Sitzung: 11.03.2009 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-1292
Beschluss:
Die Richtlinien über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII (Anlage 1) werden mit Wirkung vom 01.04.2009 beschlossen.
Gleichzeitig treten die bisher geltenden Regelungen außer Kraft.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die Richtlinien wurden allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.