Beschluss: zurückgestellt

KA Stinka erläutert den Antrag zur Beratung von Berufsrückkehrerinnen. Er erklärt, dass die Regionalstelle „Frau und Beruf“ eine wichtige Einrichtung gewesen sei. Nachdem der Kreistag eine andere Lösung gefunden habe, bestehe nun der Wunsch nach einem Sachstandsbericht.

 

Der Ausschussvorsitzende Stork gen. Heinrichsbauer erteilt der Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten, Frau König, das Wort. Sie legt in einem Vortrag dar, welche Personengruppen durch die Beratung angesprochen würden, welche Ziele die Beratung verfolgen solle und welche Beratungswege den betroffenen Frauen zur Verfügung stünden. Sie geht auf die frühere Konzeption im Rahmen der Regionalstelle ein und erläutert die jetzige Beratungsstruktur. Sie stellt fest, dass die bereitstehenden Finanzmittel nicht abgerufen worden seien, da keine entsprechenden Beratungen durch das Zentrum für Arbeit erfolgt seien. Die ratsuchenden Frauen hätten nach Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten Hemmungen, die institutionelle Beratung des Zentrums für Arbeit aufzusuchen. Die Sprecherin trägt daraufhin das Konzept der Gleichstellungsbeauftragten vor, welches eine Orientierungsberatung durch externe Beraterinnen als Einstieg für Frauen vorsehe, die zunächst Klärungsbedarf zum weiteren Vorgehen hätten. Nach der Darstellung der Gleichstellungsbeauftragten sollte daher auch eine externe Beratung durch den Kreis finanziert werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Stork gen. Heinrichsbauer dankt den Gleichstellungsbeauftragten für den Vortrag und weist darauf hin, dass die dem Vortrag zugrunde gelegte Power-Point-Präsentation dem Protokoll beigefügt wird.

 

An den Vortrag schließt sich eine kontroverse Diskussion an:

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion erklären, dass sie einen Sachstandsbericht der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung erwartet hätten. Seitens der Verwaltung sei kein vollständiger Bericht vorgelegt worden; der Bericht der Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten könne keine Angaben des Zentrums für Arbeit enthalten. Die bisher gewonnene Erfahrung zeige, dass das jetzige Konzept zur Beratung von Berufsrückkehrerinnen nicht funktioniere. Es bestehe Unkenntnis bei den Frauen über das Beratungsangebot. Dies liege auch daran, dass nicht alle Frauen durch Kursträger an die Gleichstellungsbeauftragten weitergeleitet würden. Es sei nachvollziehbar, dass Frauen die vorgetragene Hemmschwelle empfänden. Das Zentrum für Arbeit könne nicht auf alle Aspekte eingehen, wie dies eine externe Beratungsstelle erfüllen könnte. Es wird die Vermutung geäußert, dass das Zentrum für Arbeit gegenüber unabhängigen Stellen gegebenenfalls mit einer anderen Ausrichtung beraten würde. Erforderlich sei daher kein Nachbessern bei den jetzigen Beratungsstrukturen, etwa durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, sondern ein insgesamt schlüssiges Konzept. Es wird die Möglichkeit offen gehalten, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen und im Kreistag einen Antrag auf Einführung einer Orientierungsberatung zu stellen. Zunächst wird die Bitte an die Verwaltung geäußert, den Sachverhalt bis zur nächsten Sitzung des Kreistages aufzubereiten. Diesbezüglich wird die Frage gestellt, welche Abstimmungen zwischen der Verwaltung und den Gleichstellungsbeauftragten getroffen worden seien. Auf der Grundlage dieses Berichtes könne anschließend im Kreistag das weitere Vorgehen diskutiert werden. Gegebenfalls käme dann auch eine Fortführung des bisherigen Beratungskonzeptes und ein Zurückziehen des gestellten Antrages in Betracht. Der eingebrachte Antrag soll deshalb zurückgestellt werden.

 

Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass der Kreis die Absicht verfolge, die Berufsrückkehrerinnen zu unterstützen. Im Januar sei erstmals ein Antrag auf Beratung gestellt worden. Ansonsten lägen keine Anträge vor. Ein Grund ist darin zu sehen, dass das Angebot zu unbekannt geblieben sei. Festgehalten wird, dass das Zentrum für Arbeit ergebnisoffen berate. Die vereinbarten Qualitätsstandards würden erfüllt. Weiterhin bestünde in Einzelfällen die Möglichkeit, eine externe Beratung einzuschalten. Die Eingangsberatung erfolge durch die Gleichstellungsbeauftragten. Da die Vermittlung der Frauen über die Gleichstellungsbeauftragten geschehe, sei eine Hemmschwelle zur Inanspruchnahme des Beratungsangebotes des Zentrums für Arbeit nicht ersichtlich. Das derzeitige Verfahren sei mit den Bürgermeistern abgestimmt worden. Den Gleichstellungsbeauftragten käme somit die Aufgabe zu, Informationen zu dem Beratungsangebot in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Die Öffentlichkeitsarbeit könne gemeinsam durchgeführt werden. Es zeige sich, dass das vom Kreistag beschlossene Beratungskonzept offenbar nicht konsequent umgesetzt worden sei. Der Verwaltung sei nicht bekannt gewesen, dass die Gleichstellungsbeauftragten keine Werbung für das Beratungsangebot vornehmen würden. Auch seien ihr durch die Gleichstellungsbeauftragten keine Hinweise über Vorbehalte der ratsuchenden Frauen gegen die Beratung durch das Zentrum für Arbeit gegeben worden. Da eine abschließende Bewertung des Beratungskonzeptes noch nicht möglich sei, sei dieses weiterzuführen bis entsprechende Erfahrungswerte vorlägen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Politik über das Verfahren und die Entwicklung informiert und der aktuelle Sachstand in dieser Sitzung durch berichtete Erfahrungen und Bewertungen sowie den Vortrag der Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten dargelegt worden sei. Erfahrungen aus der Beratung in den einzelnen Kommunen könnten nur die Gleichstellungsbeauftragten nennen. Weiter wird festgehalten, dass zwischen der Verwaltung und den Gleichstellungsbeauftragten eine Abstimmung schriftlich erfolgt sei. Eine Rückmeldung seitens der Gleichstellungsbeauftragten erfolge seit dem 18.11.2008 jedoch nicht mehr. Die Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit würden sich unabhängig von dem umgesetzten Konzept stellen. Dem von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen weiteren Vorgehen im Kreistag werde zugestimmt. Es wird zugesagt, bis zur Kreistagssitzung am 11.03.2009 einen Sachstandsbericht zu erstellen.

 

Die Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten König erläutert, dass eine Abstimmungen zwischen den Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung erfolgt sei, das derzeitige Konzept seitens der Gleichstellungsbeauftragten aber teilweise auf Bedenken stoße. Hinsichtlich der Nachfrage und den Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Frauen verweist sie auf die Kenntnisse, die mit der Beratungstätigkeit in den letzten Jahren erlangt worden seien sowie die bisherigen Erfahrungen des Zentrums für Arbeit. Auf Nachfrage erklärt sie, dass in früheren Jahren ca. 160 Frauen jährlich beraten worden seien.

 

Anwesende Gäste aus den Reihen der Gleichstellungsbeauftragten weisen darauf hin, dass eine Nachfrage nach Beratungsgesprächen weiterhin gegeben sei. Es bestünden jedoch seitens der Frauen Vorbehalte gegen eine institutionalisierte Beratung; diese ließen sich nicht durch den Erstkontakt bei den Gleichstellungsbeauftragten ausräumen. Die Gleichstellungsbeauftragten hätten daher ein Interesse, eine Zwischeninstanz einzubeziehen. Bestätigt wird die Feststellung, dass das derzeitige Beratungsangebot nur unzureichend bekannt sei.

 

Der Vertreter der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen erklärt, dass das Angebot derzeit offenbar falsch ausgerichtet sei. Es bestehe Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Bekanntheit und, nach den Angaben der Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten, auch in der Überwindung von Hemmschwellen für ratsuchende Frauen. Die bereitgestellten Gelder könnten für ein geändertes Beratungssystem eingesetzt werden. Der Vorschlag zur weiteren Behandlung des Themas im Kreistag wird begrüßt. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung zu den Gründen des Scheiterns des jetzigen Konzeptes gebeten.

 

Die Vertreter der CDU-Fraktion betonen die Wichtigkeit des Sachthemas. Festgestellt wird ein Nachholbedarf. Zunächst sei jedoch eine Analyse des jetzigen Beratungskonzeptes erforderlich. Die im Zuge der Diskussion getroffenen Aussagen seien nicht umfassend ermittelt und belegt. Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit der Kreistagsbeschluss über das Beratungskonzept konsequent umgesetzt worden sei. Angefragt werden zudem Zwischenberichte der Gleichstellungsbeauftragten und Angaben zu der Anzahl geführter Beratungsgespräche sowie zu dem Bedarf seitens der Berufsrückkehrerinnen. Das Konzept entsprechend dem Kreistagsbeschluss solle nun gemeinsam umgesetzt und analysiert werden. 

 

Der Vertreter der FDP-Fraktion stellt die Unklarheit über das Scheitern des jetzigen Beratungssystems heraus. Erst mit einer entsprechenden Analyse könnten Schlüsse gezogen werden, die zu einem Nachbessern des bestehenden Konzeptes oder zu der Einführung eines neuen Ansatzes führen könnten.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird bis zur Sitzung des Kreistages unter der Voraussetzung zurückgestellt, dass die Verwaltung in der Sitzung einen Sachstandsbericht vorlegt.