Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.           Der Kreis Coesfeld übernimmt die ihm bis zum 31.03.2009 angebotenen Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der RVM zum Nominalwert.

2.           Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Zusammenarbeit zur strategischen Steuerung der RVM wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass § 2 Abs. 6 der Vereinbarung folgende Fassung erhält:

Dem Kreis stehen in den Aufsichtsgremien der Regionalverkehr Münsterland GmbH 3 Sitze im Aufsichtsrat sowie 3 Sitze im Beirat zu. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind gem. § 26 Abs. 5 KrO NW vom Kreistag zu bestellen. Dabei entfällt ein Mandat auf den LR oder einen vom ihm benannten Vertreter; ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates wird jeweils vom Kreistag und auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz benannt. Für den Beirat werden ein Mitglied vom Kreistag und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz benannt.

Die Zustimmung gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird.

3.           Der Landrat wird beauftragt, alle erforderlichen Rechtshandlungen zur Übernahme der Geschäftsanteile an der RVM und zum Abschluss der Vereinbarung vorzunehmen. Außerdem wird der Landrat beauftragt, gegenüber der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Nordkirchen nochmals auf die Bedeutung der Übernahme ihrer Gesellschaftsanteile hinzuweisen.

 

 

 


Eingangs der Beratung erklärt Landrat Püning, dass sich am 08.12.2008 die Bürgermeisterkonferenz ebenfalls hiermit beschäftigt habe. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung habe eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hinsichtlich der Besetzung der Gremien der RVM empfohlen.

Dem Wunsch aus der Bürgermeisterkonferenz folgend wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nebst empfohlener Änderung mit Schreiben vom gestrigen Tage übersandt.

In manchen Städten bzw. Gemeinden sei über den Verkauf bereits entschieden worden, einige hätten nur einen Grundsatzbeschluss herbeigeführt, wiederum andere stünden noch vor einer Entscheidung.

Es sei der Wunsch geäußert worden, den Termin des Beschlussvorschlages zu Ziffer 1, der vom Kreis Coesfeld frei gewählt worden sei, auf den 31.03.2009 zu verschieben, damit diese Änderung der Vereinbarung  in die Entscheidungsfindung einbezogen werden könne. Hiergegen bestünden aus seiner Sicht keine Bedenken, so Landrat Püning, da eine besondere Dringlichkeit nicht gegeben sei.

 

Ktabg. Lonz erinnert an die Diskussion im Fachausschuss und kündigt seine Zustimmung zur Terminverschiebung an, wenn im Gegenzug Landrat Püning zusage, dass die Stadt Lüdinghausen ebenfalls ins „Boot“ geholt werden könne.

 

Letzteres, so Landrat Püning, könne er nicht zusichern, gleichwohl sollte den Städten und Gemeinden auf Wunsch der Bürgermeister bis zum 31.03.2009 die Gelegenheit gegeben werden.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Vertragsentwurf wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.