Sprechanlage

 

Ktabg. Zanirato verweist auf die neue Sprechanlage und möchte wissen, ob die bisherige Sprechanlage käuflich zu erwerben sei.

Landrat Püning erklärt, dass die alte Anlage defekt gewesen sei. Man werde aber dem Hinweis nachgehen und berichten.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Inzahlungnahme der über 30 Jahre alten Sprechanlage war nicht möglich. Zurzeit wird die Anlage überprüft und der Kaufpreis ermittelt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Anlage im Intranet zum Kauf angeboten. Sinnvoll erscheint der Verkauf an einen Abnehmer, der bereits über die gleiche Anlage verfügt und die Geräte als Ersatzgeräte einsetzt.

 

 

Flächenverbrauch

 

Ktabg. Dr. Kraneburg spricht den täglichen Flächenverbrauch von 30 ha in Nordrhein-Westfalen und die Bemühungen der Landesregierung an, diesen Verbrauch auf 15 ha zu senken. Er möchte wissen, ob es hierzu eine Zusammenarbeit gebe und inwieweit die Bemühungen der Landesregierung durch den Kreis unterstützt werden.

 

Landrat Püning führt aus, dass der Verbrauch von Flächen das Ergebnis von Planungen sei, wie z.B. von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen oder Straßenbauplänen. Soweit man Einfluss nehmen wolle, so könne nur im Rahmen dieser Planungen gegengesteuert werden. Er gehe davon aus, dass es im Rahmen der Planungsgenehmigungen ein abgestimmtes Vorgehen gebe.

 

Ktabg. Dr. Stocks weist darauf hin, dass es sich nicht um einen Verbrauch von Fläche handele, sondern die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werde. Im Planungsausschuss des Regionalrates werde den Belangen einer schonenden Umnutzung voll Rechnung getragen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bittet eine Statistik über die Entwicklung von Freiflächen zu Baulandflächen im Kreis Coesfeld vorzulegen.

 

Landrat Püning betont, dass die Landwirtschaft ein elementares Interesse an einer schonenden Umnutzung von Freiflächen habe. In diesem Zusammenhang führt Landrat Püning die Baumaßnahme B67n an und äußert seine Auffassung dahingehend, dass das Thema bei allen Planungen berücksichtigt werde.

 

FBL Dr. Hörster erklärt, dass dem Kreis Coesfeld selbst kein Steuerungsinstrument zur Verfügung stehe, um auf die Bauleitplanung der Gemeinden Einfluss zu nehmen. Eine Übersicht über die Entwicklung von Freiflächen zu Baulandflächen stehe beim Kreis Coesfeld nach seiner Kenntnis nicht zur Verfügung.

 

Ktabg. Holz merkt hierzu an, dass die Landwirtschaftskammer über entsprechende Übersichten verfüge.

 

Ktabg. Austerschulte führt an, dass bei der Bezirksregierung im Rahmen der Landesentwicklungsplanung keine willkürliche Verminderung bzw. „Verbrauch“ von Flächen erfolge, sondern den Vorgaben des Landes NRW entsprechend gefolgt werde.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verwaltung wird die Thematik „Allianz für die Fläche“ im Rahmen einer der nächsten Fachausschusssitzungen im Zusammenhang mit der Thematik „Bodenschutz“ aufgreifen und darstellen.

 

 

 

Naturfördergesellschaft

 

Ktabg. Dr. Kraneburg weist auf die gestrige Delegiertenversammlung bei der Naturfördergesellschaft hin und auf die Ausführungen der Teilnehmer, dass das Kreisnaturschutzprogramm deshalb nicht angenommen werde, weil die Vertragsgestaltungen unter Hinweis auf die Regularien der EU als zu kompliziert und bürokratisch angesehen würden. Er fragt, ob bei der Inanspruchnahme von Kreismitteln eine Berücksichtigung von EU-Vorgaben erforderlich sei.

 

FBL Dr. Hörster führt aus, dass in der Delegiertenversammlung der NFG die Kritik an der Vertragsgestaltung wegen mangelnder Verständlichkeit und des Formalismusses und Bürokratismusses nicht dem neuen Vertragsnaturschutzprogramm des Kreises „Für eine artenreiche Feldflur“, sondern in erster Linie dem veränderten Landesprogramm galt. Beim Kreisnaturschutzprojekt habe man sich demgegenüber gerade durch die enge Abstimmung zwischen Kreis, NFG, Landwirtschaftskammer und WLV darum bemüht, die Formalitäten auf ein Mindestmaß zu begrenzen und CC-Relevanz und EU-Förderschädlichkeit zu berücksichtigen, um eine möglichst hohe Attraktivität zu erreichen. Man werde in der nächsten Fachausschusssitzung hierzu berichten. Bei der Neugestaltung eines Vertragsnaturschutzprogramms gelte es aber auch zu berücksichtigen, dass wegen der damit verbundenen Unsicherheit die Attraktivität und Wirksamkeit eines solchen Programms sicherlich nicht am Ergebnis des 1. Jahres allein zu messen sei, sondern ein längerfristiger Zeitraum abzuwarten bleibe.