Einleitend weist Landrat Püning auf die Sitzungsvorlage hin, die auf ihrer Seite 1 nicht wie üblich den Beschlussvorschlag der Verwaltung aufweise, sondern vielmehr den Beschlussvorschlag einer der eingegangenen Anregungen, die sich im wesentlichen entsprechen und ähneln. Alle bislang zu dem Thema Hähnchenmast in Havixbeck eingegangenen Anregungen und Ergänzungen seien entweder der Sitzungsvorlage bereits beigefügt worden oder befänden sich auf den Tischen der Kreisausschussmitglieder.

Die Verwaltung habe in der Sitzungsvorlage die rechtliche Situation geschildert und gleichzeitig eine Einschätzung abgegeben.

Das Thema „Hähnchenmast“ und die Diskussion hierüber nehme in der Öffentlichkeit einen breiten Raum ein und genieße eine große öffentliche Aufmerksamkeit.

Im Moment stehe eine in Havixbeck geplante Anlage im Blickpunkt. Hierzu könne er konkret derzeit nur mitteilen, dass die Prüfung des Genehmigungsantrages noch nicht abgeschlossen sei.

Seit dem 01.01.2008 seien nicht mehr die Bezirksregierungen sondern die Kreise für die Prüfung und Genehmigung solcher Anlagen zuständig. Die Prüfung erfolge in dem neuen, von Frau Sentis geleiteten Fachdienst, der organisatorisch der von Herrn Dr. Foppe geleiteten Umweltabteilung zugeordnet sei.

Die Verwaltung sei sich bewusst, dass das Prüfverfahren mit größter Sorgfalt durchgeführt werden müsse. In ihm würden allen Bedenken, Anregungen und Hinweisen nachgegangen. Da der Fachdienst der Umweltabteilung nicht alle angesprochenen Gebiete abdecken könne, würden weitere externe Fachdienststellen beteiligt.

Eine Tendenz zum Prüfungsergebnis sei noch nicht erkennbar, und eine Auskunft hierüber wäre verfrüht.

Die Gemeinde Havixbeck habe das erforderliche Einvernehmen versagt. Für den Fall, dass der Fachdienst zu einer positiven Einschätzung des beantragten Vorhabens komme, wäre die Gemeinde Havixbeck erneut zu beteiligen.

Landrat Püning versichert nochmals, dass allen Anregungen und geäußerten Bedenken nachgegangen werde. Sollten jedoch die Bedenken im Rahmen der Prüfung nicht „durchschlagen“, müsse die Genehmigung als gebundene Entscheidung erteilt werden.

In der Sitzungsvorlage sei die Einschätzung der rechtlichen Situation dargestellt. Der Kreistag werde sich abschließend mit der Angelegenheit beschäftigen müssen.

 

Ktabg. Kortmann erklärt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass diese die rechtliche Einschätzung von Landrat Püning teilt. Daher gehe der letzte Satz im Punkt 4 des Beschlussvorschlages der Anregenden über das Ziel hinaus. Die anderen Punkte seien nach seiner Auffassung nicht als Handlungsanweisung an die Verwaltung zu verstehen, sondern stellten lediglich eine politische Willenserklärung dar.

Es sei klar, dass der Landrat im Falle des Erlasses eines Verwaltungsaktes an Recht und Gesetz gebunden sei. Hierüber hinausgehend könne jedoch die Politik ihre grundsätzlichen Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Die Bürger hätten ein Recht auf eine Stellungnahme zu dem Thema.

Er spreche sich dafür aus, den letzten Satz des Punktes 4 zu streichen, sich eindeutig zu positionieren und dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Ktabg. Kleerbaum hebt hervor, dass es sich bei der Frage der Genehmigung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, für das ausschließlich der Landrat zuständig sei. Der Kreistag habe hier keine Kompetenzen.

Die Antragsteller möchten die Entscheidung beeinflussen und suggerierten eine solche Möglichkeit, die Politik im Sinne von Kreistag könne dies jedoch nicht. Die Akteure seien der Landrat und die Gemeinde Havixbeck.

Der Umgang mit solchen Verfahren werde durch die Verwaltung vor Ort geprägt. Eine Verhinderung sei wie beispielsweise bei den Windrädern nur vor Ort möglich. Er habe Verständnis für die unterschiedlichen Standpunkte.

Er halte es für falsch, die grundsätzliche Problematik im laufenden Verfahren zu thematisieren, ebenso falsch sei aus seiner Sicht, die Dinge zu emotionalisieren. Eine emotionale Begleitung des Verfahrens könnte zu einer Angreifbarkeit einer Entscheidung führen.

Der Landrat werde sicherlich alle Quellen und Abwägungen in seine Entscheidung einbeziehen. Die CDU-Kreistagsfraktion spreche sich für eine Berichterstattung über den laufenden Prozess und gegen eine Einwirkung der Politik aus. Die CDU-Kreistagsfraktion teile die Einschätzung des Landrats. Er habe das Vorhaben sachlich und rechtlich zu prüfen.

Sofern der Landrat die Anlage zu genehmigen habe, werde der Rat der Gemeinde Havixbeck erneut beteiligt, der dann „Farbe“ bekennen müsse.

Die vom Landrat bei seiner Entscheidung vorzunehmende Abwägung werde umfassend erfolgen. Er habe hierbei großes Vertrauen in die Entscheidung durch den Landrat.

Im Übrigen halte er eine zeitnahe Information des Kreistages über den Fortgang und die abschließende Entscheidung für ausreichend.

 

Ktabg. Schäpers sieht Versäumnisse in Havixbeck. Die unter den Punkten 1 bis 3 genannten Argumente seien nach ihrer Auffassung sehr wohl für den Kreis von Bedeutung und anwendbar. Sie würde es begrüßen, wenn nicht die Politik, sondern die Verwaltung mit dem Landwirt möglicherweise eine andere Lösung finden könne, auch im Hinblick von Nachbarschaft etc. Möglicherweise könnte die Verwaltung alle an einen Tisch bringen.

Unter Hinweis auf die Äußerung des Ktabg. Kortmann sehe sie keine Notwendigkeit, hier und jetzt zu entscheiden. Es könne keinen Eingriff in ein laufendes Verfahren geben.

 

Ktabg. Kleerbaum würde ebenfalls eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Betroffenen begrüßen und unterstützen. Der Kreistag habe jedoch auch hierfür keine Zuständigkeit, gleichwohl sehe er eine große Übereinstimmung in der Grundansicht.

 

Ktabg. Stauff bemängelt die wenig klaren Aussagen und stimmt der Äußerung des Ktabg. Kortmann zu. Die Politik wolle nicht die massive Erscheinung von Hähnchenmastställen im Kreis.

 

Es solle und werde nicht in ein laufendes Verfahren eingegriffen, so Ktabg. Kortmann.

Die Argumentation des Ktabg. Kleerbaum greife zu kurz. Die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages tangiere die Interessen des Kreises, der sich u.a. auch für den Tourismus engagiere. Der Kreistag müsse dann auch hierzu stehen. Statt einer Ablehnung des Beschlussvorschlages komme auch eine Überarbeitung des Textes hin zu einem Konsens in Betracht.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich nach alternativen Standorten, die man sich vom Landwirt nennen lassen könne. Es handele sich bei dem Vorhaben eben nicht um ein regelmäßig im Außenbereich abzulehnendes Einfamilienhaus. Der Stall liege an einer denkbar ungünstigen Stelle.

Möglicherweise habe die beabsichtigte Änderung der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL) Einfluss auf dieses konkrete Vorhaben, so dass ein Zuwarten angezeigt erscheine.

