Beschluss:

 

Die Förderung der vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. betriebenen Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen wird ab dem Jahre 2004 auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung fortgesetzt.

 

 


Vorsitzender Suntrup macht einleitend darauf aufmerksam, dass das Thema in den letzten Sitzungen wiederholt behandelt worden sei. Da angesichts der schwierigen Haushaltslage des Kreises Coesfeld die Notwendigkeit freiwilliger Leistungen einer Prüfung unterzogen worden sei, sei die bisherige Vereinbarung zwischen Kreis und Caritasverband, wonach im Rahmen freiwilliger Leistungen 90 % der Sach- und Personalkosten vom Kreis übernommen worden seien, zunächst vorsorglich am 13.12.2002 seitens des Kreises gekündigt worden.

 

Vorsitzender Suntrup dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung einer neuen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung, die zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. abgeschlossen werden soll, und die als Entwurf als Anlage zur Sitzungsvorlage vorliegt. Es sei vorgesehen, die Vereinbarung, die am 01.01.2004 in Kraft treten soll, zunächst für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Die Gültigkeit der Vereinbarung verlängere sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Caritasverband oder der Kreis Coesfeld rechtzeitig unter Einhaltung einer 6-Monats-Frist zum Jahresende kündigt.

 

Vorsitzender Suntrup weist darauf hin, dass die neue Vereinbarung vorsehe, dass durch den Einsatz von Honorarkräften das Angebot in der Fläche erweitert werden könne. In diesem Zusammenhang macht er deutlich, dass außer dem Betrag für die Honorarkräfte sämtliche Werte Richtgrößen seien.

 

Wortmeldungen haben sich nicht ergeben.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13 Ja-Stimmen