Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreistag beschließt die Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld entsprechend dem vorgelegten Entwurf.

Die Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld treten rückwirkend zum 01.Jan. 2009 in Kraft. Gleichzeitig werden die am 20.12.2006 beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Kreis Coesfeld – Stand 01. Jan. 2007 – aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Vorsitzende fasst die bisherigen Verfahrensschritte zur Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes zusammen. Beraten werde heute der Entwurf der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan. Sie weist auf die den anwesenden Gremienmitgliedern als Anlage 2 zur SV-7-1249 ausgehändigte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Jugendarbeit – (im folgenden: AG 78) hin.

 

FBL 2 Schütt schlägt vor, die Beratungsfolge für diesen Tagesordnungspunkt zu ändern und  aufgrund der Bedeutung des Kinder- und Jugendförderplanes eine Entscheidung des Kreistages über den Entwurf der Förderbestimmungen herbeizuführen. Des weiteren regt er eine Ergänzung des Beschlussvorschlages an, wonach mit Inkrafttreten der neuen Regelungen die bisherigen Förderbestimmungen außer Kraft treten.

 

Im folgenden geht FBL 2 Schütt auf die einzelnen Punkte der Stellungnahme der AG 78 ein und erläutert die jeweiligen Konsequenzen für den Entwurf der Förderbestimmungen.

Der zu Seite 2 genannte Aspekt (fehlender Punkt C – Jugendschutz) sei bekannt, hier werde seitens der Verwaltung bereits weiteres veranlasst; die zu Seite 3 angeregte Beteilung der AG 78 bei der Abfassung der näheren Bestimmungen zum Wirksamkeitsdialog sei aufgrund der Organisationsstrukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich, so dass diese nicht ausdrücklich in die Förderbestimmungen aufgenommen werden müsse. Auch die zu Seite 4 angeregte Ausweitung der Ausbildungskontingente für die JuLeiCa durch das Kreisjugendamt müsse nicht ausdrücklich geregelt werden. Das Jugendamt sehe sich in der Verantwortung und werde, soweit möglich, bei der Ausbildung von Jugendgruppenleitern unterstützend tätig. Die ebenfalls zu Seite 4 erfolgte Anregung, die fachliche Eignung von JuLeiCa-Inhabern unabhängig von der Volljährigkeit deutlicher zum Ausdruck zu bringen, soll aufgegriffen werden, die Regelung zu „mind. 50 % volljährig, mind. 50 % Jugendgruppenleiterausbildung“ (unabhängig von der Volljährigkeit) umformuliert werden.

FBL 2 Schütt berichtet weiter, dass der Vorschlag der AG 78 zu Seite 5 zum Antragsverfahren für Kinder- und Jugendfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienspiele bereits in den geänderten Entwurfstext – Stand 23.10.08 – aufgenommen worden sei. Gleiches gelte für den Vorschlag zu Seite 11 hinsichtlich eines Fahrsicherheitstrainings bei der Jugendleiterausbildung. Die Anregung zu Seite 10 (weitere Informationen zum Kompetenznachweis Kultur – KNK) soll durch eine entsprechende Verlinkungen im Internetangebot des Kreisjugendamtes aufgegriffen werden.

FBL 2 Schütt führt weiter aus, dass dem Ergänzungsvorschlag der AG 78 zu Seite 12 , dass auch die Übernachtung in Sporthallen und –heimen den Förderkriterien für die JuLeiCa entspricht, entsprochen werden sollte. Zu dem Vorschlag der AG 78 zu Seite 17, die Öffnungszeitenregelung bei der Betriebskostenförderung der Angebote, Dienste und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit weniger umfänglich auszuweiten, erläutert FBL 2 Schütt zunächst die Hintergründe für die geplante Änderung gegenüber den bisherigen Grundlagen. Er verweist auf die längeren Arbeitszeiten nach dem TVÖD. Politisch seien zudem  längere Öffnungszeiten und mehr Präsenz für Jugendliche vor Ort schon seit längerem gewünscht. Auch eine Ausweitung der Öffnungszeitenregelung über die Arbeitszeitverlängerung durch den TVÖD hinaus sei aus diesem Grunde vertretbar.

Mitgl. Willing-Kertelge erläutert den Hintergrund der Stellungnahme der AG 78 zu dieser Regelung. Es habe in der Vergangenheit Einrichtungen gegeben, die nur über ein halbe Fachkraftstelle verfügten. Umfangreiche Öffnungszeiten seien mit den übrigen Verpflichtungen dieser Kraft schon bisher oft nur schwer zu bewerkstelligen gewesen, so dass für die AG 78 nicht erkennbar sei, wie mit 0,5 Stunden mehr Arbeitszeit pro Vollzeitkraft eine Stunde mehr Öffnungszeit sowohl bei Halbtags- als auch Vollzeitkräften realisierbar sei.

