Presseerklärung des Bundestagsabgeordneten Spahn

Ktabg. Stinka führt aus, dass der Bundestagsabgeordnete Spahn nach einer Presseerklärung der Auffassung sei, das Münsterland sei schlecht aufgestellt. Er fragt, ob sich der CDU-Bundestagsabgeordnete im Kreis Coesfeld kundig gemacht habe.

Landrat Püning antwortet, dass ihm nicht bekannt sei, ob sich der Bundestagsabgeordnete Spahn im Kreis Coesfeld kundig gemacht habe. Sollte er dies jedoch getan habe, wäre die Antwort sicherlich anders ausgefallen.

Ktabg. Stinka fragt weiter, inwieweit der Landrat die Auffassung des Bundestagsabgeordneten Spahn nicht teile, dass das Münsterland eine Imagekampagne brauche.

Landrat Püning führt hierzu aus, dass auch er sich wünsche, dass die Fusion der Aktion Münsterland und der Münsterlandtouristik schon weiter gediehen sei als der derzeitige Stand. Dies habe aber in erster Linie steuerrechtliche Probleme. Die Landräte-Konferenz werde sich in der nächsten Woche mit diesem Thema erneut beschäftigen. Es werde Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen.

Ktabg. Stinka möchte weiter wissen, ob der Landrat die Interessen des Münsterlandes bei der Landesregierung als schlecht vertreten ansehe. Eine Antwort hierzu erwarte er aber nicht.

 

Beratung für Berufsrückkehrerinnen

Ktabg. Bergmann bezieht sich auf die Haushaltsberatungen 2008 und fragt, ob das Konzept schon umgesetzt worden sei.

Landrat Püning erklärt, dass der Beschluss des Kreistages den Gleichstellungsbeauftragten mitgeteilt worden sei. Nach einer gestern eingegangenen Antwort werde die Einbindung der Hilfeplanerinnen des Kreises akzeptiert. Darüber hinaus werde seitens der Gleichstellungsbeauftragten ein weiterer Vorschlag bezüglich der Beteiligung Externer gemacht. Dieser sei in der Verwaltung noch nicht erörtert worden. Deshalb könne heute noch nicht im Detail dazu berichtet werden.

Ktabg. Bergmann bittet um zeitnahen Bericht im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftförderung und Kreisentwicklung.

Landrat Püning sagt eine entsprechende Berichterstattung zu.

 

Jagdsteuer

Ktabg. Dr. Kraneburg verweist auf die Presseberichterstattung der letzten Tage und fragt, inwieweit Klarheit über die Abschaffung der Jagdsteuer bestehe. Ferner möchte er wissen, welche Kompensationszahlungen bei einer Abschaffung der Jagdsteuer zu erwarten wären. In diesem Zusammenhang erinnert Ktabg. Dr. Kraneburg an verschiedene abgelehnte Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen kleinen Anteil der Jagdsteuereinnahmen für Naturschutzzwecke einzusetzen. „Hätten gut daran getan“, so Ktabg. Dr. Kraneburg. Hierdurch hätten die Jäger ein besseres Image erhalten.

Landrat Püning antwortet, dass bislang nichts beschlossen sei. Es gebe lediglich eine Initiative im Landtag. Wie die Entscheidung des Gesetzgebers letztlich ausfallen werde, bleibe abzuwarten. Bei einer Streichung der Jagdsteuer werde ein Einnahmeausfall im Kreishaushalt zu beklagen sein. Es sei daher Wert darauf zu legen, Kompensationszahlungen zu erhalten. Näheres sei ihm hierzu aber nicht bekannt. Informationen habe er insoweit auch nur der Presse entnommen.

Ktabg. Kortmann stellt hierzu noch die Frage, ob es einen Rechtsanspruch auf Kompensation gebe.

Landrat Püning erklärt hierzu, dass der Landesgesetzgeber die Abschaffung der Jagdsteuer regeln dürfe. Im Gegenzug sei eine Erhöhung der Jagdabgabe, die dem Kreis jedoch nicht zufließe, vorgesehen. Ferner stehe eine Verpflichtung der Jägerschaft, das sog. „Fallwild“ kostenlos einzusammeln, zur Diskussion. Die Abschaffung der Jagdsteuer sei ab 2010 in vier Schritten vorgesehen.

Ktabg. Kortmann stellt abschließend fest, dass das Thema „Jagdsteuer“ als Wahlkampfthema erhalten bleibe.

 

Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Ktabg. Pieper spricht die Änderung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes an und hier insbesondere die Betreuung von Pflegebedürftigen durch beim Kreis Coesfeld beschäftigte Angehörige. Sie fragt, ob es hierzu schon Regelungen gebe, damit die Beschäftigten ihre Aufgabe ohne Nachteile wahrnehmen können.

Landrat Püning antwortet, dass es Regelungen hierzu aufgrund der kurzen Zeit noch nicht gebe. Im Übrigen sei abzuwarten, inwieweit von dem Pflegezeitgesetz Gebrauch gemacht werde. Ansprüche auf Freistellung seien unabhängig von eigenen Regelungen zu erfüllen.

 

Bleiberechtsregelung

Ktabg. Müller spricht die geltende Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer und die zu beachtende Ausschlussfrist zum 31.12.2009 an. Ktabg. Müller fragt, ob es auch noch andere Ausschlussfristen gebe, die möglicherweise nicht bekannt gemacht worden seien. Insbesondere möchte er wissen, in welchem Zeitraum eine betroffene Person noch einen Antrag nach der Bleiberechtsregelung stellen könne.

FBL Dr. Hörster antwortet, dass die Fristen zu beachten seien, die unmittelbar im Gesetz ständen. Der betroffene Personenkreis sei hierauf hingewiesen worden. Darüber hinaus gebe es keine weiteren Ausschlussfristen für die Antragstellung, insbesondere keine von Seiten der Kreisverwaltung gesetzten besonderen Fristen.

Ktabg. Müller bittet hierzu noch um entsprechende Informationen.

 

 

 

Antwort der Verwaltung:

Nach den Hinweisen des Bundesministeriums des Innern zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 zur bundesrechtlichen Altfallregelung ist der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung bis spätestens 01.07.2008 zu stellen.

Die Hinweise dienen als Arbeitshilfe. Ihnen kommt keine rechtliche Bedeutung zu. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verweist zur gesetzlichen Altfallregelung auf den Erlass vom 16.10.2007, Az.: 15-39.08.01, der anstelle der Hinweise zu beachten ist. Der Erlass sieht keine Ausschlussfrist für die Antragstellung vor.