 

FBL Dr. Hörster erklärt, dass möglicherweise zum Ende des Jahres eine geänderte GIRL existieren wird, die soweit möglich beim Entscheidungsprozess berücksichtigt wird. Er erwarte jedoch keine gravierende Änderung des Abstandes, sondern nur leichte Veränderungen. Das Land habe darauf hingewiesen, dass die neue GIRL noch nicht verbindlich sei und noch nicht 1:1 angewendet werde. Es sei selbstverständlich, dass alle Prüfaspekte und auch eine geänderte GIRL geprüft und bewertet werden. Angesichts der noch nicht langjährigen Erfahrung werde sich die Verwaltung besondere Mühe geben und sich bei übergeordneten Stellen rückversichern. Ziel sei selbstverständlich in diesem Einzelfall wie auch in allen anderen Fällen eine sorgfältige und rechtssichere Entscheidung.

Sofern die Politik zum Ausdruck bringen wolle, dass sie gegen eine Konzentration von Hähnchenmastställen sei, komme nur eine Steuerung durch die Gemeinde in Betracht. Der Kreistag könne hier nicht eingreifen, er könne allenfalls Empfehlungen – wie in der Vergangenheit bereits schon einmal geschehen – an die Gemeinden geben.

 

Ktabg. Pieper ist der Meinung, dass der Punkt 4 des Beschlussvorschlages nicht gestrichen werden könne, weil es ja ein Beschlussvorschlag der Anregenden sei. Sie schlage eine separate Abstimmung über den Punkt 4 des Beschlussvorschlages vor.

 

Ktabg. Kleerbaum weist auf die Vorlage hin, wonach man sich aus den dargestellten unterschiedlichen Gründen über die Punkte 1 -  4 nicht verständigen könne. Bei der rechtlichen Prüfung des Bauantrages handele es sich um ein juristisch schwieriges Verfahren, dass nicht vom Kreistag beeinflusst werden könne. Die Kreisordnung sehe die Beratung der Anregungen der Einwohner vor.

Er vertraue auf den Landrat, dass dieser alle genannten Argumente, Aspekte und Hinweise ausreichend berücksichtigen wird.

Nach einer abschließenden Einschätzung des Landrates müsse vor Ort entschieden werden, wie man damit umgeht bzw. ob man sich möglicherweise dagegen zur Wehr setzt.

Er halte eine politische Aussage erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens für richtig. Die gemeinsame Zielrichtung, eine Konzentration von Hähnchenmastställen zu verhindern, sei aus seiner Sicht unstreitig. Es solle das Verfahren abgewartet werden und eine laufende Information durch den Landrat erfolgen.

 

Ktabg. Lonz spricht sich für den Vorschlag von Ktabg. Kortmann aus, den Beschlussvorschlag zu überarbeiten und sich in der Kreistagssitzung hierauf zu verständigen. Er sehe auch Handlungsbedarf bei der Gemeinde Havixbeck.

 

Ktabg. Kleerbaum erwidert, dass eine grundsätzliche Entscheidung nicht anhand dieses Verfahrens und nicht zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen solle, sondern erst nach Abschluss des laufenden konkreten Verfahrens. Die Punkte 1 bis 4 seien aus seiner Sicht abzulehnen, der Punkt 5 sei dagegen unproblematisch.


Angesichts der vermehrten Anträge auf Errichtung von Hähnchenmastställen vermutet Ktabg. Stauff, dass dies daran liegen könne, dass zukünftig andere bzw. schärfere Maßstäbe und Regeln anzuwenden sind.

 

Ktabg. Kortmann dankt dem Ktabg. Lonz und stellt die offene Frage, ob man sich hier und heute darauf verständigen könne, nicht zu beschließen und bis zur Kreistagssitzung zu versuchen, eine interfraktionelle Absprache zu erreichen.

 

Ktabg. Schäpers ist der Meinung, dass eine Beschlussfassung auch anhand eines konkreten Falles möglich sein müsse. Die massive und gehäufte Antragstellung erscheine ihr ungewöhnlich, ebenso die Anzahl von 39.900 Hähnchen.

 

Ktabg. Kleerbaum stellt klar, dass die Verwaltung immer die Möglichkeit habe, die Bereitschaft des Antragstellers, auf einen anderen Standort auszuweichen, auszuloten.

 

Ergänzend weist Landrat Püning darauf hin, dass Gespräche auch mit dem Landwirt geführt würden. Es bestünden auf der Seite der Landwirte bzw. des Landwirtes handfeste wirtschaftliche Interessen. Es werde ein weiteres Standbein für den Betrieb gesucht. Es sei schwierig, einem Landwirt hierzu Alternativen vorzuschlagen. Die als ungewöhnlich empfundene  Zahl der Hähnchen beruhe darauf, dass ab einer Anzahl von 40.000 Hähnchen ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt werden müsse.

 

Ktabg. Schäpers weist darauf hin, dass es ihr um einen alternativen Standort gehe. 

Wichtig sei ihr, dass alle, d.h. die Bürger, die Gemeinde, die Verwaltung und der Antragsteller, miteinander sprechen.

 

Der Kreistag könne nicht regeln, ob die Verwaltung mit dem Bauherrn Gespräche führe und auch nicht das Für und Wider abwägen, so Ktabg. Schulze Esking. Die gehäufte Antragstellung sei nicht auf die erwähnte Änderung der GIRL zurückzuführen, sondern auf eine Vielzahl von anderen Faktoren. Die Selbstversorgungsquote der Bundesrepublik Deutschland mit Hähnchenfleisch liege bei rd. 70 %. Ferner sei eine steigende Nachfrage festzustellen. Bei einer Steigerung der Futtermittelkosten um 100 % und einem günstigen Futterverwertungsverhältnis von 1:2 bei Hähnchen sei die vermehrte Antragstellung nachvollziehbar.

Sofern Änderungen bei der Genehmigung von Anlagen gewollt seien, müsste auf Bundesebene das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. die Prüfkriterien geändert werden. Den Kommunen vor Ort sei es bereits jetzt möglich, begrenzt Einfluss zu nehmen.

 

Ktabg. Kortmann beantragt, eine Entscheidung erst in der Kreistagssitzung zu treffen, nach dem der Beschlussvorschlag überarbeitet wurde.  Hierbei solle den Bedenken Rechnung getragen werden, dass keine Einflussnahme auf das laufende Verfahren stattfindet. Es solle nichts Rechtswidriges beschlossen werden.

 

Ktabg. Schulze Esking spricht sich gegen einen Beschluss zum jetzigen Verfahrensstand aus. Es gebe keine Einflussmöglichkeit bzw. Entscheidungskompetenz des Kreisausschusses bzw. Kreistages. Es dürfe keine Einmischung in ein laufendes Verfahren geben.

 

Ktabg. Lonz äußert die offene Frage, ob letztlich der Vorschlag des Ktabg. Kortmann befürwortet werde.

 

Ktabg. Stauff spricht sich für eine Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens im Hinblick auf die zu erwartende Änderung der GIRL aus.

 

Landrat Püning weist darauf hin, dass die Verwaltung sich an das zuständige Ministerium gewandt habe.

FBL Dr. Hörster erklärt, dass eine Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens nicht möglich ist. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abgabe einer so genannten Vollständigkeitserklärung müsse die Verwaltung über den Antrag entscheiden, anderenfalls drohe eine Untätigkeitsklage.

Es bestehe keine Möglichkeit, nicht zu entscheiden. Man müsse auch bedenken, dass die GIRL nur einen Teilaspekt der Prüfung darstelle. Möglichweise werde sich eine Änderung nicht auf die Hähnchenmastställe auswirken. Ktabg. Lonz bestätigt diese Rechtsauffassung.

 

Die angesprochene Vollständigkeitserklärung sei noch nicht abgegeben worden, so Landrat Püning. 

