Beschluss: zurückgestellt

Nach kurzer Einleitung durch die Vorsitzende berichtet FBL 2 zum Tagesordnungspunkt. Er macht darauf aufmerksam, dass neben dem Leitbeschluss für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren zum Kindergartenjahr 2009/10 auch die Betreuung der 3- bis 6jährigen Kinder Gegenstand der Planung sei. Auch für diese Altersgruppe würden in einigen Orten noch Plätze fehlen. Der Jugendhilfeausschuss habe bereits beschlossen, dass bis Oktober 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren entstehe. Der Gesetzgeber habe hierbei eine Quote von 20 % unterstellt. Einsparungen bei den Plätzen für ältere Kinder reichen zur Kostendeckung beim Ausbau dieser U3-Plätze nicht aus. FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass die Co-Finanzierung des Landes bei in 2009/10 neu entstehenden Plätzen nicht gesichert sei. Zur Zeit stehe auch nicht fest, wann das Land eine Entscheidung über den Umfang der Förderung treffe.

Mit den Bürgermeistern habe ein erstes Gespräch zur Planung stattgefunden. Man habe eine bedarfsorientierte Verteilung der zusätzlich geplanten U3-Plätze abgesprochen und würde mit dem vorgeschlagenen Ausbauschritt eine Betreuungsquote von 16,4 % erreichen. Der weitere Zeitplan sehe so aus, dass beabsichtigt sei, im Januar 2009 den Bedarfsplanentwurf im Jugendhilfeausschuss zu beschließen, danach könnten die Kindergärten Anmeldungen entgegennehmen. Bis zum 15.03.2009 sei eine Nachplanung möglich, dann müsse die Meldung an das Land erfolgen. Auf die durch die engen zeitlichen Rahmenbedingungen und zusätzliche Aufgaben entstandene starke Arbeitsbelastung bei den zuständigen Mitarbeiter/innen im Jugendamt weist FBL 2 Schütt hin.

 

Ktabg. Schäpers merkt zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags an, dass sie keiner Entscheidung über einen Ausbau auf 570 U3-Plätze zustimmen werde, wenn der Bedarf vor Ort nicht geklärt sei. Zu Ziffer 2 und 3 würde sie zustimmen. Sie führt aus, dass eine 16 %ige Versorgungsquote nicht ausreichend sei; bei einem öffentlich diskutierten Bedarf von 35 % müsste der Ansatz höher ausfallen. Hier sei ggf. zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen; dieses wäre gut investiert.

 

Ktabg. Pieper ergänzt, sie hätte sich eine vorherige Beratung dieses wichtigen Themas im Untersausschuss gewünscht. Angesichts nicht gesicherter Landesförderung, fehlender Ausführungsbestimmungen, abweichender Vorgaben des Landschaftsverbandes, fehlender Aussagen zur Berücksichtigung behinderter Kinder und ungeklärten Betreuungsbedarfs bei Kindern unter drei Jahren sei es für sie unglücklich nun unter Zeitdruck eine Entscheidung zu treffen. Ein wesentlicher Aspekt der Planung solle mit der Ausbauquote U3 heute festgelegt werden. Eine Festlegung könne sie aber noch nicht treffen, so dass sie sich zumindest enthalten wolle.

 

Ktabg. Wilhelm ergänzt, dass auch sie sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages enthalten wolle; sie benötige weitere Informationen, bevor sie hierzu entscheiden könne.

 

Ktabg. Schulze Zumkley merkt an, dass auch er den engen Zeitrahmen bedaure. Es sei aus seiner Sicht jedoch besser bei einem gemeinsamen Ziel nun den ersten Schritt zu tun, als abzuwarten.

 

Ktabg. Wessels führt aus, dass man den Planungszeitraum zwar bedauern könne, die Realisierungsmöglichkeiten in der Praxis jedoch auch bedenken müsse. Hierzu müsse die Verwaltung wegen der ausstehenden praktischen Umsetzung, die auch Baumaßnahmen bedeuten könne, in die Lage versetzt werden, eine verlässliche Planung vornehmen und verlässlich mit den Trägern eine Umsetzung der Planung angehen zu können. Er fände die entstehende Signalwirkung schade, wenn die Opposition mehr fordere, als praktisch realisierbar sei, und die CDU dieses verweigere. Ktabg. Wessels schlägt vor, die Entscheidung offen zu lassen und den Beschluss Kreisausschuss und Kreistag zu überlassen. So könne ein „Bremsersignal“ in der Öffentlichkeit vermieden werden.

 

Mitglied Willing-Kertelge merkt an, dass sie es positiv auffasse, dass nicht mehr nur ein kostenneutraler Umbau von wegfallenden Rechtsanspruchsplätzen zu Plätzen für jüngere Kinder vorgesehen sei. Sie gibt zu bedenken, dass bei Änderungen auch eine Vorlaufzeit in den Tageseinrichtungen für Fortbildungen, bauliche Änderungen und Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und anderen Materialien benötigt werde und fragt, wie realistisch eine Umsetzung in einem größeren Umfang realisierbar sei.

