Sitzung: 16.10.2008 Jugendhilfeausschuss
Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes für das Kreisjugendamt
In
Abstimmung mit den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen (siehe Sitzungsvorlage
JHA-Sitzung vom 30.08.2007, SV-7-0722) nimmt das Kinderwohnheim Dülmen als
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe den Bereitschaftsdienst für die
Jugendämter im Kreis Coesfeld wahr.
Dem
Kinderwohnheim sind per Vertrag folgende Aufgaben übertragen worden:
n Telefonische Erreichbarkeit von Behörden und – von
Behörden vermittelten – Privatpersonen
n Klärung von Abgrenzungsfragen zur Jugendhilfe und
gegebenenfalls Weiterverweisung an zuständige Stellen
n Kriseninterventionen vor Ort in Zusammenarbeit mit
Polizei und Ordnungsamt
n Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42
SGB VIII, einschließlich
Inaugenscheinnahme zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen
n Haftentscheidungshilfe nach §§ 71 und 72
Jugendgerichtsgesetz
Im
laufenden Kalenderjahr ist das Kinderwohnheim Dülmen im Rahmen des
Bereitschaftsdienstes in 30 Fällen für alle drei Jugendämter tätig geworden.
In
elf Fällen war eine Zuständigkeit des Kreisjugendamtes Coesfeld gegeben. Davon
war in zwei Fällen auch ein persönlicher Hausbesuch durch die Mitarbeiter des
Kinderwohnheims Dülmen außerhalb der Dienstzeiten notwendig.
Aus der Sicht des Kreisjugendamtes ist festzustellen, dass eine gut funktionierende Kooperation besteht.
Das
Kreisjugendamt wird unverzüglich per Fax über den Einsatz im Rahmen des
Bereitschaftsdienstes informiert.
Die
Dokumentation (Informationsbogen) des Kinderwohnheims Dülmen ist umfassend, so
dass am darauffolgenden Werktage eine nahtlose Weiterbearbeitung durch das
Kreisjugendamt möglich ist.
Die
Einrichtung des Bereitschaftsdienstes hat sich bisher bewährt und ist im Sinne der Garantenstellung
fachlich geboten.