Weitere Sitzungen des Wahlausschusses

 

Der Wahlleiter teilt folgendes mit:

 

„Gem. § 18 Abs. 3 KWahlG entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. Ferner ist gem. § 34 KWahlG nach der Wahl das Wahlergebnis im Wahlkreis durch den Wahlausschuss festzustellen.

Da der Wahltag voraussichtlich auf den 07. Juni 2009 festgelegt wird, hat die nächste Wahlausschusssitzung spätestens bis zum 29.04.2009 (Zulassung der Wahlvorschläge) stattzufinden. Ferner ist zur Feststellung der Ergebnisse der Landratswahl und der Kreistagswahl eine Wahlausschusssitzung nach der Kommunalwahl (so früh wie möglich) am 18.06.2009 vorgesehen.“

 

Wegen der umfangreichen Nachbereitung der Kommunalwahl und des Feiertages in der dem Wahltag folgenden Woche, habe man sich für diesen Termin entschieden, so AL Vöcking.

Er ergänzt, dass trotz des gegen die Zusammenlegung der Europa- und der Kommunalwahl angestrengten Gerichtsverfahrens auf diesen Wahltag hin gearbeitet werde. Es könne nicht abgeschätzt werden, ob bis zu diesem Tage eine gerichtliche Entscheidung vorliege.