 

Ktabg. Wilhelm weist auf eine Fraktionssitzung hin, in der das Thema intensiv behandelt werden solle. Sie hätte lieber konkrete Anmeldedaten, auf deren Grundlage sie entscheiden könne und würde sich heute nicht festlegen.

 

Ktabg. Schäpers kritisiert, man solle nicht am Bedarf vorbei ausbauen, sondern den Bedarf zunächst feststellen und dann den Ausbau klären. Sie halte das Thema für eine Diskussion zu so später Stunde für zu wichtig.

 

FBL 2 Schütt geht auf die zuvor erfolgten Wortmeldungen ein. Er weist auf die Unwägbarkeiten von Bedarfsabfragen hin und führt zu den Problemen beim Ausbau von Plätzen für jüngere Kinder ergänzend aus. Nicht immer sei ein Ausbau im vorhandenen Bestand zeitnah möglich; so lägen derzeit 3.000 Investitionsförderanträge beim Landesjugendamt, über die noch nicht entschieden sei. Träger seien zu einem Ausbau von Plätzen für jüngere Kinder nur bei gesicherter Finanzierung aller Kosten bereit, Fachpersonal müsse geschult, Einrichtungen auf die jüngeren Kinder vorbereitet werden. Auch sei nicht zu erwarten, dass das Land rechtzeitig weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung gebe. Gleichzeitig fordere man von dort aber eine Erklärung bis zum 15.01.2009, wie der Ausbau bis 2013 vor Ort beabsichtigt ist.

 

AL’in Dülker führt weiter aus, dass es derzeit viele offene Fragen bei der Planung gebe. Sie betont, dass ein großer Schritt getan sei, wenn zum Sommer 2009 130 weitere Plätze für Kinder unter drei Jahren realisiert werden könnten. Der Beschlussvorschlag sei als Leitbeschluss für die Verwaltung zu verstehen. Diese gehe davon aus, dass 2010 ein Rechtsanspruch auf Betreuung für 2jährige Kinder beschlossen werde. Um sich hierauf vorbereiten und mit einer für die Träger verlässlichen Planung beginnen zu können, werde das „Okay“ der zuständigen politischen Gremien benötigt. Für die Anmeldephase müssten die Rahmenbedingungen feststehen; ein Nachjustieren sei danach noch möglich; allerdings längstens bis zum 15.03.09, da dann die Mittelanforderung an das Land erfolgt sein müsse. Da mit allen Trägern gesprochen werden müsse, müsse um dieses Zeitfenster einhalten zu können, jetzt mit der Planung begonnen werden. Mit ersten Gemeinden hätten bereits mehrere Gespräche stattgefunden, konkrete weitere Ergebnisse könnten aber nur mit Planungsbeschluss erzielt werden, da die Träger auf Planungssicherheit drängten. Um verbindliche Aussagen gegenüber den Trägern treffen zu können sei die Bestätigung der Planungsziele aus der Politik unerlässlich.

 

Ktabg. Pieper fragt, warum bei so vielen offenen Fragen bereits heute eine so genaue Festlegung auf eine bestimmte Platzzahl gefordert werde. Sie wolle die Arbeit der Verwaltung nicht erschweren, könne aber nicht nachvollziehen, warum man das gemeinsame Ziel nicht ohne konkrete Zahl verfolgen könne.

 

Ktabg. Wessels merkt an, dass die Verwaltung Zeit benötige um die Planung auch gegenüber dem Land vertreten zu können. Ein Beschluss könne auch noch revidiert werden, wenn sich herausstelle, dass man das Ziel nicht erreichen kann. Es solle aber der erste Schritt getan werden, damit die Verwaltung handlungsfähig gehalten werde.

 

AL’in Dülker ergänzt, dass eine konkrete Planung nur möglich sei, wenn Ziel und Budget klar seien, ansonsten lasse man sich von Zufälligkeiten treiben.

 

Ktabg. Wilhelm erwidert, dass es immer einen „Plan B“ gebe. Die Festlegung einer konkreten Zahl und der vorgesehene Beschluss könnten keine Planungssicherheit gewährleisten.

 

Die Vorsitzende appelliert, heute einen gemeinsamen Beschluss zu fassen um ein Signal für den Planungsfortschritt auszusenden.

 

Ktabg. Schäpers antwortet, dass sie in der Fraktion besprochen hätten, nicht abzustimmen, solange der Bedarf nicht festgestellt sei.

 

Ktabg. Wessels stellt fest, dass ein gemeinsamer Beschluss wegen unterschiedlicher Absprachen in den Fraktionen heute nicht zustande kommen werde.

 

Die Vorsitzende schlägt vor, die Entscheidung auf Kreisausschuss und Kreistag zu vertagen. Über die Sitzungsvorlage solle heute keine Entscheidung erfolgen.

Dieser Vorschlag trifft auf Zustimmung bei den anwesenden Ausschussmitgliedern.