Beschluss: Kenntnis genommen

KOVR Hesselmann stellt zunächst auf das gute Betreuungsangebot für die 3 – 6 jährigen Kinder im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab. Da für die unter 3-jährigen und über 6-jährigen Kinder das Betreuungsangebot wesentlich geringer sei, wäre in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten, dem Sozialamt und dem Jugendamt des Kreises das jetzt vorgestellte Projekt entwickelt worden.

 

Herr Weiner, Mitarbeiter im Rahmen einer AB-Maßnahme, stellt sodann das Projekt anhand von Schaubildern dar (vgl. Anlage).

 

Mitgl. Struve regt an, in der Presse noch einmal auf das Projekt hinzuweisen.

 

Mitgl. Langemeyer bittet um Auskunft, ob Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit haben, sich über dieses Projekt per Internet darstellen zu können. FB Schütt erläutert, dass eine Darstellung inhaltlicher Art vom Jugendamt nicht bewerkstelligt werden könne. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine Vernetzung sei jedoch möglich.

 

Ktabg. Böckers lobt die positive Darstellung des Projektes und schlägt vor, die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel voll auszuschöpfen. KOVR Hesselmann berichtet, dass die  Personalkosten anteilig vom Arbeitsamt bezuschusst würden. Landesmittel würden aber nicht gewährt.

 

FB Schütt teilt auf Frage der Vorsitzenden Sebbel mit, dass zeitgleich ein Projekt in Zusammenarbeit mit der Familienbildungsstätte laufe.

 

Vorsitzende Sebbel bedankt sich abschließend bei Herrn Weiner und Herrn Hemmen für die Vorstellung und Präsentation des Projektes.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.