Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Capelle, Schulweg 7, 59394 Nordkirchen werden zu den Kosten für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Übermittagbetreuung im Kath. Kindergarten St Dionysius, Capelle, Kolpingstraße 1, 59394 Nordkirchen Zuschüsse gem. § 13 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in Höhe des Kreisanteils von 25 v.H. unter der Bedingung bewilligt, dass in dem Kindergarten für die Dauer der Zweckbindung der Einrichtungsgegenstände (10 Jahre) Plätze mit Übermittagbetreuung angeboten werden.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des GTK’s in Verbindung mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1982 bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992 (s. Sitzungsvorlage 708).

 

Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Sofern keine Landesmittel bewilligt werden, sind zusätzlich zum Eigenanteil (i.H.v. 25 %) vom Träger weitere 50 v.H. der förderfähigen Einrichtungskosten zu übernehmen.

 

Gleichzeitig erfolgt die Bewilligung unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag in der Sitzung am 15.10.2003 dem Beschlussvorschlag zur Investitionskostenförderung für Tageseinrichtungen für Kinder (vgl. SV-6-739) zustimmt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig