Sitzung: 02.03.2009 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: SV-7-1252
Beschluss:
Die Katholischen Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld erhalten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen Zuschüsse maximal in Höhe der unten aufgeführten Beträge. Die Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld pauschal je Teilnehmer gewährt.
Bezeichnung der Maßnahme |
Zuschuss je Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld |
Max. Zuschuss je Maßnahme |
Max. Zuschuss für insgesamt geplante Maßnahmen |
Grundkurs „Kindertagespflege als Beruf“ |
276,23 € |
3.314,70 € |
13.258,80 € |
„Kindertagespflege als Beruf“ für Erzieherinnen und anderen Interessent(inn)en mit päd. Vorbildung |
60,88 € |
730,50 € |
2.191,50 € |
Aufbaukurs „Kindertagespflege als Beruf“ |
243,50 € |
2.922,00 € |
2.922,00 € |
Pädagogischer Fachtag |
21,80 € |
261,60 € |
784,80 € |
Summe max. Zuschusshöhe für Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen |
19.157,10 € |
Zuwendungsempfänger ist die jeweils durchführende Familienbildungsstätte.
Der stellvertretende Vorsitzende weist kurz auf den Inhalt der Sitzungsvorlage und die Beratung zu Tagesordnungspunkt 3 hin.
Ktabg. Schäpers erklärt, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimme, auch wenn sie grundsätzlich eine Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Tagespflegepersonen wünsche. Insbesondere würden von ihr Regelungen zur namentlichen Erfassung der Absolventen der Qualifizierungsmaßnahmen gewünscht.
Da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, lässt der stellvertretende Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig