Im November und Dezember 2008 haben Jugendhilfeausschuss und Kreistag über die Sitzungsvorlage SV-7-1193 beraten und entschieden. Gegenstand der Sitzungsvorlage war die vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen erbetene Mitteilung zu den geplanten Ausbauschritten und Investitionen für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013.

 

Mit Rundschreiben vom 26.01.2009 wurde der vom Ministerium hierfür angekündigte Meldebogen über das Landesjugendamt zur Verfügung gestellt.

Dieser wurde von mir entsprechend der Anlage ausgefüllt und am 27.02.2009 an das Ministerium und das Landesjugendamt übermittelt. Bei der Übermittlung der Daten habe ich auf die im Beratungsprozess mehrfach angesprochenen Planungsunwägbarkeiten sowie nicht auszuschließende Änderungen der Planungen bis 2013 ausdrücklich hingewiesen.

 

Mit Rundschreiben vom 15.12.2008 hat das Landesjugendamt Empfehlungen zu Anforderungen an die Räumlichkeiten von Tageseinrichtungen, insbesondere bei der Betreuung von jüngeren Kindern, gegeben. Danach ist bei der Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren neben einem Nebenraum ein Ruheraum vorzuhalten. Bei der Betreuung von Kindern unter zwei Jahren ist neben dem Ruheraum noch ein separater Schlafraum erforderlich. D.h. neben Gruppenraum und sonstigen Räumlichkeiten der Tageseinrichtungen wie Sanitärräumen, Mehrzweckraum, Personalraum, ...) sind speziell bei der Betreuung jüngerer Kinder mit Nebenraum, Ruheraum und Schlafraum bis zu drei weitere, einer Gruppe direkt zugeordnete Räume vorzuhalten. Dieses Raumprogramm ist nur in wenigen Einrichtungen vorhanden, so dass auch bei Gruppenumwandlungen auf Dauer verstärkt bauliche Erweiterungen erforderlich werden, die bei den Daten zur SV-7-1193 noch nicht berücksichtigt wurden.

Meine Meldung an das Ministerium, die bis zum 28.02.2009 abzugeben war, habe ich daher hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Investitionen ggü. dem Beschluss des Kreistages vom 17.12.2008 ergänzt. Angegeben wurden dabei für die Tageseinrichtungen förderfähige Kosten von rd. 20,02 Mio. EUR (Förderhöhe: rd. 18,02 Mio. EUR bzw. 90 %).