Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden Pernhorst lagen nicht vor.

 

FBL Dr. Hörster teilt mit:

 

 

Umsetzung der bundesrechtlichen Altfallregelung

 

In der Vergangenheit wurden Sie wiederholt über den aktuellen Stand zur Umsetzung der bundesrechtlichen Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer informiert. Nach dieser Regelung erhalten langjährig Geduldete bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Stichtag 1. Juli 2007 zunächst auch ohne eine den Lebensunterhalt sichernde Arbeit befristet bis zum 31.12.2009 eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis auf Probe). Die Aufenthaltserlaubnis wird um weitere 2 Jahre verlängert, wenn die Betroffenen in dieser Zeit zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts erfolgreich beigetragen haben. Die Betroffenen müssen also grundsätzlich entweder mehr als die Hälfte der Zeit (also mindestens 15 Monate und 1 Tag) oder wenigstens die letzten 9 Monate (ab dem 1. April 2009) gearbeitet haben.

 

Ende August 2007 erfüllten etwa 850 geduldete Personen die zeitlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 104 a Aufenthaltsgesetz. Bis heute wurden insgesamt 791 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. 470 Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung (Stand 17.11.2008) sind zwischenzeitlich erteilt worden. 145 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wurden bzw. werden in Kürze abgelehnt. 133 Anträge werden derzeit noch geprüft.

Rund 40 Verfahren haben sich anderweitig erledigt (z.B. Umzug in anderen Zuständigkeitsbereich, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Rücknahme des Antrags).

 

Durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt dieser Personenkreis grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nach dem SGB II. Von diesen grundsätzlich anspruchsberechtigten 470 Personen haben nach Mitteilung der Sozialabteilung derzeit 361 Personen einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt, d.h. sie sind nicht oder nur geringfügig beschäftigt. Wenn diese Personen zu den genannten Stichtagen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sicherzustellen, kann die erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden. Nur in Einzelfällen kann hiervon eine Ausnahme zugelassen werden.

 

Dem Zentrum für Arbeit ist der betroffene Personenkreis bekannt. Die Ausländerbehörde wird die Betroffenen nochmals über die rechtlichen Grundlagen, insbesondere über die Notwendigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes informieren.

 

 

Müllverbrennungsanlage Oberhausen

 

Bezug nehmend auf die Ausführungen des Ktabg. Dr. Kraneburg in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27.10.2008 zu den Aussagen zur Müllverbrennungsanlage Oberhausen in der Fernsehsendung Frontal 21, sowie einer telefonischen Anfrage eines Bürgers aus dem Kreisgebiet bei der WBC und eines Schriftsatzes an den CDU- Kreisverband zum gleichen Thema habe ich eine Stellungnahme der GMVA Oberhausen eingeholt. In dieser Stellungnahme werden die in der Sendung getroffenen Aussagen relativiert.

 

Das abgestimmte Antwortschreiben der WBC an den CDU-Kreisverband mit den Aussagen der GMVA wird dem Protokoll beigefügt. 

 

 

Rückgang sogenannter Solitär-Eichen im Kreis Coesfeld

 

Auf die Anfrage des Ausschussmitgliedes Dr. Kraneburg in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27.10.2008 über den beängstigenden Verlust von sogenannten Solitäreichen im Kreis Coesfeld nehme ich wie folgt Stellung:

 

Quercus robur oder einfach die Stieleiche ist schlichtweg die Eiche der Deutschen.

Kaum eine andere Pflanzen- bzw. Gehölzart ist mit soviel Geschichte, Kultur, Mythologie und Symbolik beschrieben wie die Stieleiche.

 

Solitäreichen in der freien Landschaft stehen, zugegebener Weise seltener werdend, auch im Kreis Coesfeld bevorzugt an Bauernhöfen in Hofweilern, auf Grünlandflächen und seltener auf Ackerstandorten.

Wert- und Begriffsbestimmend als Solitäreiche gemeint sind in der Regel Generationen alte Bäume auf den v.g. Standorten. Sie wurden und werden in der Regel von ihren Besitzern gehegt und gepflegt.

Gleichwohl hat unter anderem der Strukturwandel in der Landwirtschaft dazu geführt, dass auch im Kreis Coesfeld viele Solitäreichen nur aus diesem Grund beseitigt worden sind.

Nicht unerwähnt bleiben darf aber auch, dass Generationen alte Solitärbäume zunehmend empfänglich und empfindlich auf natürliche Einflussveränderungen reagieren.

Solche Veränderungen sind z.B.:

  • natürlicher Vitalitätsverlust, allein geschuldet ihrem Alter
  • Grundwasserschwankungen
  • Klimaänderungen
  • Wetterunbilden und
  • Schädlingskalamitäten

 

Der Kreis Coesfeld für seinen Part berücksichtigt mit entsprechenden Auflagen nicht nur im Rahmen des täglichen Geschäftes der Eingriffsregelung ihr Anliegen, die Stieleiche als Charakterart des Kreises zu fördern, sondern hat bereits in den 70iger Jahren entsprechende eigene Förderprogramme aufgelegt.

So fand bereits in dem Zeitraum von 1978 bis 1983 die „Eichenpflanzaktion“ statt.

An 1.199 Personen im Außenbereich wurden 14.840 Bäume verteilt. Ergänzend bzw. bekannterweise erweiternd fanden in den Folgejahren ähnliche Aktionen statt.

Aktuell nimmt sich u.a. die Naturfördergesellschaft dieser Thematik an und fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten entsprechende Gehölzpflanzungen.