Sitzung: 17.12.2008 Kreistag
Sprechanlage
Ktabg. Zanirato verweist auf die neue Sprechanlage und möchte wissen, ob die bisherige Sprechanlage käuflich zu erwerben sei.
Landrat Püning erklärt, dass die alte Anlage defekt gewesen sei. Man werde aber dem Hinweis nachgehen und berichten.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Inzahlungnahme der über 30 Jahre alten Sprechanlage war nicht möglich. Zurzeit wird die Anlage überprüft und der Kaufpreis ermittelt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Anlage im Intranet zum Kauf angeboten. Sinnvoll erscheint der Verkauf an einen Abnehmer, der bereits über die gleiche Anlage verfügt und die Geräte als Ersatzgeräte einsetzt.
Flächenverbrauch
Ktabg. Dr. Kraneburg
spricht den täglichen Flächenverbrauch von 30 ha in Nordrhein-Westfalen und die
Bemühungen der Landesregierung an, diesen Verbrauch auf 15 ha zu senken. Er
möchte wissen, ob es hierzu eine Zusammenarbeit gebe und inwieweit die Bemühungen
der Landesregierung durch den Kreis unterstützt werden.
Landrat Püning führt aus,
dass der Verbrauch von Flächen das Ergebnis von Planungen sei, wie z.B. von
Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen oder Straßenbauplänen. Soweit man
Einfluss nehmen wolle, so könne nur im Rahmen dieser Planungen gegengesteuert
werden. Er gehe davon aus, dass es im Rahmen der Planungsgenehmigungen ein
abgestimmtes Vorgehen gebe.
Ktabg. Dr. Stocks weist
darauf hin, dass es sich nicht um einen Verbrauch von Fläche handele, sondern
die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werde. Im Planungsausschuss des
Regionalrates werde den Belangen einer schonenden Umnutzung voll Rechnung
getragen.
Ktabg. Dr. Kraneburg
bittet eine Statistik über die Entwicklung von Freiflächen zu Baulandflächen im
Kreis Coesfeld vorzulegen.
Landrat Püning betont,
dass die Landwirtschaft ein elementares Interesse an einer schonenden Umnutzung
von Freiflächen habe. In diesem Zusammenhang führt Landrat Püning die
Baumaßnahme B67n an und äußert seine Auffassung dahingehend, dass das Thema bei
allen Planungen berücksichtigt werde.
FBL Dr. Hörster erklärt,
dass dem Kreis Coesfeld selbst kein Steuerungsinstrument zur Verfügung stehe,
um auf die Bauleitplanung der Gemeinden Einfluss zu nehmen. Eine Übersicht über
die Entwicklung von Freiflächen zu Baulandflächen stehe beim Kreis Coesfeld
nach seiner Kenntnis nicht zur Verfügung.
Ktabg. Holz merkt hierzu
an, dass die Landwirtschaftskammer über entsprechende Übersichten verfüge.
Ktabg. Austerschulte
führt an, dass bei der Bezirksregierung im Rahmen der Landesentwicklungsplanung
keine willkürliche Verminderung bzw. „Verbrauch“ von Flächen erfolge, sondern
den Vorgaben des Landes NRW entsprechend gefolgt werde.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Thematik „Allianz für die Fläche“ im Rahmen einer der nächsten Fachausschusssitzungen im Zusammenhang mit der Thematik „Bodenschutz“ aufgreifen und darstellen.
Naturfördergesellschaft
Ktabg. Dr. Kraneburg
weist auf die gestrige Delegiertenversammlung bei der Naturfördergesellschaft
hin und auf die Ausführungen der Teilnehmer, dass das Kreisnaturschutzprogramm
deshalb nicht angenommen werde, weil die Vertragsgestaltungen unter Hinweis auf
die Regularien der EU als zu kompliziert und bürokratisch angesehen würden. Er
fragt, ob bei der Inanspruchnahme von Kreismitteln eine Berücksichtigung von
EU-Vorgaben erforderlich sei.
FBL Dr. Hörster führt
aus, dass in der Delegiertenversammlung der NFG die Kritik an der
Vertragsgestaltung wegen mangelnder Verständlichkeit und des Formalismusses und
Bürokratismusses nicht dem neuen Vertragsnaturschutzprogramm des Kreises „Für
eine artenreiche Feldflur“, sondern in erster Linie dem veränderten
Landesprogramm galt. Beim Kreisnaturschutzprojekt habe man sich demgegenüber
gerade durch die enge Abstimmung zwischen Kreis, NFG, Landwirtschaftskammer und
WLV darum bemüht, die Formalitäten auf ein Mindestmaß zu begrenzen und
CC-Relevanz und EU-Förderschädlichkeit zu berücksichtigen, um eine möglichst hohe
Attraktivität zu erreichen. Man werde in der nächsten Fachausschusssitzung
hierzu berichten. Bei der Neugestaltung eines Vertragsnaturschutzprogramms
gelte es aber auch zu berücksichtigen, dass wegen der damit verbundenen
Unsicherheit die Attraktivität und Wirksamkeit eines solchen Programms
sicherlich nicht am Ergebnis des 1. Jahres allein zu messen sei, sondern ein
längerfristiger Zeitraum abzuwarten bleibe.