Mitteilungen des Landrats

 

Abschluss der Efit-Aktionswoche beim Kreis Coesfeld

 

Landrat Püning trägt vor:

„Im Foyer des Kreishauses 1 können Sie noch bis Ende dieser Woche die Klimaschutzausstellung besichtigen, die im Rahmen der Energie-Aktionswoche aufgebaut wurde.

Die in Zusammenarbeit mit der EnergieAgentur.NRW durchgeführte Aktionswoche hat mit dem Spritspartraining für interessierte „Vielfahrer“ der Kreisverwaltung am 05.03 sowie der Energiesparschulung für Hausmeister am 09.03. ihren Abschluss gefunden.

Von der Mitarbeiterschaft und der Presse ist die Aktion durchweg positiv aufgenommen worden. Die Beteiligung an den unterschiedlichen Bausteinen wie den Bürorundgängen und den Vorträgen war sehr gut, so dass ein Großteil der Beschäftigten erreicht wurde.

So konnte bereits in dem Zeitraum vom 03.03. bis 10.03. – also in den 7 Tagen unmittelbar nach Beginn der Aktion – in den Kreishäusern 1 – 3 eine Stromeinsparung von insgesamt 6,64 % und im Kreishaus 4 von 9,36 % im Vergleich zur Referenzwoche gemessen werden. Zusammenfassend kann die Aktionswoche damit als großer Erfolg bezeichnet werden.

Zum aktuellen Stand der übrigen Klimaschutzaktivitäten beim Kreis Coesfeld verweise ich auf das Protokoll der letzten Kreisausschusssitzung.“

 

 

Jahresabschluss 2008 des Kreises Coesfeld

 

Landrat Püning trägt vor:

„Gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) i.V.m. § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land NRW (KrO NRW) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Nach Abs. 3 wird der Entwurf vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Nach § 96 Abs. 1 stellt der Kreistag bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.

Der Kreis Coesfeld hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Im gleichen Jahr wurde die Eröffnungsbilanz fristgerecht erstellt und sowohl durch die örtliche Rechnungsprüfung bzw. dem Rechnungsprüfungsausschuss als auch durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW geprüft und testiert. Danach waren die testierten Ergebnisse der Eröffnungsbilanz in die Finanzbuchhaltung einzugeben. Auf der Basis dieser Daten wird der Jahresabschluss erstellt.

Die Abt. 20 ist seit Ende 2008 mit der Erfassung der Daten und der Erstellung des Jahresabschlusses befasst. Das Ergebnis des Jahresabschlusses liegt noch nicht vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses an den Kreistag bis zum 31.03.2009 nicht möglich. Auch muss derzeit davon ausgegangen werden, dass der erste Jahresabschluss im NKF nicht vor Mitte des Jahres 2009 vorgelegt werden kann. Es bedarf noch erheblicher Arbeiten zur Datenaufbereitung und abschließender Buchungen, die mit den vorhandenen Ressourcen nicht schneller abgewickelt werden können.

Eine Rücksprache mit den Nachbarkreisen hat ergeben, dass dort vergleichbare Situationen vorgefunden werden. Der Kreis Borken hat zum 01.01.2006 auf NKF umgestellt. Der Entwurf des ersten Jahresabschlusses 2006 wird voraussichtlich erste Ende März 2009 dem Kreistag vorgelegt. Die Jahresabschlüsse 2007 und 2008 sollen im Laufe des Jahres 2009 erfolgen. Der Kreis Warendorf hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2007 umgestellt. Der Entwurf des ersten Jahresabschlusses 2007 wurde dem Kreistag im Juli 2008 vorgelegt. Nach Aussage der zuständigen Abteilung war eine Vorlage zu diesem Zeitpunkt nur möglich, in dem ein sehr hohes Maß an Überstunden geleistet wurde. Ein Abbau dieser Überstunden war bis heute nicht möglich. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2008 wird nach dortiger Einschätzung frühestens zum 30.09.2009 dem Kreistag vorgelegt. Der Kreis Steinfurt hat zum 01.01.2008 umgestellt und wird den Entwurf des ersten Jahresabschlusses nach NKF voraussichtlich zum 30.06. bzw. 30.09.2009 vorlegen können.

Zu der v.g. Thematik wurde eine weitere Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer, Herrn Jürgens geführt, der nach hiesiger Kenntnis auch in Arbeitsgremien auf Landesebene tätig ist. Herr Jürgens wies darauf hin, dass ihm bisher noch keine Kommune oder Kreis bekannt sei, die einen Jahresabschluss nach NKF in weniger als einem halben Jahr erstellen konnte. Für den ersten Jahresabschluss nach NKF sei ein Bearbeitungszeitraum von 6 – 12 Monaten realistisch. Zudem bestehen nach seiner Kenntnis im Rahmen der Evaluation zur Gemeindeordnung NRW Bestrebungen, die Fristenregelung des § 95 Abs. 3 GO NRW deutlich zu verändern (mindestens auf Ende Juni bzw. Ende September).“