Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

Beschluss:

 

Das kreiseigene Projekt der Wohnberatung durch eine Honorarkraft in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich wird für die Zeit vom 01.09.2008 bis zum 31.12.2008 fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 


 

Vorsitzende Schäpers gibt zunächst Gelegenheit zur Aussprache.

Ktabg. Havermeier betont, dass das kreiseigene Projekt „Wohnberatung durch eine Honorarkraft“ dazu beitrage, die Situation der Menschen, die auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden verbleiben möchten, zu optimieren und bittet des Weiteren mitzuteilen, ob die Durchführung des Projekts im derzeitigen geringen Umfang mit einer Honorarkraft als Einstieg gedacht sei und ob das Projekt bei steigender Nachfrage ausgebaut werden solle.

Ktabg. Pieper erklärt, dass im Rahmen des Faktors „Wohnen“ auch bereits Neubauten anders konzipiert werden müssten. Insofern sei davon auszugehen, dass das Projekt künftig erweitert werden müsse. Ktabg. Wilhelm hebt hervor, dass die größere Nachfrage nicht bei Neubauten sondern hinsichtlich des barrierefreien Umbaus von Häusern bestehe, damit ältere Menschen in der ihnen vertrauten Umgebung verbleiben könnten.

Ktabg. Willms teilt mit, dass zu diesem Thema im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ bereits innovative Vorschläge in der Pflegekonferenz erarbeitet worden seien. Ihre Fraktion sei froh, dass mit dem kreiseigenen Projekt „Wohnberatung“ durch den Einsatz einer Honorarkraft bereits der Einstieg in die Wohnberatung geschaffen sei.

Ktabg. Havermeier fragt an, ob eine Zusammenarbeit der Pflegeberatungsstelle des Kreises Coesfeld mit der Honorarkraft für Wohnberatung stattfinde.

Ktabg. Wessels führt aus, dass durch den altersgerechten Umbau des eigenen Hauses oftmals die Unterbringung der älteren Menschen in einem Pflegeheim entfallen oder verzögert werden könne. Hierdurch seien finanzielle Einsparungen bei den Heimpflegekosten zu erwarten, weshalb eine künftige Bereitstellung von weiteren personellen Ressourcen für die Wohnberatung sinnvoll sei. Hierzu müsse zunächst die Bedarfsentwicklung beobachtet werden.

FBL Schütt teilt mit, dass durch die Abteilung 63 – Bauen und Wohnen – bereits auf niedrigem Niveau mit einem Personalaufwand von 2 % Unterstützung in Sachen Wohnberatung geleistet worden sei. Der Bedarf für Wohnberatung werde häufig im Rahmen der Pflegeberatung festgestellt. Mit zunehmender Pflegeberatung habe sich auch der Bedarf an Wohnberatung erhöht. Ggf. werde die/der Ratsuchende von der Pflege- und von der Wohnberatungskraft gemeinsam aufgesucht. Es würden daneben auch getrennte Besuche stattfinden.

Ktabg. Willms teilt mit, dass eine ihr bekannte Familie die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Coesfeld in Anspruch genommen habe. Die Rückmeldung dieser Familie sei sehr positiv ausgefallen. Durch die zeitnahe und gründliche Beratung wolle die Familie die erkrankte Person nunmehr zu Hause zu pflegen und sei auch dazu in der Lage.

Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, ob geplant sei, die Wohnberatung durch die künfitge Einrichtung einer Planstelle zu erweitern.

FBL Schütt erläutert hierzu, dass die Nachfrage bezüglich der Wohnberatung weiterhin beobachtet und dementsprechend reagiert werden solle.

Ref’in Hesselmann teilt mit, dass es sich bei der Honorarkraft für die Wohnberatung um einen bautechnisch erfahrenden Mitarbeiter handele, der auch über längere Erfahrung im pflegerischen Bereich verfüge. Die Zusammenarbeit zwischen der Pflegeberatung und der Wohnberatung habe sich gut eingespielt. Man habe die Erfahrung gemacht, dass es älteren Menschen leichter falle, die Informationen hinsichtlich der Pflege und möglicher baulicher Veränderungen des Hauses in zwei getrennten Terminen aufzunehmen. Bei den Terminabsprachen sei das Team der Pflege- und Wohnberatung sehr flexibel.

Vorsitzende Schäpers bittet abschließend um weitere Beobachtung der Nachfrage hinsichtlich der Wohnberatung sowie um Berichterstattung, sofern der Bedarf ansteigt. Sodann ruft sie zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auf.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig