Beschluss: zurückgestellt

FBL Dr. Hörster erklärt, die Bearbeitung des Regionalplanes läge in der Zuständigkeit der Bezirksregierung. Die erforderlichen Beratungen gehen frühestens im Herbst so weit, dass der Kreis Coesfeld im Verfahren zu einer Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans aufgefordert werde.

Von daher gäbe es momentan keinerlei Grundlage für die Verwaltung, eine Stellungnahme zum Regionalplan abzugeben. Er sichert eine rechtzeitige Beteiligung der zuständigen politischen Gremien des Kreises zu.

 

Ktabg. Austerschulte berichtet nachfolgend aus seiner Arbeit im Regionalrat. Er teilt mit, dass vor Ende 2009/Anfang 2010 nicht mit der Anforderung einer Stellungnahme des Kreises Coesfeld gerechnet werden könne.

Das seitens des Landes vorgegebene Ziel der Landesplanung sei aber ganz klar eine Verdichtung / Konzentration auf vorhandene Flächen und ein restriktiver Umgang mit Neuausweisungen, so dass im Ergebnis nicht mit Mehrausweisungen zu rechnen sei.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg sieht darin zwar eine positive Absichtserklärung, befürchtet aber, dass diese in der Praxis nicht umgesetzt würde; in der Realität würden immer mehr Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen.

 

Ktabg. Bücking betrachtet das Ziel des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einem weiteren ausufernden Flächenverbrauch entgegen zu treten, durchaus als sinnvoll, sieht aber primär die Zuständigkeit der Gemeinden im Rahmen der dortigen Planungshoheit. Der Kreis könne diesbezüglich nur Appelle an die Städte und Gemeinden richten.

 

Ktabg. Austerschulte bestätigt die Ausführungen von Herrn Bücking. Die Zuständigkeit in dieser Frage läge bei den Kommunen, der Kreis habe hier nur eine Art Beraterfunktion.

 

In der nachfolgenden kurzen Diskussion schlägt FBL Dr. Hörster vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst zurückzustellen, bis der Kreis Coesfeld tatsächlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werde.

 

Diesem Vorschlag schließen sich die Ausschussmitglieder einvernehmlich ohne formelle Abstimmung an.