparenter zu machen als bisher.

 

Ktabg. Vogelpohl fragt, ob der als Grundlage genannte Psychiatrieplan aus dem Jahr 1995 noch aktuell sei, welchen Inhalt er habe und ob eine Vorstellung des Plans möglich sei. Außerdem erkundigt er sich, ob es bei Vorhandensein nur einer etablierten Selbsthilfegruppe für psychisch kranke Menschen im Kreis Coesfeld nicht Bestrebungen nach mehr gebe.

MA Kiffmeyer führt dazu aus, dass der Psychiatrieplan in einer Umbruchsituation in der psychiatrischen Landschaft Anfang der 90er Jahre über einen Zeitraum von zwei Jahren gemeinsam mit zahlreichen Einrichtungen, Diensten, Wohlfahrtsverbänden und weiteren Verantwortungsträgern aus diesem Aufgabenfeld erarbeitet worden sei. Der Plan sei als eines der Fundamente für die jüngere Psychiatrie-Entwicklung im Kreisgebiet noch immer aktuell. Eine Vorstellung des Psychiatrieplans mit einem Bericht über den heutigen Stand seiner Umsetzung sei natürlich möglich. Bezüglich der Selbsthilfe stellt er dar, dass das Vorhandensein nur einer Selbsthilfegruppe zwar bedauerlich, die Situation aber auch schwierig sei. So habe eine zweite Gruppe wegen zu geringer Resonanz ihre Aktivitäten eingestellt. Es liege in der Natur der Sache, dass solche Gruppen sich in der Regel selbst installierten. Im begrenzten Maße sei es möglich, durch fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung günstige Rahmenbedingungen für das Entstehen und die Aufrechterhaltung von Selbsthilfegruppen zu schaffen. Der Kreis fördere Gruppen für Menschen mit psychischen Problemen und deren Angehörige seit 1996, gegenwärtig mit 5.000 € jährlich. 

 

Ktabg. Dr. Bücker  betont, dass der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes wichtig genommen werde, auch wenn die Argumente zur Beibehaltung des Förderbetrages überwiegend überzeugend seien. Er schlägt daher als Kompromiss zur Kürzung in Höhe von 20 % vor, den Vertrag nicht gleich für drei Jahre, sondern nur für ein oder zwei Jahre zu verlängern. Die Caritas solle zudem ihre Eigenleistung erhöhen und nicht zuletzt Aufgaben aus ihrer Selbstverpflichtung heraus wahrnehmen. 

 

FBL Schütt führt dazu aus, dass durch die 3-Jahres-Verlängerung sowohl dem Caritasverband als auch dem Kreis Planungssicherheit gegeben werde. Unter Einbeziehung der Leistungskennzahlen der Kontakt- und Beratungsstelle seien Zwischenberichte im Ausschuss möglich.

Bezüglich des Eigenanteils differenziert FBL Schütt, dass man hier über die gestiegenen Personalkosten rede, die Sachkosten seien gleich geblieben. Er erläutert weiter, dass die Personalkosten auf Grundlage eines KGST- Berichtes aus 2002 berechnet worden seien. Danach habe die  KGST mehrere neue Berichte mit deutlich höheren Werten veröffentlicht. Wegen des zwischenzeitlichen Anstiegs der Personalkosten sei die Steigerung des Eigenanteils somit wesensimmanent.

 

Der in der Sitzung als Zuhörer anwesende Herr Appelt, Geschäftsführer für den Caritasverband Coesfeld e.V., berichtet nach Aufforderung durch den Vorsitzenden, dass bezüglich der geforderten Eigenleistung die Realität den Vorschlag bereits eingeholt habe. Die Schwankungen des Eigenanteils begründeten sich aus der Personalsituation heraus, wie z.B. durch Beendigung der Lohnfortzahlung bei langfristiger Erkrankung von Mitarbeitern, und seien insoweit nicht beeinflussbar. Er bezeichnet die Kontakt- und Beratungsstelle als wichtigen niedrigschwelligen Dreh- und Angelpunkt in der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung des Kreises. In jährlichen Berichten werde über die Entwicklung der geleisteten Arbeit berichtet.   

 

Ktabg. Dabbelt bewertet die Arbeit der Kontakt- und Beratungsstelle als gut, darin sei der Caritasverband nach wie vor zu unterstützen. Ihrer Ansicht nach benötigen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen diese Art der verlässlichen Hilfe und Unterstützung. Sie befürworte eine Sicherung des Angebotes für die nächsten drei Jahre. Die CDU-Fraktion werde ihre Zustimmung erteilen.

 

Ktabg. Vogelpohl sieht das allgemeine Bemühen bei Kreisen und Kommunen, die Kosten zu reduzieren und Haushalte zu entlasten. Auch sei der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt sehr ernst zu nehmen. Er hält es aber für falsch, den Kostendruck einfach nur weiter zu geben und sieht die Notwendigkeit, eine Kostenreduzierung durch neue Konzepte anzugehen. Mit der Weiterführung der Vereinbarung erklärt er sich einverstanden und hält auch einen Zwischenbericht für in Ordnung.

 

Ktabg. Bücker betont, dass er seine Kompromissvorschläge im Sinne von Alternativen verstanden wissen möchte und er grundsätzlich dem Beschlussvorschlag zustimmen kann.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig