Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kreistag

1. stimmt zu,

                                                   dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01. Juli 2009 errichtet wird.

Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1),

2. beschließt,

a. dass der Kreis Coesfeld neben dem Land NRW sowie den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und den Kreisen Borken, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf in die Trägerschaft der öffentlich rechtlichen Anstalt eintritt,

                                                   b. dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 2) erfolgt, und dass der Anteil des Kreises Coesfeld am Stammkapital in Höhe von 16.000,-- € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,

                                                   c. dass die zwischen dem Kreis Recklinghausen als Träger des Gemeinsamen Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Gelsenkirchen in der Emscher – Lippe – Region (CEL) und dem Kreis Coesfeld abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung vom 06.12.1999 zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird.

 

 

 


FBL Dr. Hörster erinnert an die bisherigen Berichte der Verwaltung zur geplanten Einrichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Münsterland-Emscher-Lippe. Ziel des Verfahrens sei es, durch die Fusion der beiden existierenden Untersuchungsämter zu einem gemeinsamen Untersuchungsamt für den gesamten Regierungsbezirk Münster Synergieeffekte zu erzielen. Vorbild seien die beiden Fusionsprozesse in Ostwestfalen-Lippe und der Region Rhein-Ruhr-Wupper. Dabei gäbe es für den Kreis entweder die Möglichkeit, als einer der Träger des neuen Untersuchungsamtes zu fungieren oder nur dessen Nutzer zu sein. Da bei der ersten Alternative die Möglichkeit bestände, z.B. im Rahmen von Standarddiskussionen aktiv auf die Tätigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Untersuchungsamtes Einfluss zu nehmen, favorisiere die Verwaltung diese Alternative.

 

Ktabg. Schulze-Esking befürwortet es ebenfalls grundsätzlich, als Träger dem neuen Untersuchungsamt beizutreten, hinterfragt allerdings, ob es finanziell unterschiedliche Auswirkungen haben könnte, ob man als Träger beitritt oder nur Nutzer des neuen Untersuchungsamtes sei.

FBL Dr. Hörster erwidert, unter finanziellen Gesichtspunkten gäbe es kaum Unterschiede, da die entstehenden Kosten auf alle Träger und Nutzer der Einrichtung umgelegt würden.

 

Ktabg. Rampe begrüßt für die SPD-Fraktion ebenfalls den Zusammenschluss der bisherigen Einrichtungen zu einem gemeinsamen Untersuchungsamt und erkundigt sich danach, wer zukünftig für die Prüfung der Rechnungsabschlüsse des neuen Untersuchungsamtes zuständig wäre. Weiterhin wie bisher im Wechsel die Rechnungsprüfungsämter der Trägerkommunen oder ein privater Wirtschaftsprüfer?

FBL Dr. Hörster erwidert, zukünftig würde diese Aufgabe durch einen privaten Wirtschaftsprüfer übernommen, die Rechnungsprüfungsämter der Kommunen würden von dieser Aufgabe entlastet.

 

Ktabg. Austerschulte begrüßt ebenfalls die geplante Regelung. Er erkundigt sich zunächst danach, wer den Kreis Coesfeld im Verwaltungsrat des neuen Untersuchungsamtes vertreten werde.

FBL Dr. Hörster erwidert, dieses sei bisher noch nicht abschließend geklärt, seitens des Landes sei aber bereits der Hinweis gekommen, dass in anderen Modellregionen die Kommunen durch den jeweiligen Fachdezernenten vertreten werden.

 

Abschließend erkundigt sich Ktabg. Austerschulte danach, aus welchen Gründen dem Kreis Recklinghausen bei Standortfragen der neuen Untersuchungsanstalt ein Vetorecht eingeräumt werden solle.

FBL Dr. Hörster erläutert hierzu, es handele sich hierbei um eine zwischen dem Land und dem bisherigen Träger des CEL, dem Kreis Recklinghausen, allein ausgehandelte Vereinbarung, die nicht verhandelbar sei. Hintergrund sei wohl zum einen die damit verbundene Bereitschaft des Kreises Recklinghausen, sich überhaupt an einem Fusionsprozess zu beteiligen. Ansonsten  wäre eine Zustimmung des Kreises Recklinghausen zur geplanten Fusion wohl nicht denkbar gewesen.

Zum anderen biete Recklinghausen aber auch deutliche Standortvorteile durch die räumliche Nähe zu den Ruhrgebietskommunen und dadurch, dass man jetzt umgehend die Tätigkeit fortsetzen könne, da die notwendigen Liegenschaften und Geräte in Recklinghausen und Münster bereits vorhanden und einsatzbereit seien, während man eine Fusion ausschließlich am Standort Münster nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten (zusätzliche Räumlichkeiten, etc). und zum jetzigen Zeitpunkt nicht hätte realisieren können.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig