1.)    Ktabg. Vogelpohl betont, dass entsprechend den Qualitätsberichten die Berufskollegs hervorragende Arbeit geleistet hätten. Jedoch sei zu klären, ob die Bausubstanz einzelner Schulräume den Anforderungen entsprechen. Das Magnusgebäude, das derzeit vom Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg, sowie die Pavillons der Landwirtschaftskammer, die vom Pictorius-Berufskolleg genutzt werden, weisen Mängel auf.

 

Kortekamp berichtet, dass das Magnusgebäude lediglich ein weiteres Jahr genutzt wird. Danach werden diese Räumlichkeiten voraussichtlich nicht mehr benötigt. Bei den Pavillons steht der Schulträger mit der Landwirtschaftskammer in Verhandlungen. Soweit eine längerfristige Anpachtung erforderlich sei, müssen hier investive Maßnahmen erfolgen.

 

 

2.)    Ktabg. Vogelpohl erklärt, dass gesundheitliche Belastungen für Schulkinder durch überladene Schulranzen bestehen. Dabei sollte das Gewicht der Schulranzen maximal 10 % des Körpergewichtes der Schulkinder nicht übersteigen. Aufgrund der bestehenden Stundenpläne würde dieser Richtwert jedoch überschritten.

 

FBL Schütt erklärt, dass die mit Schreiben vom 01.09.2008 der Kreistagsfraktion Bündnis 90 Die Grünen diesbezüglich gestellte Anfrage nicht abschließend in dieser Sitzung beantwortet werden kann. Die Untere Gesundheitsbehörde sei mit der Beantwortung beauftragt worden. Herr Schütt schlägt vor, das die Beantwortung der Niederschrift beigefügt wird.

 

Ktabg. Vogelpohl stimmt diesem Vorgehen zu.

 

 

die Fragen lassen sich wie folgt beantworten:

 

1. Eine wissenschaftliche Begründung des Richtwerts von 10 % des Körpergewichts gibt es nicht. Es handelt sich vielmehr um eine in Fachkreisen getroffene Übereinkunft.

 

2. Ratsuchende Eltern haben sich in den vergangenen Monaten nicht an das Gesundheitsamt gewandt. Offensichtlich ist die Thematik mit dem Merkblatt, das anlässlich der Einschulungsuntersuchung an die Eltern ausgehändigt wird, zur Genüge abgehandelt.

 

3. Wie bereits gesagt, gibt es keine wissenschaftliche Begründung für den Richtwert. Insbesondere ist er nicht in irgendwelchen gesetzlichen Regelungen verankert. Es handelt sich also um einen Wert, nach dem man sich richten und an dem man sich orientieren kann oder aber auch nicht. Ob das passiert, liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Einhaltung kann man nicht einfordern. Ein Wiegen der Schulranzen und ein aufklärendes Gespräch mit den Schülern und Eltern wäre im Sinne einer Prävention sicherlich eine interessante Möglichkeit. Das setzt aber andere personelle Ressourcen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst voraus.