Sitzung: 01.12.2008 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Mitteilungen des
Ausschussvorsitzenden Pernhorst lagen nicht vor.
FBL Dr. Hörster
teilt mit:
Umsetzung der bundesrechtlichen
Altfallregelung
In der Vergangenheit wurden Sie wiederholt über den
aktuellen Stand zur Umsetzung der bundesrechtlichen Bleiberechtsregelung für
langjährig geduldete Ausländer informiert. Nach dieser Regelung erhalten
langjährig Geduldete bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zum
Stichtag 1. Juli 2007 zunächst auch ohne eine den Lebensunterhalt sichernde
Arbeit befristet bis zum 31.12.2009 eine Aufenthaltserlaubnis
(Aufenthaltserlaubnis auf Probe). Die Aufenthaltserlaubnis wird um weitere 2
Jahre verlängert, wenn die Betroffenen in dieser Zeit zur Sicherstellung ihres
Lebensunterhalts erfolgreich beigetragen haben. Die Betroffenen müssen also
grundsätzlich entweder mehr als die Hälfte der Zeit (also mindestens 15 Monate
und 1 Tag) oder wenigstens die letzten 9 Monate (ab dem 1. April 2009)
gearbeitet haben.
Ende August 2007 erfüllten etwa 850 geduldete Personen die zeitlichen Voraussetzungen für eine
Aufenthaltsgenehmigung nach § 104 a Aufenthaltsgesetz. Bis heute wurden
insgesamt 791 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. 470
Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung (Stand 17.11.2008) sind
zwischenzeitlich erteilt worden. 145 Anträge auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis wurden bzw. werden in Kürze abgelehnt. 133 Anträge werden
derzeit noch geprüft.
Rund 40 Verfahren haben sich anderweitig erledigt (z.B.
Umzug in anderen Zuständigkeitsbereich, Aufenthaltserlaubnis aus familiären
Gründen, Rücknahme des Antrags).
Durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt
dieser Personenkreis grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug
nach dem SGB II. Von diesen grundsätzlich anspruchsberechtigten 470 Personen
haben nach Mitteilung der Sozialabteilung derzeit 361 Personen einen Antrag auf
Leistungen nach dem SGB II gestellt, d.h. sie sind nicht oder nur geringfügig
beschäftigt. Wenn diese Personen zu den genannten Stichtagen nicht in der Lage
sind, ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sicherzustellen, kann die
erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden. Nur in Einzelfällen kann
hiervon eine Ausnahme zugelassen werden.
Dem Zentrum für Arbeit ist der betroffene Personenkreis bekannt. Die
Ausländerbehörde wird die Betroffenen nochmals über die rechtlichen Grundlagen,
insbesondere über die Notwendigkeit zur eigenständigen Sicherung des
Lebensunterhaltes informieren.
Müllverbrennungsanlage Oberhausen
Bezug nehmend auf die Ausführungen des Ktabg. Dr. Kraneburg in der
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am
27.10.2008 zu den Aussagen zur Müllverbrennungsanlage Oberhausen in der
Fernsehsendung Frontal 21, sowie einer telefonischen Anfrage eines Bürgers aus
dem Kreisgebiet bei der WBC und eines Schriftsatzes an den CDU- Kreisverband
zum gleichen Thema habe ich eine Stellungnahme der GMVA Oberhausen eingeholt.
In dieser Stellungnahme werden die in der Sendung getroffenen Aussagen
relativiert.
Das abgestimmte Antwortschreiben der WBC an den CDU-Kreisverband mit den
Aussagen der GMVA wird dem Protokoll beigefügt.
Rückgang sogenannter Solitär-Eichen im Kreis
Coesfeld
Auf die Anfrage des
Ausschussmitgliedes Dr. Kraneburg in der letzten Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27.10.2008 über den
beängstigenden Verlust von sogenannten Solitäreichen im Kreis Coesfeld nehme
ich wie folgt Stellung:
Quercus robur oder
einfach die Stieleiche ist schlichtweg die Eiche der Deutschen.
Kaum eine andere
Pflanzen- bzw. Gehölzart ist mit soviel Geschichte, Kultur, Mythologie und
Symbolik beschrieben wie die Stieleiche.
Solitäreichen in der
freien Landschaft stehen, zugegebener Weise seltener werdend, auch im Kreis
Coesfeld bevorzugt an Bauernhöfen in Hofweilern, auf Grünlandflächen und
seltener auf Ackerstandorten.
Wert- und
Begriffsbestimmend als Solitäreiche gemeint sind in der Regel Generationen alte
Bäume auf den v.g. Standorten. Sie wurden und werden in der Regel von ihren
Besitzern gehegt und gepflegt.
Gleichwohl hat unter
anderem der Strukturwandel in der Landwirtschaft dazu geführt, dass auch im Kreis
Coesfeld viele Solitäreichen nur aus diesem Grund beseitigt worden sind.
Nicht unerwähnt
bleiben darf aber auch, dass Generationen alte Solitärbäume zunehmend
empfänglich und empfindlich auf natürliche Einflussveränderungen reagieren.
Solche Veränderungen
sind z.B.:
- natürlicher Vitalitätsverlust, allein
geschuldet ihrem Alter
- Grundwasserschwankungen
- Klimaänderungen
- Wetterunbilden und
- Schädlingskalamitäten
Der Kreis Coesfeld
für seinen Part berücksichtigt mit entsprechenden Auflagen nicht nur im Rahmen
des täglichen Geschäftes der Eingriffsregelung ihr Anliegen, die Stieleiche als
Charakterart des Kreises zu fördern, sondern hat bereits in den 70iger Jahren
entsprechende eigene Förderprogramme aufgelegt.
So fand bereits in
dem Zeitraum von 1978 bis 1983 die „Eichenpflanzaktion“ statt.
An 1.199 Personen im
Außenbereich wurden 14.840 Bäume verteilt. Ergänzend bzw. bekannterweise
erweiternd fanden in den Folgejahren ähnliche Aktionen statt.
Aktuell nimmt sich
u.a. die Naturfördergesellschaft dieser Thematik an und fördert im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten entsprechende Gehölzpflanzungen.