Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Die Richtlinien über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII (Anlage 1) werden mit Wirkung vom 01.04.2009 beschlossen.

 

Gleichzeitig treten die bisher geltenden Regelungen außer Kraft.


Nach kurzer Einleitung zum Tagesordnungspunkt durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden berichtet FBL 2 Schütt zum Inhalt der betroffenen Richtlinien. Er führt aus, dass die bestehenden Richtlinien aus dem Jahre 1994 einer Überarbeitung bedurft hätten um sie den aktuellen Lebensbedingungen anzupassen. Die Richtlinien enthielten Regelungen um den Umfang „angemessener Kosten“ im Sinne des § 39 Abs. 3 SGB VIII zu definieren. Ein unbestimmter Rechtsbegriff werde so mit der Folge der Selbstbindung der Verwaltung konkretisiert.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Schulze Zumkley lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig