Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes für das Kreisjugendamt

 

In Abstimmung mit den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen (siehe Sitzungsvorlage JHA-Sitzung vom 30.08.2007, SV-7-0722) nimmt das Kinderwohnheim Dülmen als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe den Bereitschaftsdienst für die Jugendämter im Kreis Coesfeld wahr.

 

 

Dem Kinderwohnheim sind per Vertrag folgende Aufgaben übertragen worden:

 

 

n       Telefonische Erreichbarkeit von Behörden und – von Behörden vermittelten – Privatpersonen

n       Klärung von Abgrenzungsfragen zur Jugendhilfe und gegebenenfalls Weiterverweisung an zuständige Stellen

n       Kriseninterventionen vor Ort in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt

n       Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII, einschließlich  Inaugenscheinnahme zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen

n       Haftentscheidungshilfe nach §§ 71 und 72 Jugendgerichtsgesetz

 

 

Im laufenden Kalenderjahr ist das Kinderwohnheim Dülmen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in 30 Fällen für alle drei Jugendämter tätig geworden.

 

In elf Fällen war eine Zuständigkeit des Kreisjugendamtes Coesfeld gegeben. Davon war in zwei Fällen auch ein persönlicher Hausbesuch durch die Mitarbeiter des Kinderwohnheims Dülmen außerhalb der Dienstzeiten notwendig.

 

Aus der Sicht des Kreisjugendamtes ist festzustellen, dass eine gut  funktionierende Kooperation besteht.

 

Das Kreisjugendamt wird unverzüglich per Fax über den Einsatz im Rahmen des Bereitschaftsdienstes informiert.

 

Die Dokumentation (Informationsbogen) des Kinderwohnheims Dülmen ist umfassend, so dass am darauffolgenden Werktage eine nahtlose Weiterbearbeitung durch das Kreisjugendamt möglich ist.

 

Die Einrichtung des Bereitschaftsdienstes hat sich bisher bewährt  und ist im Sinne der Garantenstellung fachlich geboten.