Interdisziplinäre Frühförderung

FBL Schütt erläutert, dass zwischen den beiden Antragstellern, Haus Hall und Kinderheilstätte Nordkirchen, den Krankenkassen und dem Kreis ein einvernehmlicher Vertragsentwurf erarbeitet worden sei, mit dem Ziel die „Komplexleistung Interdisziplinäre Frühförderung“ alsbald im Kreis Coesfeld einzuführen.

Eine Einigung hätte hinsichtlich der Kostenaufteilung zwischen den Krankenkassen und dem Kreis noch nicht erreicht werden können.

Es werde aber davon ausgegangen, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses beide Verträge zur Beschlussfassung vorgelegt werden könnten. Eine ausführliche Beschreibung der Vertragsinhalte erfolge ebenfalls in der nächsten Sitzung.

 

 

Wohngemeinschaft für Demenzkranke

FBL Schütt erklärt, dass inzwischen Einigung mit den Alexianern zur Einrichtung der ersten Wohngemeinschaft für Demenzkranke im Kreis Coesfeld erzielt worden sei. Es sei davon auszugehen, dass in 2009 die Wohngemeinschaft bezugsfertig sei.

Das Konzept der Wohngemeinschaft werde ebenfalls in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses ausführlich vorgestellt.

 

 

Informationstag zur Pflege in Dülmen am 24.09.2008

FBL Schütt teilt mit, dass der Kreis Coesfeld gemeinsam mit der Stadt Dülmen am 24.09.2008 in Dülmen erstmals einen Informationstag zum Thema „ Alt werden zuhause – Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung“ veranstalten werde.

Ab 15.30 Uhr bestehe Gelegenheit, die vielen Stände der ambulanten Dienstleister zu besichtigen. FBL Schütt führt dazu aus, dass auch der Kreis Coesfeld mit drei Ständen (Pflegeberatung, Betreuungsstelle, Wohnbauförderung) vertreten sein werde.

In der Zeit von 16.00 – 19.15 Uhr würden Referenten zu den Themen

-          Unterstützung durch Hilfsmittel

-          Notrufsystem SOPHIA

-          Änderungen durch die Pflegereform

informieren. Abschließend solle in einer Podiumsdiskussion der Frage nachgegangen werden, ob durch Vernetzung vor Ort eine Leistungsverbesserung erreicht werden könne. Die Podiumsdiskussion werde von Herrn Dr. Schwarzenau, Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Westfalen-Lippe moderiert.

 

 

Neuausrichtung der SGB II-Trägerschaft

FBL Schütt teilt mit, dass der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 18. Juli 2008 mitgeteilt habe, dass sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der 16 Länder am 14.07.2008 intensiv mit der Frage der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Dezember 2007 beschäftigt habe. In diesem Erlass habe der Landesminister den dort einvernehmlich mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Herrn Olaf Scholz, gefassten Beschluss – wie folgt – mitgeteilt:

„Im Kern der einvernehmlichen Entscheidung aller Länder steht die Verabredung mit dem Bund, gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zu erarbeiten, die eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen umfasst. Allen Beteiligten war dabei klar, dass eine gemeinsame Lösung sich am bisherigen ARGE-Modell orientieren muss, bei der eine zufriedenstellende, der Verantwortung von Bund und Ländern Rechnung tragende Aufsichtsstruktur festzulegen ist.

Einvernehmen besteht darüber, dass in Ergänzung zu der Verfassungsänderung gesetzliche Anpassungen im SGB II auszuarbeiten sind. Diese richten sich ganz wesentlich darauf, dass die Nachfolgeorganisation der ARGEN über einen einheitlichen Personalkörper verfügen müssen und im SGB II eine verbindliche Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern und Kommunen bei der Erarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Programme und der konzeptionellen Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik zu verankern ist.

Außerdem hat die Konferenz beschlossen, im Zuge dessen auch eine verfassungsrechtliche Regelung vorzusehen, die den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells gewährleistet.

Mit diesem – wie ich meine – wegweisenden Beschluss der Konferenz ist nun eine Grundlage geschaffen, die gesamte Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitsfähig und zukunftsfest zu machen und die Eingliederung der Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben nachhaltig zu verbessern. Die Arbeits- und Sozialminister der Länder waren sich mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales einig, dass nun schnellstmöglich ein entsprechender Gesetzentwurf zu erarbeiten und der Gesetzgebungsprozess unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause einzuleiten ist. Ich freue mich also, Ihnen mitteilen zu können, dass die Unsicherheit, die zwischenzeitlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingetreten war, nun bald überwunden sein wird.“

FBL Schütt erklärt abschließend, dass anhand dieser nun getroffenen Vereinbarungen zwischen allen Bundesländern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet werde, dass eine Änderung des Grundgesetzes erarbeitet und beschlossen werde, die es ermögliche, dass der Kreis Coesfeld die Option auf Dauer mit entsprechender finanzieller Absicherung ausüben könne.