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß stimmt der zuvor von Ktabg. Pieper vertretenen Auffassung zu, wonach eine Änderung des Beschlussvorschlags der Antragsteller nicht möglich sei. Eine Änderung sei jedoch notwendig. Eine Änderung des Punktes 3 müsse nicht sein. Punkt 4 müsse wegfallen und der Punkt 5 könne so gar nicht gestellt werden.

 

Somit verblieben lediglich die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages. Der Kreistag habe sich in der Vergangenheit zu Leader und zur Regionale bekannt und diese mitgetragen. Daher verstehe er nicht, dass hierüber nicht befunden werden könne.

 

Für Ktabg. Lonz unterscheide sich diese Auffassung bezüglich des Punktes 3 im Ergebnis nicht. Das könne aber geklärt werden.

Der Kreisausschuss und der Kreistag hätten nach seiner Meinung auch die Möglichkeit, den Beschlussvorschlag in Gänze abzulehnen und etwas Neues zu beschließen.

Rechtlich sei die Angelegenheit klar, gleichwohl könne der Kreisausschuss und der Kreistag eine Willenserklärung abgeben.

 

Ktabg. Kleerbaum fasst nochmals zusammen, dass der Punkt 4 des Beschlussvorschlages der Antragsteller unzulässig sei. Bei Punkt 3 bestehe Veränderungsbedarf, für den Punkt 1 bestehe keine Zuständigkeit des Kreistages und der Punkt 2 stelle keinen öffentlichen Belang dar. Somit verbleibe allein der Punkt 5, der aus seiner Sicht unproblematisch sei und in Ordnung gehe.

Die Anregungen hätten eine Politisierung zum Ziel. Er sehe Einigkeit darin, dass keine massive Ballung von Hähnchenmastställen gewollt sei.

Wegen der Unzulässigkeit sei der Beschlussvorschlag der Anregenden abzulehnen.

Möglicherweise könne eine grundsätzliche Aussage losgelöst von einem Einzelfall später gemacht werden.

 

Er rege und biete daher an, außerhalb dieses Verfahrens und nach Entscheidung in diesem Verfahren und losgelöst von den Anträgen eine gemeinsame Position zu finden. Die Grundrichtungen lägen nahe beieinander. Bis zur Kreistagssitzung in der kommenden Woche sehe er keine Möglichkeit.

 

Nach Hinweis von Landrat Püning, dass der Antrag, bis zur Kreistagssitzung interfraktionell eine Position zu entwickeln, ins Leere laufe, wenn eine Fraktion hieran nicht teilnehme, spricht sich Ktabg. Kortmann für eine Verschiebung ohne Beschlussfassung aus.

 

Angesichts der grundsätzlich möglichen Verständigung könne diese vielleicht nicht jetzt aber doch möglicherweise später erfolgen.

 

Anschließend lässt Landrat Püning über den Antrag des Ktabg. Kortmann abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Bis zur Kreistagssitzung am 17.09.2008 wird versucht, interfraktionell einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu entwickeln.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 7 JA-Stimmen

    10 NEIN-Stimmen

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Landrat Püning weist darauf hin, dass die Anregungen mit ihrem Beschlussvorschlag weiterhin auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung stehen.

 

 

Ktabg. Kleerbaum äußert nochmals das Bestreben gegen das massive Aufkommen von Anträgen auf Errichtung von Hähnchenmastställen. Es sei besser, ohne Hinweis auf den Einzelfall im Fachausschuss hierüber intensiv zu beraten.

Wenn er im Rat in Havixbeck säße, würde er darin für eine Entscheidung vor Ort eintreten.

Wie bei der Windenergie würden bestimmte Interessen in den Kreistag verlagert, die nicht nach hierhin gehörten.

 

Landrat Püning fasst zusammen, dass die Meinungen klar geäußert wurden und danach der Beschlussvorschlag der Anregenden aus unterschiedlichen Gründen nicht akzeptiert werde. Somit gebe der Kreisausschuss dem Kreistag keine Empfehlung für seine abschließende Entscheidung. Der Kreistag werde somit letztlich und abschließend entscheiden.