Mitglied Kortüm erkundigt sich unter Bezugnahme auf Presseberichte zu übermäßigem Alkoholgenuss von Jugendlichen, ob z.B. bei Karnevalsveranstaltungen vor Ort Kontrollen durch das Jugendamt erfolgen.

AL’in Dülker berichtet, dass es in der Vergangenheit Anfragen, z.B. aus Olfen, gegeben habe, das Jugendamt möge das örtliche Ordnungsamt bei Kontrollen unterstützen. Da es sich bei den Kontrollen um ordnungsbehördliche Maßnahmen handle, seien für die Kontrollen grundsätzlich die örtlichen Ordnungsämter zuständig. Auf Wunsch würden Sozialarbeiter die Kolleg(inn)en der Ordnungsämter begleiten. Dieser Wunsch sei zu den Karnevalsveranstaltungen 2009 nicht geäußert worden.

 

 

 

FBL 2 Schütt beantwortet die am 24.02.2009 schriftlich eingegangene Anfrage von Mitglied Appelt zu Kosten und Anzahl von Fachleistungsstunden für die ambulante Erziehungshilfe. Anfrage und Antwort sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.