Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Vorbehaltlich des tatsächlichen Bedarfes und einer daraus ggf. resultierenden Nachmeldung werden folgende Zahlen für das Kreisjugendamt Coesfeld an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet:

 

 

  1. Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren, die bis zum Jahr 2013 geschaffen werden, einschließlich Höhe der beabsichtigten Bedarfsquote

a) Zahl der Plätze:                                1.230

b) beabsichtigte Bedarfsquote             35 %

  1. Höhe der Kosten für den Neubau, Ausbau-, Umbau- und Ausstattungsbedarf

                                                             18 Mio. EUR

 

 

 


Ktabg. Schäpers berichtet über die gemeinsamen Überlegungen, aus der absoluten Verbindlichkeit der Aussage über den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013 herauszukommen. Es gehe darum, eine Formulierung zu finden, die diese Verbindlichkeit nicht so deutlich zum Ausdruck bringe. Letztlich sei der Bedarf entscheidend. In der letzten Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung sei hierfür eine Lösung gefunden worden. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung werde auch die SPD-Kreistagsfraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

FBL Schütt berichtet über die Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung und über den einvernehmlich gefundenen Vorschlag, den im Beschlussvorschlag vorangestellten Passus wie folgt zu ergänzen: „Vorbehaltlich des tatsächlichen Bedarfes und einer daraus ggf. resultierenden Nachmeldung werden folgende Zahlen für das Kreisjugendamt Coesfeld gemeldet... .“

Landrat Püning sieht diese Ergänzung als unschädlich an. Die genaue Ermittlung der Platzzahl bis zum Jahre 2013 sei zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nicht möglich und nur als Einschätzung anzusehen. Das zuständige Ministerium habe aber mit Erlass vom 10.09.2008 um entsprechende Planungszahlen und um Beantwortung bis zum 15.01.2009 gebeten.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig