Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Beschluss:

 

  1. Einer Umwandlung von Regelgruppen in Tagesstättengruppen wird grundsätzlich nur noch zugestimmt, wenn im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld an anderer Stelle dafür eine Gruppe geschlossen werden kann. Eine Umwandlung kann erst dann erfolgen, wenn eine Landesförderung durch das Landesjugendamt erfolgt.

 

  1. Für die Erweiterung von Regelgruppen in Übermittagsbetreuungsplätze wird der Kreisanteil für notwendige Investitionen wie bisher vom Kreis Coesfeld freiwillig übernommen; dies gilt auch dann, wenn die notwendige Landesförderung ausfällt und durch zusätzliche Aufwendungen des Trägers ersetzt wird.

 

Ausfallende Landesmittel werden nicht durch höhere Zuschüsse des Kreises Coesfeld ersetzt.

 


Vorsitzende Sebbel berichtet von einem Schreiben des Landesjugendamtes vom 14.05.2003. Demnach habe das Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass verfügt, dass neue Haushaltsmittel zur Förderung von Einrichtungsgegenständen und Baumaßnahmen einschließlich  Sanierungsmaßnahmen nicht mehr bereitgestellt werden.

 

FB Schütt erläutert, dass eine Übermittagbetreuung demnach nur noch finanzneutral erfolgen könne. Die Schaffung weiterer Schwerpunkteinrichtungen sei dadurch erschwert.

 

Ktabg. Neumann weist auf einen Erlass des zuständigen Landesministeriums hin, wonach die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Tagesstättenplätze in einem Jugendamtsbezirk auch dann möglich sei, wenn ein Ausgleich von Plätzen im Zuständigkeitsbereich des Landesjugendamtes erzielt werden könne. Sie schlägt daher vor, im Beschlussvorschlag unter Ziff. 1 die Worte „im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld“ zu streichen.

 

Die weitere Diskussion unter Beteiligung von Herrn Dreyer ergibt, dass eine Kostenneutralität bereits im Jugendamtsbezirk erreicht werden müsse, da freiwerdende Mittel seitens des Landesjugendamtes zunächst für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz einzusetzen seien.

 

KOVR Hesselmann weist darauf hin, dass in dem von Frau Neumann genanntem Beispiel entsprechende Überhänge seitens des Landesjugendamtes z.B. für die Gruppen einzusetzen seien, die derzeit ohne Landesförderung geführt werden.

 

Ktabg. Specker bittet die Verwaltung um Auskunft, ob demnach die Einrichtung von Schwerpunkteinrichtungen nicht mehr möglich sei. FB Schütt erläutert, dass eine Errichtung  faktisch nur noch in den Einrichtungen möglich sei, in denen bereits eine Tagesstättengruppe geführt werde.

 

FB Schütt schlägt vor, den Beschlussvorschlag unter Ziff 1 wie folgt abzuändern:

„Einer Umwandlung von Regelgruppen in Tagesstättengruppen wird grundsätzlich nur noch zugestimmt, wenn im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld an anderer Stelle dafür eine Gruppe geschlossen werden kann. Eine Umwandlung kann erst dann erfolgen, wenn eine Landesförderung durch das Landesjugendamt erfolgt.“

 

Ktabg. Pieper fragt, ob – wenn Schwerpunkteinrichtungen nicht mehr eingerichtet würden – künftig nur noch eine Betreuung im Rahmen der Einzelintegration möglich sei. FB Schütt weist darauf hin, dass es im Rahmen der Einzelintegration ein begrenztes Kontingent gebe. KOVR Hesselmann ergänzt, dass die Möglichkeit der Einzelbetreuung nach wie vor gegeben sei.

 

Vorsitzende Sebbel lässt über den Änderungsbeschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen