Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Auflistung zu beantragen. Bei etwaigen Änderungen durch die Entscheidung des Kreistages zum Kindergartenbedarfsplan 2009/10 sind diese in die Auflistung einzuarbeiten.

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Schulze Zumkley weist darauf hin, dass für die Beantragung der Landesmittel die Kontingentszuweisung des Landes entscheidend sei.

FBL 2 Schütt schlägt vor, die Beratungsfolge wegen der finanziellen Bedeutung um Kreisausschuss und Kreistag zu ergänzen. Der Beschlussvorschlag solle bis in den Kreistag hineingetragen werden.

 

Sodann lässt stellvertretender Vorsitzender Schulze Zumkley mit dem Hinweis auf die Erweiterung der Beratungsfolge und der bis zur Entscheidung des Kreistages voraussichtlich vorliegenden Entscheidung des Landes zum sog. U3-Kontingent über Absatz 1 des Beschlussvorschlags abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen