Nachtrag: 22.04.2004

 

 

Herr Direktor Wensink stellt in einem Kurzreferat die Einrichtung vor. Das Martinistift kann auf eine hundertjährige Tradition als Jugendhilfeeinrichtung zurückblicken.

 

Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahre 1991 haben sich die Strukturen der Einrichtung weg von einer Großeinrichtung hin zu einer Einrichtung mit Außenwohngruppen, geöffnet auch für Mädchen, verändert.

 

Derzeitig werden 170 Plätze im Rahmen der stationären Jugendhilfe vorgehalten, wobei in drei Gruppen Kinder oder Jugendliche geschlossen untergebracht sind.

 

Es besteht die Möglichkeit, Jugendliche in Auslandsprojekte zu vermitteln.

 

Die Außenwohngruppen befinden sich im näheren Umfeld der Haupteinrichtung. Als einen Schwerpunkt der Einrichtung stellt Herr Direktor Wensink heraus, Kinder und Jugendliche wieder in Regelschulsysteme zu integrieren. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Schule für Erziehungshilfe in Lüdinghausen.

 

Einige Kinder bzw. Jugendliche werden von Lehrern der Schule für Erziehungshilfe in der Haupteinrichtung beschult. Andere Kinder bzw. Jugendliche besuchen Regelschulen in Nottuln oder Dülmen.

 

Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, in den hauseigenen Lehrwerkstätten in verschiedenen Ausbildungsbereichen eine Lehre zu absolvieren.

 

Das Martinistift nimmt zudem Jugendliche/junge Volljährige auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Jugendgerichtsgesetz (JGG), als Alternative zur Untersuchungshaft, auf.

 

 

Herr Direktor Wensink beantwortet abschließend Fragen zu:

 

n       Auslandsmaßnahmen

n       Aufnahmegründe von Kindern und Jugendlichen aus Pflegefamilien

n       „Erfolg“ der Jugendhilfemaßnahmen.

 

 

Er berichtet über die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinderschutzambulanz Münster und verweist allgemein auf die Drogenproblematik auch in der Einrichtung.

 

Nach dem Kurzreferat besichtigen die Ausschussmitglieder die Schulräume und die Lehrwerkstätten  des Martinistiftes.