MA Werremeier weist darauf hin, dass im Zuständigkeitsbereich aktuell keine Einrichtung mit 0,5 Fachkräften geführt werde. Die Regelung bzgl. der einzelnen halben Fachkraftstelle sei insofern optional aufgenommen worden, um allen Eventualitäten gerecht zu werden. Es betont, dass inzwischen ein höherer Bedarf, für die Jugendlichen durch längere Öffnungszeiten vor Ort mehr Beschäftigungsangebote und Kontakt zu bieten, bestehe.

Ktabg. Wilhelm schlägt vor, die Regelung der Entwurfsfassung beizubehalten und bei personellen Engpässen in den Einrichtungen Ausnahmen nach Absprache mit dem Jugendamt zuzulassen.

MA Werremeier ergänzt hierzu, dass mit den Förderbestimmungen kein starres Öffnungszeitenmodell vorgegeben werde, sondern z.B. auch eine Reaktion auf jahreszeitlich bedingte Schwankungen denkbar sei. 

Mitglied Kuhlmann spricht sich für längere Öffnungszeiten aus, um mehr Präsenz für die Jugendlichen vor Ort zu bieten.

FBL 2 stellt daraufhin allgemeine Zustimmung und das Einvernehmen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für ein Festhalten an der Regelung des Entwurfvorschlags zur Länge der Öffnungszeiten für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit fest und fährt in der Bewertung der Vorschläge der AG 78 fort. Er weist darauf hin, dass der Vorschlag zu Seite 19, den Jugendeinwohnerwert pro halber Fachkraftstelle von 600 auf 500 zu verringern, bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion gewesen sei. Er spricht sich für ein Beibehalten des Wertes von 600 aus, da durch die neu vorgesehene Schwerpunkt- und Bedarfsförderung bereits zusätzliche Gelder in das Fördersystem einflössen.

Ktabg. Schäpers verweist ebenfalls auf die bisherigen Beratungen zum Jugendeinwohnerwert. Sie regt an, diese Problematik zu einem späteren Zeitpunkt, ab Herbst 2009, zu reflektieren und die bis dahin gewonnenen Erfahrungen des neuen Fördersystems zu berücksichtigen.

Auch Ktabg. Schulze Zumkley und Ktabg. Wilhelm sprechen sich für ein Beobachten der Entwicklungen aus.

FBL 2 Schütt macht darauf aufmerksam, dass in der betroffenen Altersgruppe ein Absinken der Zahl der Kinder und Jugendlichen in den nächsten Jahren noch nicht erwartet werde. Die Anregung, im Herbst erste Erfahrungen mit den neuen Förderbestimmungen auszuwerten und zu beraten, werde seitens der Verwaltung aufgegriffen.

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich, ob und wie integrative Arbeit und die Interessen behinderter Kinder und Jugendlicher bei den vorgesehenen Kennzahlen zu den Förderbestimmungen Berücksichtigung finden würden.

Abtl-L. Dülker führt aus, dass sich das Kennzahlensystem noch in der Entwicklungsphase befinde und aus diesem Grunde hierzu noch keine nähren Angaben möglich seien.

MA Werremeier weist ergänzend auf die im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs aufgeworfene Frage der Datenerhebung hin. Hierbei werde die AG 78 beteiligt.

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich, ob auch der Bezug von Leistungen nach dem SGB II als Förderkriterium aufgenommen werde und ein vorzeitiger Maßnahmebeginn weiterhin förderschädlich sei.

MA Werremeier verweist auf die vorgesehenen Änderungen der Einkommensgrenzen bei Familienerholungsmaßnahmen und Ferienfreizeiten. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren sei auch weiterhin grundsätzlich vor Maßnahmebeginn abzuwickeln. In Ausnahmesituationen sei, wie bisher, die Abstimmung von Einzelfallregelungen mit dem Jugendamt möglich.

 

Die Vorsitzende lässt – unter Berücksichtigung der Stellungnahme der AG 78, mit Ausnahme deren Vorschläge zum Jugendeinwohnerwert und zu den Öffnungszeiten der Einrichtungen der offenen Jugendhilfe – über die zu Beginn der Beratung von FBL 2 Schütt formulierte,  geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig