Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die aktualisierten Richtlinien zum Kreisfonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutze ungeborenen Lebens“ werden beschlossen.

 


Vorsitzender Suntrup kommt einleitend auf die Regelung zu sprechen, dass die Mittel, die nicht verbraucht würden und dadurch übrig blieben, als Zuschuss an die Sozialdienste katholischer Frauen (SKF) vorgetragen würden. Er macht deutlich, dass durch die Aktualisierung (Anpassung) der Richtlinien zum Kreisfonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutz ungeborenen Lebens“ keine Änderungen hinsichtlich der Kosten entstünden.

 

Ktabg. Müller erkundigt sich danach, ob Anträge vorliegen, ferner, was geschehen würde, wenn weitere Anträge gestellt würden?

 

Vorsitzender Suntrup teilt mit, dass es in den letzten Jahren möglich gewesen sei, alle Antragsteller zu bedienen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                      3 Nein-Stimmen