Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Dr. Hörster erläutert anhand der versandten Sitzungsvorlage die derzeitige Situation und die anstehenden Aufgaben. Aufgrund der Weiterentwicklung der Technik seit der Inbetriebnahme der Leitstelle an der Münsterstraße in 2000 sei es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendig, die Kommunikationstechnik mit dem Notrufabfrage- und Funksystem zu erneuern. In den Nachbarkreisen Borken und Steinfurt stände man zurzeit vor dem gleichen Problem. Man beabsichtige daher, die zukünftig eingesetzte Technik in allen drei Kreisen untereinander anzugleichen und so die Grundlagen für eine Vernetzung der Leitstellen zu schaffen. In 2009 stünde nun die Entscheidung an, wie diese Vernetzung der Leitstellen erfolgen solle.

 

AL Parthe erläutert nachfolgend anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation den derzeitigen Ist-Stand der Technikausstattung und die Optionen für die zukünftige Erneuerung der Technik. Er stellt dabei die in der Anlage vorgestellten Alternativen 1 – 4c vor. Die Alternativen 1 und 2 würden dabei zu keiner wesentlichen Verbesserung der derzeitigen Situation führen, sondern nur den derzeitigen Status Quo mit neuer Technik festschreiben. Die Alternativen 4 a – c scheiden aus, da nach den einschlägigen Bestimmungen des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes und des Rettungsgesetzes NRW jeder Kreis verpflichtet ist, eine eigene Leistelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst vorzuhalten. Die Einrichtung einer Leitstelle für die drei Kreise oder sogar, wie seitens des Ktabg. Lonz in der nachfolgenden Diskussion favorisiert, einer Leitstelle für das gesamte Münsterland inkl. des Kreises Warendorf und der Stadt Münster, ist nach den derzeitigen gesetzlichen Grundlagen unzulässig.

Insofern werde seitens der Nachbarkreise und der Verwaltung Alternative 3 bevorzugt, die zur vollständigen Zusammenschaltung aller drei Leitstellen als quasi einer virtuellen Leitstelle führen würde. Bei dieser Lösung könnte ein Einsatz von jeder der vernetzten Leitstellen vollständig geführt werden. Dieses hätte den Vorteil der höheren Ausfallsicherheit und eines Überlastungsschutzes bei größeren und Großlagen wie dem Schneechaos oder Kyrill. Diese Ereignisse hätten gezeigt, dass eine einzelne Leitstelle schnell an ihre Grenzen stoßen kann. Es sei sinnvoll, Möglichkeiten zu eröffnen, dass die regionale Leitstelle sich auf das abzuarbeitende Großereignis konzentriert, während die normale Alltagsproblematik unmittelbar von der Leitstelle eines Nachbarkreises abgearbeitet werden könne.

 

In der nachfolgenden Diskussion stellen die Mitarbeiter der Verwaltung den Ausschussmitgliedern primär zum besseren Verständnis der Problematik die konkrete Arbeit der Leitstelle und die Abarbeitung von Notrufsituationen vor.

 

Ref. Böwing erklärt dabei auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking, die notwendigen Ausgaben für die o.g. Maßnahmen seien in den Haushaltsentwurf 2009 eingestellt. Zu ca. 65 % würden die anstehenden Kosten durch die Gebühreneinnahmen der kostendeckenden Einrichtung Rettungsdienst finanziert, die restlichen Kosten seien im Bereich des Brandschutzes zu veranschlagen. Insofern seien die Kosten auch mit den Krankenkassen abgestimmt, da diese bei der Gebührenkalkulation beteiligt seien. Die Auftragsvergabe sei in 2009 entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsanweisung über die Vergabe von Aufträgen beim Kreis Coesfeld geplant. Ab einer Auftragssumme von 150.000 € entscheide danach der Kreisausschuss über die Auftragsvergabe.