Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Eine Änderung des Kindergartenbedarfsplanes aufgrund der Anträge der kath. Kirchengemeinde St. Benedikt,  Ascheberg, der kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg, Havixbeck,  sowie des DRK-Ortsvereins Olfen e.V., Olfen, erfolgt nicht.


Nach kurzer Einleitung gibt die Vorsitzende das Wort an FBL 2 Schütt.

Dieser erläutert, dass mit der Sitzungsvorlage die Umstrukturierung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen durch das KiBiz mit der Umstellung von bisheriger Spitzabrechnung zu Kind-Pauschalen deutlich werde. Eine Änderung des Kindergartenbedarfplanes wegen eines geänderten Nachfrageverhaltens der Eltern sei nicht erforderlich, da hier der sog. 10-%-Korridor bei Abweichungen von den Planungsdaten und der hierauf basierenden Abschlagszahlungen Anwendung finde.

 

Ktabg. Pieper merkt an, dass unabhängig vom 10-%-Korridor ein Bedarf der Eltern deutlich werde. Eine Ablehnung der Änderung des Kindergartenbedarfsplans sei für sie daher nicht nachvollziehbar; schließlich wolle das KiBiz doch zu mehr Bedarfsgerechtigkeit führen. Ein sich aufzeigender Bedarf müsse daher auch abgedeckt werden können.

 

FBL 2 Schütt ergänzt daraufhin seine Ausführungen zum 10-%-Korridor. Den Trägern stehe es frei, innerhalb dieses Korridors auch von den Planungen abweichenden Betreuungswünschen der Eltern zu entsprechen. Es sei dabei sowohl eine förderungsunschädliche Planabweichung nach oben als auch nach unten denkbar. Der Kindergartenbedarfsplan solle Planungssicherheit für das gesamte Kindergartenjahr bieten. Würde dieser – und damit die Finanzierung - laufend angepasst, würde dem Sinn und Zweck des KiBiz, anstelle einer Spitzabrechnung eine pauschalierte Abrechnung vorzunehmen, widersprochen.

FBL 2 Schütt macht darauf aufmerksam, dass zum 15.03. auf Grundlage des Kindergartenbedarfsplans 2008/09 eine Budgetanforderung beim Land erfolgt sei. „Nachbesserungen“ der Planung müssten daher ohne Landesbeteiligung an der Finanzierung auskommen.

 

Ktabg. Schulze Zumkley führt aus, dass die Kindergärten selbst entscheiden können, ob Kinder zusätzlich aufgenommen oder umfänglicher betreut werden. Hierdurch würden Bürgernähe und Eigenverantwortung des Trägers gestärkt.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, lässt die Vorsitzende über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13 Ja-Stimmen

                                                      1 Enthaltung