Beschluss: Kenntnis genommen

 

AL Bleiker erklärt einleitend, dass bei ca. 8.000 SGB II - Leistungsberechtigten im Kreis Coesfeld zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) ein zielgruppenorientiertes Angebot an Maßnahmen und Förderinstrumenten vorgehalten werden müsse. Aus diesem Grunde sei für alle Beteiligten, wie z.B. für Maßnahmeträger, Fallmanager/innen und persönliche Ansprechpartner/innen bei den Kommunen verbindlich und transparent ermittelt worden, um welche Bedarfsgruppen es sich im Einzelnen handele. Innerhalb jeder Kategorie sind weitere Kriterien zu beurteilen, wie z.B.:

-          Führerschein/Pkw vorhanden

-          Schulabschluss bzw. welcher Schulabschluss

-          Dauer der Arbeitslosigkeit

-          Sprachprobleme

-          Gesundheitliche Einschränkungen

Die Einstufung der Kundin/des Kunden werde im Rahmen einer stetigen Beobachtung und Fortschreibung der Entwicklung seitens des Fallmanagements bzw. der Hilfeplanung der jeweils aktuellen Situation angepasst.

AL Bleiker erklärt, dass die mit Sitzungsvorlage Nr. SV-7-1076 dargestellte Einstufung auf Wunsch halbjährlich aktualisiert und für den Ausschuss abgebildet werden könne.

Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, ob geplant sei, die Mitarbeiter/innen in den Zentren für Arbeit entsprechend der Einstufung der SGB II – Leistungsberechtigten zu spezialisieren. AL Bleiker antwortet darauf, dass eine Spezialisierung der Mitarbeiter/innen auf Grund der kleinen Organisationseinheiten mit geringer Mitarbeiteranzahl in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nicht geplant sei.

Ktabg. Pieper bittet um Erklärung, wie mit Personen aus der Gruppe „E = Maßnahme- und sanktionsresistente auf unabsehbare Zeit nicht vermittelbare Kundinnen und Kunden“ umgegangen werde. AL Bleiker erläutert, dass bei Personen aus der Gruppe „E“ Wiederholungen im Ablauf „Maßnahmeangebot, Weigerung und Sanktion“ nicht zu vermeiden seien.

Vorsitzende Schäpers teilt abschließend mit, dass das Angebot über einen halbjährlichen Bericht zur Kategorisierung der SGB II – Leistungsberechtigten angenommen werde.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.